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Schreiberhuber vulgo Plaß |
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| Hausgeschichte des
Plassengutes in Ansfelden Die erste Erwähnung des Plaßgutes in Ansfelden ist in der Gülteinlage Ebelsberg aus dem Jahre 1527 zu finden. Dort ist am Plassengut als Besitzer „Jörg Plaß“ eingetragen. Dabei sind seine Leistungen an die Grundherrschaft Schloß Ebelsberg verzeichnet. Sie bestanden in 5 Hennen, 1 Schwein und 2 Mut (1 Mut= 30 Metzen) Hafer. An Geld war zu leisten 4 Schillingpfennige und 11 Pfennige (O.Ö.Landesarchiv, Weinbergerarchiv,Aktenband 1357). Die nächste Aufzeichnung über das Plassengut ist im Protokoll der Herrschaft Ebelsberg aus dem Jahre 1613 enthalten. Am 14. Jänner 1613 errichten Hans Ortner und Maria Plaß einen Heiratsbrief. Maria ist die Witwe nach Michael Plaß, dem Vorbesitzer am Plassengut. Johann Ortner schloß die Ehe mit Maria Plaß und vereinbarte mit ihr eine Gütergemeinschaft. (OÖ.Landesarchiv, Landgerichtsarchiv E 2) In allen weiteren Aufzeichnungen ist dieser Johann Ortner nur mehr als Johann oder Hans Plaß bezeichnet. Am 17. Mai 1629 ist Hans Plaß zum Zöchprobst der Pfarrkirche Ansfelden bestellt worden. (Stiftsarchiv St. Florian, Kirchenrechnung Ansfelden 1628) Das Urbar Ebelsberg aus dem Jahre 1670 nennt Stephan Plaß als Besitzer und weist eine Fülle von Aufzeichnungen über die gesamten Besitzungen des Stephan Plaß auf. Stephan Plaß besitzt das Pläßen Lehen zu Ansfelden; hat 1 großes und ein kleines Stüberl, 4 Kammern, 1 Küche, Stallungen und Stadel, 1 besonderen Getreidekasten, im Hausgarten einen Ziehbrunnen, Hausstock gemauert, das übrige Holz, bei gutem Bau; gelegen in der Pfarre Ansfelden und im Burgfried. Gärten: ¼ Tagwerk mit etlichen Obstbäumen Peunten: ½ Tagwerk Äcker, mit Zwiebel, Möhren, Hanf, Rüben und dgl. Holz: 1 Tagwerk Holzgrund beim Ruezlgraben, alles Tannenholz. 1 Tagwerk Holzgrund im Aichkogl am Gemeinholz, führt lauter kleines Aichenes Bürt- und Laubholz. Getreidefelder: Das Oberfeld, 4Tagwerk aus 6 Landl, Samen für jedes Tagwerk 6/4 schweres und 2 ½ Metzen leichtes Getreide, Fechsung von 1 Metzen 5 bis 6 Metzen. Das Mitterfeld, 4 Tagwerk aus 6 Landl, wie oben. Dazu Äcker in der Eckhenpeundt. Dazu 9 Äcker daselbst. Dazu das Viertel Landl, so unter den obigen Tagwerk begriffen. 1 kleines Landl Acker. Dazu das 3.Feld, 4 Tagwerk aus 8 Landl. Dazu 1 Landl, das Mostrigerl genannt., Anbau und Fechsung wie oben. Neugereut: ½ Tagwerk Acker, zum Mitterfeld bebaut, ¾ schweres, 5/4 leichtes Getreide, Fechsung 4-5 Metzen. Vorher Gemeingrund. Zehentreichung: Nach Stift St. Florian, außer Neugereut. Wiesen: ½ Tagwerk am Moaß ,je 1 Fahrtl ½ Tagwerk, die Weittwiesen genannt, wie oben. 1 Tagwerk am Perg, 1 schlechtes Fahrtl Heu und Grummet. ½ Tagwerk am Khogl, kaum 2 Bürtl. Pferde: 2 Rösser 2 Kühe,2 Kälber, 3 Schafe, 4 Schweine. Herrschaftsforderung. Kucheldienst an Geld 30 Kreuzer 3 Pfennige 5 Hennen, 1 per 12 Kreuzer = 1 Gulden 1 Schwein 3 Gulden Salzgeld 2 Kreuzer 2 Pfennige Zusammen 4 Gulden 33 Kreuzer 1 Pfennig. Getreidedienst ( an die Herrschaft): Hafer ohne Nachlaß 2 Mut 1 Drittel Nachlaß Landschaftsgefälle: Landsteuer 3 Gulden 15 Kreuzer Ganzes Rüstgeld 2 Gulden 48 Kreuzer Kaufrecht: 1659 450 Gulden Dem Zehentbuch 1693 ist folgendes zu entnehmen: Stephan Plaß hatte allein vom „Prucknerlehen“ an den Pfarrhof Ansfelden an Zehent abzuliefern: 12 Mandl Korn mit je 16 Garben und 4 Mandl Weizen zu 12 Garben und 1 Garbe noch dazu. Das Zehnfache davon war also damals vom Prucknerlehen der Ernteertrag. (Stiftsarchiv St. Florian, Zehentbuch des Pfarrhofes Ansfelden 1693 Seite 29) Stephan Plaß starb am 7. Dezember 1702. Die Verlassenschaftsabhandlung nach dem verstorbenen Stephan Plaß fand am 27. Februar 1703 statt. Dabei ist das Plaßenlehen auf 450 Gulden, die „Hueb alda“, auf 550 Gulden und das Pruckmayrlehen“ auf 450 Gulden und die gesonderten Äcker auf 200 Gulden geschätzt worden. Der Gesamtwert der Liegenschaften betrug also 1650 Gulden. Die Schätzung der Fahrnis im einzelnen sah folgendermaßen aus: 6 Roß samt deren Gschirren 230 Gulden 5 Kühe a 10 Gulden= 50 Gulden 5 Kalbinnen zusammen 16 Gulden 16 große Schweine 48 Gulden 10 Schafe zusammen 10 Gulden 7 alte Strohstöcke 9 Gulden 90 Metzen Weizen a 2 Gulden= 180 Gulden 65 Metzen Korn a 1 Gulden 30 Kreuzer= 97 Gulden 30 Kreuzer 40 Metzen Wicken 40 Gulden 4 große Wägen samt Zugehör zusammen 96 Gulden 4 kleine Kotwägl 24 Gulden 4 Pflüge 4 Gulden 5 Eggen 5 Gulden 3 Stück „härberne Leinwath“ 15 Gulden 50 Ellen „rupferne Leinwath“ 5 Gulden Des Verstorbenen Leibgewand 4 Gulden Vorhandenes geselchtes Fleisch und Speck 4 Gulden Salz 2 Gulden 16 Kandl Schmalz a 20 Kreuzer= 5 Gulden 20 Kreuzer „Gedördte Zwöspen und Klezen“ 23 Gulden „Pachmell“ 18 Gulden 40 Säcke 5 Gulden 6 Plachen 3 Gulden 30 Pfund rupfernes Garn 2 Gulden 30 Kreuzer Vorhandenes Leder 9 Gulden 17 Eimer Most und Essig 17 Gulden 6/4 Öpfe (?) 1 Gulden 8 „Pöther“ 64 Gulden Kraut und Rüben 8 Gulden „Insleth und Körzen“ 3 Gulden 1 Preß und Grander 10 Gulden Vorhandenes Heu 20 Gulden 900 Weizerne Schwaben a 3 Kreuzer = 45 Gulden Das vorhandene Wicken- und Haferstroh 15 Gulden 8 Klafter Scheiter 8Gulden Bürdholz 2 Gulden 30 Kreuzer 1 Brunnstecken 2 Gulden Vorhandene Schwartlinge 3 Gulden 2 Scheibtruhen 1 Gulden 2 Haarrüffeln 45 Kreuzer 4 alte Schlitten 1 Gulden 30 Kreuzer 1 „Pökl und 2 Gaissl“ 2 Gulden Steigleitern 1 Gulden 30 Kreuzer Spanzeug 2 Gulden 30 Kreuzer 1 Schleifstein 1 Gulden „Pachzeug“ 2 Gulden Reifgschirr 10 Gulden Tennzeug 3 Gulden 30 Kreuzer Vorhandener alter Tisch 3 Gulden 4 „Danglzeug“ 3 Gulden 2 Eisenstangen 2 Gulden Hauen und Schaufeln 3 Gulden Schneidzeug 3 Gulden Kuchl- und Kupfergschirr 10 Gulden 30 Kreuzer 9 alte Truhen 6 Gulden 45 Kreuzer Brecheln 2 Gulden Schüsseln und Teller 3 Gulden 16 Hennen 2 Gulden Die Fahrnis hatte einen Gesamtwert von 1167 Gulden 50 Kreuzer. An Barschaft waren 136 Gulden vorhanden. Das an den Sohn Veit Plaß am „Häningergut“ bereits ausbezahlte Heiratsgut in der Höhe von 300 Gulden wurde in die Verrechnung mit hereingenommen. Der Gesamtvermögensstand belief sich daher auf 3253 Gulden 50 Kreuzer. Als „Todfallsfreigeld“ musste an die Herrschaft Ebelsberg ein Betrag von 82 Gulden 30 Kreuzer, das sind 5 % vom Liegenschaftswert, abgeführt werden. Da ferner die Witwe das Gut aus der Hand gab, musste außerdem die ganze „Abfahrt“ an die Herrschaft bezahlt werden, dies waren 10% vom Liegenschafswert, also 165 Gulden. Das Schätz-und Teilgeld betrug 48 Gulden 48 Kreuzer. Der Schreiber bekam für das Schreiben von „4 Stukhen“ 6 Gulden. Der Amtmann bekam 6 Gulden. Die „Schätz- und Abhandlungszöhrung“ betrug 48 Gulden Für „ medicamenta“, dann für die „Conducts- Unkosten“ neben solcher Zöhrung wurden im ganzen 73 Gulden ausgegeben. Zum Gotteshaus Ansfelden ist von dem Verstorbenen verschafft worden 53 Gulden. So betrug die Summe der Ausgaben, hier „Schulden hindan“ genannt 482 Gulden 18 Kreuzer. Das restliche Vermögen von 2771 Gulden 32 Kreuzer wurde je zur Hälfte auf die Witwe Maria und die Kinder aufgeteilt. (OÖ.Landesarchiv, Landgerichtsarchiv E 10, Seite 100ff) Im Jahre 1861 entschlossen sich die Besitzer des Plassengutes zum weitgehenden Neubau ihres Hauses. Am 17. April 1861 wurde vor dem Bezirksamt St. Florian das folgende Protokoll aufgenommen: Protokoll den 17. April 1861 aufgenommen bei dem k.k Bezirksamte St. Florian Gegenwärtig: Gefertigte- Veranlassung: Es erscheint Herr Johann Hofstetter, Besitzer des Maiergutes zu Au und des Plassengutes Nr. 11 zu Ansfelden und bringt folgendes vor: Ich bin gewillt mein Plassengut Nr. 11 zu Ansfelden nach Maßgabe des hier duplo beiliegenden Bauplanes ganz neu umzubauen jedoch hiezu mehrere Jahre zu verwenden. Durch den Neubau würde das Haus auf der Nord- ,Ost- und Südseite um ca. 7 Klafter (= nicht ganz 14 Meter) erweitert. Ich bitte demnach um Anberaumung einer Lokalkommission und um Baubewilligung. Johann Hofstetter Zur Beglaubigung A.Neuwirth Die Kommissionierung brachte folgendes Ergebnis: Commissionierungsprotokoll aufgenommen am 20. 4. 1861 von dem k.k Bezirksamte St. Florian am Plassengut Nr. 11 zu Ansfelden Gegenwärtig Gefertigte Ist das Baugesuch des Johann Hofstetter Besitzer des obigen Gutes welchem zufolge die Lokal-Commission auf heute angeordnet und unter Zuziehung der Interessenten und eines Sachverständigen vorgenommen wie folgt: Bauwerber beabsichtigt, nach den eingelegten Bauplänen das Plassenhaus Nr. 11 in Ansfelden ganz neu und zwar derart umzubauen, dass dasselbe an der Stadel /:nördlichen:/ Seite um ca 4 Klafter, an der Hausfront und an der östlichen Seite aber um 7 Klafter erweitert würde. Durch diese Bauführung wird die Umlegung des rückwärts am Hause befindlichen Dorfweges erforderlich, welche der Bauwerber auf eigene Kosten bewerkstelligen wird. Der Neubau wird durchaus aus hartem Material ausgeführt, die Stallungen, die Back- Küche und sonstigen Feuerstätten werden gewölbt, die Wohnbestandteile Remisse und Vorhäuser aber stukadort. Der Sachverständige erklärt, dass gegen den beantragten Neubau in technischer Hinsicht kein Anstand besteht. Nachdem Anrainer nicht zu vernehmen waren, so wurde das Protokoll vorgelesen, richtig befunden und gefertigt. Johann Hofstetter Zur Beglaubigung A.Neuwirth Am 7. Mai 1861 erging vom k.k. Bezirksamte St. Florian folgendes Dekret An Herrn Johann Hofstetter am Plassengut in Ansfelden. In Erledigung Ihres Einschreitens und auf Grund der Lokal Augenscheins Commission wird Ihnen hiemit die Bewilligung zum Umbau Ihres Hauses Nr. 11 gegen dem bewilligt, dass Sie sich hiebei genau an den hierneben rückfolgenden bestätigten Bauplan halten, dann die Feuer- und Baupolizei-Vorschriften beobachten und zu diesem Ende den Neubau überhaupt nur unter der Leitung eines hiezu berechtigten Maurermeisters ausführen lassen, weil nur ein solcher in der Lage ist die Bauvorschriften zu kennen und den Herren Bauwerber vor Schaden zu bewahren. (OÖ.Landesarchiv, Bezirksamt St. Florian, Schachtel 18) Johann Hofstetter starb am 29. Dezember 1865. (Totenbuch Ansfelden v. Seite 143) Am 3. Jänner 1868 fand die Einantwortung des Plaßgutes an die Witwe Klara Hofstetter statt. (Grundbuch der Herrschaft Ebelsberg, OÖ. Landesarchiv, Gr.B. St. Florian, Handschrift 1, Seite 6) Am 24. März 1875 übernahm Johann Pühringer das Plassengut. Er war der Sohn der Klara Hofstetter aus erster Ehe mit Georg Pühringer vom Mairgut zu Au, in Bruck 11, Pfarre St. Florian. (Grundbuch Ebelsberg wie vorher) Im Jahre 1876 verkaufte Johann Pühringer das Schmuckengut, das durch die 1. Ehe des Johann Hofstetter mit der Besitzerin des Schmuckengutes Klara Zinn an das Plassengut gekommen war., an den Besitzer des Albauergutes, Ansfelden 13. (Familien-Register der Pfarre Ansfelden ab 1874) Am 26. Juni 1877 schloß Johann Pühringer, der Besitzer des Plassengutes die Ehe mit Maria geb. Söllradl vom Auhof in Au 9, in Kremsmünster gebürtig. Diese wurde mit gleichem Datum Mitbesitzerin am Plassengut. (Trauungsbuch Ansfelden VI, S 28 und Grundbuch wie oben). Maria Pühringer starb am 27. März 1905, Johann Pühringer am 25. Juli 1908. Mit 9. Jänner 1909 wurde die Tochter des Johann und der Maria Pühringer, Maria Pühringer, am Besitz des Plassengutes angeschrieben. (Grundbuch des Bezirksgerichtes Linz-Land) Maria Pühringer schloß am 24. November 1908 die Ehe mit Franz Huber, Sohn des Johann und der Theresia Huber, Besitzer des Brunnmayrgutes in Köttsdorf 11, Pfarre Pucking. Mit 11. 1. 1909 wurde Franz Huber Mitbesitzer am Plassengut (Trauungsbuch Ansfelden VII,S85 und Grundbuch des Bezirksgerichtes Linz-Land). Franz Huber starb am 25. Februar 1943 und Maria Huber am 11. Jänner 1944. (Totenbuch Ansfelden VIII, Seite 75 und 81) Am 20. November 1944 wurde Mathilde Huber Alleinbesitzerin. Durch die Eheschließung mit Mathilde Huber wurde am 10. Jänner 1947 Albert Schreiberhuber Mitbesitzer am Plassengut. Am 26. März 1976, nach dem Tod der Mathilde Huber, verehelichte Schreiberhuber, wurde Albert Schreiberhuber Alleinbesitzer (Grundbuch des Bezirksgerichtes Linz-Land). |
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