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Hausgeschichte des Kammerergutes in Nettingsdorf
Eine erste Aufzeichnung über das Kammerergut ist in der folgenden Urkunde
aus dem Jahre 1612 zu finden
Kauf
Peter Mur zu Ansfelden anstatt seines Weibes Ursula, Georg Oberaigner zu
Kurzenkirchen für sich selbst, Stephan Hauslberger in Ansfeldner Pfarr im
Namen seines Weibs Susanna, Paul Kammerer zu Kamern die Herrschaft
Gschwendt gehörig anstatt seines Weibes Margaretha, dann Barbara, Oswald,
Hüßl (Matthias?) und Magdalena anstatt dieser vier geschwistriget
geordnete Gerhaben Peter und Jörg Oberaigner, verkaufen ihr Erbsgebühr so
sie auf dem Wiesenfleckl auf der oberen Au in St. Mareiner Pfarr gehörig
gehabt, so zu dem Gotteshaus Ansfelden dienstbar und der Herrschaft
Ebelsberg gevogt ist, mit aller Zugehör ihrem lieben Vettern Wolfen
Mosbauern in Ansfeldner Pfarr um 60 Gulden
Als auch das Ackerl in dem Aichet in Ansfeldner Pfarre, so unter die
Herrschaft Ebelsberg gehörig um 30 Gulden
Anleith und Abfahrt vom Wiesfleckl 6 Gulden
Davon gehört dem Gottshaus der halbe Teil 3 Gulden
Vom Ackerl Anleith und Abfahrt 3 Gulden
Testes (Zeugen)
Thomas Albauer, Amtmann zu Ansfelden und
Jörg Payr, Schulmeister daselbst.
Beschehen den 11. August 1612.
Paul Kammerer stimmte laut dieser Urkunde im Namen seiner Frau Margarethe
zu, dass ein Wiesenfleckl und ein Ackerl, das ihr zusammen mit ihren
Geschwistern als Erbschaft zugefallen war, an ihren Vetter Wolf Mosbauer
verkauft wurde. Als Geschwister der Margaretha, verehelicht am Kammerergut,
werden hier bekannt Ursula, die am Murengut verehelicht war, der Bruder
Jörg Oberaigner in Kurzenkirchen, und Susanna, die Frau des Hauslberger.
Auffallend ist hier auch die Bezeichnung „Kammerer zu Kamern“. „Zu Kamern“
war also eine Ortsbezeichnung, die später nicht mehr aufscheint.
In den Weißenberger Gerichtsprotokollen ist die folgende „Klag des Hans
Kammerer“ zu finden:
Klag
Den 6. Juny 1671. Hanns Kammerer
Gschwendtnerischer Untertan contra Georg Kellner, Schmied zu Nettingsdorf.
Belangter bezichtiget Klägern, er wolle seinen Buben ausrauben und den
Schimmel wegnehmen, welches er als ein ehrlicher Mann nicht dulden kann,
bittet um schuldige Abtrag. So sei auch Klägern ein „Prunn-Amper“
entfremdet worden, welchen Beklagter im Bach gefunden und .... verlangt...
die Erstattung.
Antwort.
Kläger habe des beklagten Buben „angestandten“, als er in die Mühl
geritten, dahero er dies Reden wider den Kläger ausgestossen. Den
Brunnamper habe er in dem Bachtümpel gefunden, welcher gleich zusammen
gefallen, es sei ihm leid, dass er nit besser....und dem Landgericht die
Anzeige getan, habe sich eingebildet, weilen es eine gefundene Sache, er
dürfte es behalten.
Bescheid
Der Beklagte solle erstens dem Kläger die angetane „Inzicht“ und
ausgestossenen, ehrenrührigen Worte vermittels „Abgebet“ bei der Kanzlei
benehmen.
Im anderen (zweitens) aber demselben dasjenige Eisen, so von dem
Brunnamper noch zu haben oder vorhanden, wiederum zu Handen und zum
Landgericht bringen, alswo sich Kläger um die Erfolglassung wieder
anzumelden hat.
Umweilen aber drittens der Beklagte den Brunnamper nicht zum Landgericht
gebracht, sondern denselben behalten und vertuscht, wird er zur Straf in
die Schergenstuben geschafft.
Am 15. Februar 1689 schloß Kaspar Kammerer, Sohn des Johann und der Susanna
Kammerer am Kammerergut, die Ehe mit Barbara Erndl ,Tochter des Johann und
der Barbara Erndl vom Erndlgut.
Aus dieser Eintragung geht gesichert hervor, dass Johann und Susanna
Kammerer, die im Mai 1652 geheiratet hatten, Besitzer vom Kammerergut
geworden waren, da hier erstmals wieder der Zusatz zu finden ist „am
Kammerergut“.
Am 27. Oktober 1706 wurde dem Ehepaar Kaspar und Barbara ein Simon getauft.
Es fällt auf, dass im Taufbuch nun nicht von Kaspar und Barbara Kammerer
die Rede ist, sondern von Kaspar und Barbara Platzl am Kammerergut. Es
handelt sich zwar um dasselbe Ehepaar am Kammerergut wie bisher, doch
besann man sich anscheinend jetzt auf den Familiennamen, Es geschah dies
in jener Zeit bei Besitzenden vielfach, dass man sogar abwechselnd einmal
den Familiennamen und ein anderesmal den Hausnamen eintrug. Da die
Abstammungslinie am Kammerer bis daher durchgeht, muß es sich durchwegs
bei den Besitzern vom Kammerer um den Familiennamen Platzl gehandelt
haben.
Am 10. Juni 1744 starb Kaspar Platzl, Auszügler am Kammerergut,im Alter von
81 Jahren.
Nach dem Tod seiner Frau im Jahre 1743 hatte Kaspar das Kammerergut, das
er bis zu seinem 80. Lebensjahr in seinem Besitz hielt, in jüngere Hände
gegeben.
Aus dem Jahre 1906 berichtet ein Zeitungsausschnitt:
Ansfelden, 4. Februar (Leichenbegängnis)
Samstag, den 3. d. wurde Frau Klara Moosbauer, verwitwete Besitzerin des
Kammerergutes in Nettingsdorf, zur geweihten Erde bestattet. Bei einem
Falle über die Stiege hatte sie sich vor Jahresfrist am Hinterhaupte
verletzt; einige Monate später trat eine teilweise Lähmung auf, woran sie
9 Monate zu leiden hatte. Sie stand im 69. Lebensjahre. Der Veteranenverein
von Ansfelden und die freiwillige Feuerwehr Nettingsdorf ehrten sie durch
korporative Teilnahme, letztere auch durch Niederlegung eines Kranzes;
jahrelang war ja beim Kammerer die Feuerspritze untergebracht gewesen.
R.I.P.
Am 13. Februar 1907 ging das Kammerergut an die Schwester der verstorbenen
Klara Moosbauer, geb. Krug, über.die 1841 geboren, also 66 Jahre alt war.
Am 24. März 1915 wurde Karl Zeilinger, ein Sohn vom Platzlgut in Kremsdorf
, Alleinbesitzer des Kammerergutes.
Am 7. Juni 1915 wurde Rosina ,geb.Hartl, zufolge Ehepaktes mit Karl
Zeilinger Mitbesitzerin am Kammerergut. Am 22.Juni 1915 schlossen Karl
Zeilinger, Sohn des Paul und der Juliane Zeilinger vom Platzlgut in
Kremsdorf und Rosina Hartl, Tochter des Michael und der Rosina Hartl vom
Mayrgut zu Erlau in Grünbrunn, Pfarre Niederneukirchen, die Ehe. Auch
diese Ehe blieb kinderlos.
Ein Bruder des Karl Zeilinger, Leopold Zeilinger war Besitzer des
Kochhubergutes in Hilbern 84, Pfarre Sierning geworden. Leopold hatte die
Witwe Maria nach dem frühzeitigen Tod des Florian Pollhammer auf der
Kochhub geheiratet. Die kinderlosen Besitzer des Kammerergutes adoptierten
den am 1. Februar 1898 geborenen Sohn Heinrich Pollhammer aus der Ehe
Florian und Maria Pollhammer vom Kochhubergute. Heinrich erhielt damit den
Doppelnamen Pollhammer-Zeilinger. Er wurde am 1. Juni 1929 Besitznachfolger
am Kammerergut.
Am 2. Juli 1929 schloß Heinrich Pollhammer-Zeilinger, Besitzer des
Kammerergutes, die Ehe mit Maria Plass, Tochter des Johann und der Maria
Plass vom Freudhofergut in Nettingsdorf. Maria war am 1.Juni 1929 bereits
Mitbesitzerin geworden.
Heinrich Pollhammer-Zeilinger wurde am 12.Februar 1934 vom Kommunisten
Buttinger im Zusammenhang mit der Februar-Revolte erschossen (nachzulesen
in der Geschichte von Ansfelden in dieser Homepage).
Am 1. Februar 1938 schloß die Witwe und Besitzerin des Kammerergutes die
Ehe mit Franz Sumersberger. Zufolge der Ehepakte vom 11.Jänner 1938 wurde
dieser Mitbesitzer am Kammerergut.
Am 24. Oktober 1968 erfolgte die Einantwortung des Kammerergutes an
Heinrich Pollhammer-Zeilinger, den Sohn des Heinrich und der Maria
Pollhammer-Zeilinger.
Am 24. April 1974 wurde Heidemarie Pollhammer-Zeilinger Mitbesitzerin am
Kammerergut. |
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