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Hausgeschichte des Winklergutes in Rapperswinkel
1378
Im Urbar des Stiftes St. Florian aus dem Jahre 1378 ist am Winkler ein
Andreas als Besitzer eingetragen.
1525
Im Urbar des Stiftes St. Florian aus dem Jahre 1525 ist vermerkt, dass das
Winklergütl damals 3 Schillingpfennige und 22 Pfennige an das Stift
St. Florian als der zuständigen Grundherrschaft als Gelddienst zu leisten
hatte. Außerdem sind dort die damaligen anderen Ablieferungen, die
jährlich noch an das Stift zu leisten waren, angegeben. Es waren dies 6
Hühner, zu Ostern 90 Eier, und dann noch 3 „Kas“. Außerdem war der Zehent
vom Winkler an den Pfarrhof zu Ansfelden zu geben, also ein Zehntel des
Getreideertrages dem Pfarrer abzuliefern.
1693
Als späteres Beispiel für die jährliche Zehentleistung sei das Jahr 1693
angeführt. In diesem Jahre wurde an Zehentgetreide an den Pfarrhof
Ansfelden vom Feld weg geliefert: 5 Mandl Korn zu 16 Garben und dazu noch
eine Garbe. Vom Weizen mussten 3 Mandl mit 16 Garben angeführt und dazu 4
Garben an den Pfarrhof abgeliefert werden. Der zehnte Teil der Wicken
wurde vom Amtmann am Feld ausgesteckt, wenn sie abgemäht waren. Der
ausgesteckte Teil, auch ein Zehntel von den Wicken, gehörte auch dem
Pfarrhof. (Stiftsarchiv St. Florian, Zehentbuch Ansfelden 1693-1787,fol.568)
1714
Am 3.März 1714 starb Bartholomäus Winkler zu Rapperswinkel. Am 24.Mai 1714
fand bei der Stiftsherrschaft St. Florian die Verlassenschaftsabhandlung
statt. Diese Abhandlung brachte folgende Ergebnisse:
Das Winklergütl wurde geschätzt auf 340 Gulden und das dazugehörige
Gutbauernhaus auf 300 Gulden.
Barschaft war bei der Abhandlung keine vorhanden.
Hans Zoteder schuldete 30 Gulden.
In Verrechnung wurden folgende bereits ausbezahlte Heiratsgüter genommen:
An Barbara Fuxhuber, Tochter vom Winklerhaus, Ehewirtin des Bartholomäus
Fuxhuber, Inwohner im Gutbauernhaus, war als Heiratsgut bereits ausgegeben
worden eine Kuh und 110 Gulden.
An die Tochter Maria, Ehewirtin des Veit Englsberger, war bereits als
Heiratsgut ausgegeben worden: 50 Gulden, eine Kuh im Werte von 10 Gulden, 5
Gulden für ein Versprechen und 5 Gulden für eine Strafe, zusammen also 70
Gulden.
Die Tochter Gertraud, Ehewirtin des Andreas Niedermayr, ebenfalls Inwohner
im Gutbauernhaus, hat zusammen mit einer Kuh 22 Gulden erhalten.
Dieser gesamte Betrag von 232 Gulden wurde als Aktivschuld, „Schulden
herein“ genannt, in die Abhandlung aufgenommen.
Die Fahrnis ist in einem Verzeichnis von fast vier Seiten aufgeschrieben.
Erwähnt seien davon:
3 Rößl samt Gschirr 70 Gulden
4 Kühe zusammen 48 Gulden, 1 zwei- und 1 einjährige Kalbin zusammen 12
Gulden,
2 Schweine zusammen 4 Gulden
2 Schafe und 2 „Lampl“ zusammen 3 Gulden, usw.
Gesamtwert von Vieh und Fahrnis 258 Gulden 50 Kreuzer.
Wert des Gesamtvermögens 1130 Gulden 50 Kreuzer.
Schuldenstand 474 Gulden 26 Kreuzer.
Das aufzuteilende Vermögen betrug daher 656 Gulden 24 Kreuzer.
Die Hälfte, also 328 Gulden 12 Kreuzer, bekam die Witwe Maria
zugesprochen. Von der anderen Hälfte, die den Kindern zufiel, wurden 32
Gulden an „Fallfreigeld“ (eine herrschaftliche Abgabe) an die
Grundherrschaft St.Florian abgezogen. Die restlichen 296 Gulden 12 Kreuzer
wurden auf die folgenden Kinder aufgeteilt:
Wolf, 27 Jahre alt
Hans, 25 Jahre alt
Matthias, 19 Jahre alt
Die bereits mit Heiratsgut bedachten Töchter
Barbara Fuxhuber
Maria Engelsberger
Gertraud Niedermayr
Der Sohn Matthias und seine zukünftige Ehewirtin Katharina übernahmen die
Güter und hatten an die Grundherrschaft St. Florian 146 Gulden 18 Kreuzer
an Abgaben und Taxen zu leisten.
Für die nicht verheirateten Kinder wurden Konrad Wittich und Veit
Summesberger als Vormund bestellt.
Für die Witwe Maria wurde folgender Auszug festgelegt:
Holz- und zinsfreie Wohnung, die gewöhnliche Kost mit den jungen Besitzern,
dazu noch alle Jahre 1 Metzen Korn, ½ Metzen Weizen, 1 Kandl Schmalz, 4
Gulden Zins, 30 Eier und wöchentlich 1 Kandl süße Milch. (OÖ. Landesarchiv, Landgerichtsarchiv, F 43, fol.116ff).
1750
Die sogenannte Theresianische Fassion, die Besitzaufnahme wie sie unter
Kaiserin Maria Theresia um 1750 durchgeführt wurde, beinhaltet für das
Winklergut in Rapperswinkel folgende Angaben:
Besitzer des Winkler und des Gutbauernhauses Matthias Huber
Viehstand:2 Pferde,4 Kühe,6 Schafe und 2 Schweine.
Getreideertrag:
2 Metzen Weizen gesät, 12 Metzen geerntet,
10 Metzen Korn gesät, 40 Metzen geerntet,
1 Metzen Hafer gesät, 5 Metzen geerntet,
10 Metzen Wicken gesät, 40 Metzen geerntet,
12 Mäßl „Haar“ gesät, 5 Pfund geerntet
3 Metzen Hanf gesät und 400 Pfund geerntet
Der Wert des Winkler mit dem Gutbauernhaus zusammen wurde mit 640 Gulden
angegeben.
Die Ablieferungen der beiden Häuser zusammen an die Grundherrschaft
St. Florian betrugen jährlich:
zu Ostern 150 Eier
im Frühjahr 7 Hühner
im Herbst 7 Hähne
und 7 „Kas“
Der Zehent (10 % des Getreides) vom Gutbauernhaus war nach St. Florian und
vom Winkler in den Pfarrhof Ansfelden zu liefern.
Vermerkt ist in dieser Fassion noch, dass 8 „Fährtl“ Heu eingebracht und 1
Eimer Most erzeugt wurde.
(OÖ. Landesarchiv, Ther.Fassion Traunviertel, Hs.207)
1764
Als 1764 die Besitzer des „Neuhäusl“ zu Rapperswinkel, Wolfgang und
Magdalena Huber, kurz nacheinander starben, wurden die zwölf Kinder des
Matthias Huber vom Winklergütl die Erben.
1787
Die sogenannte Josephinische Fassion, die unter Kaiser Joseph II. um das
Jahr 1787 aufgenommen wurde, zeigt für das Winklergut folgendes Ergebnis:
Als Besitzer für das „Winklergütl“ zu Rapperswinkel Nr. 6 wird angeführt:
Matthias Ebmer.
Sein Viehstand bestand in:
2 Pferden,
4 Kühen,
2 Stück Jungvieh,
4 Schafen.
Als Gründe des Winklergutes, die in der Ortschaft Rapperswinkel liegen,
werden hier angegeben:
21 Joch 122 Quadratklafter Acker und 3 Joch 1144 Quadratklafter Wiese.
Der Ertrag der Äcker ist angegeben mit:
Aussaat: 7 und 32/64 Metzen Weizen bei einer Ernte von 38 58/64 Metzen.
Aussaat: 36 14/64 Metzen Korn bei einer Ernte von 133 44/64 Metzen.
Gerste wurde keine gesät.
Mischgetreide wurde gesät 7 32/64 Metzen und geerntet 46 26/64 Metzen.
Hafer wurde gesät 54 19/64 Metzen und geerntet 146 12/64 Metzen.
(OÖ.Landesarchiv, Joseph.Fassion,KG Rapperswinkel, T 309)
1808
Elisabeth Mayr starb am 22. April 1808.
Die Verlassenschaftsabhandlung besagt folgendes:
Durch Gütergemeinschaft, die durch Zeugenaussagen bestätigt wurden, fiel
dem Witwer die Hälfte des Besitzes als Erbgut zu. Die andere Hälfte besaß
er ja selber.
Die Realität wurde geschätzt auf 640 Gulden.
Barschaft war vorhanden in 124 Gulden.
Obligationen bestanden in der Höhe von 835 Gulden.
Der Fahrniswert betrug 1783 Gulden 58 Kreuzer,
sodaß ein Gesamtvermögen von 3382 Gulden 58 Kreuzer vorhanden war.
Der Witwer Georg Mayr übernahm am 18.November 1808 das Gut, nachdem er das
10prozentige Todfallfreigeld vom halben Realitätswert, nämlich 32 Gulden
bezahlt und sich verpflichtet hatte, die Legate, nämlich 50 Gulden zur
Pfarrkirche Ansfelden zu einer Stiftsmesse und 10 Gulden an die
Armenkasse, sowie dem Knecht Sebastian Hager 50 Gulden und der großen Dirn
Magdalena Zehetnerin 25 Gulden zu berichtigen.
Die Unterschrift unter das Protokoll setzte Georg Mayr noch mit einem
Kreuzl.
(OÖ. Landesarchiv, Landgerichtsarchiv F 142)
1824
In diesem Jahr mussten größere Umbauarbeiten am Hause durchgeführt worden
sein. Die Stubendecke trägt die Jahreszahl 1824 und die Namen Elisabeth
und Georg Mayr.
1912
Am 5. September 1912 übernahm die Tochter des Karl Mayr Theresia Mayr das
Winklergut und heiratete am 16. September 1912 Franz Obermayr, Sohn des
Martin Obermayr, Besitzer des Loidlgutes in Wackersbach 7, Pfarre Eferding
und der Anna geb. Hintenaus.
(Trauungsbuch Ansfelden VIII, fol.5)
Franz Obermayr starb am 30. Oktober 1950.
Der Besitz wurde am 21. August 1954 der Theresia Obermayr eingeantwortet.
(Grundbuch)
1957
Am 7. Dezember 1957 übernahmen Karl und Maria Obermair das Winklergut.
(Grundbuch) |
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