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Moosbauer vulgo Huber

 
     
 

    

    

    

 
 

 

 
     
 

Hausgeschichte des Erbhofes Hubergut in Grabwinkel

1629 Lienhard Huber, Erbschaft-Quittung
Der erste namentlich bekannte Besitzer vom Hubergut in Grabwinkel ist ein Lienhard Huber. Dieser Name scheint auf in der folgenden Quittung, mit der eine Erbschaftsübernahme bestätigt wird. Die Höhe der Erbschaft geht aus dem Text nicht hervor.
Der Wortlaut dieser Niederschrift:
Quittung, zu Bartholomäli 1629. Hernach benannte Lienhard Huber in Cronwinkel, Veitel, Maria, Rosina alle noch ledigen Standes, dann Susanna Wolfen Heibels zu Oberfraunleiten Hausfrau quitieren dem ehrbaren Hannsen Zeillinger, Margarethen uxori (und der Margaretha seiner Ehefrau) die von ihrem Vatern Mathäus Moser herrührenden Erbsgebührnis. Zeugen :Hanns Hingerl und Hanns Mair im Baumgarten, beede Ambtleit. (LA,Kremsmünster Hs. 434)

Lienhard Huber bestätigt mit seinen Geschwistern die Erbschaftsauszahlung. Auszahler der Erbschaft sind Hans und Margarethe Zeillinger. Der Erblasser ist der Vater Mathäus Moser. Lienhard Huber in Grabwinkel hatte also auf das Hubergut geheiratet und hatte vor seiner Heirat auf das Hubergut den Familiennamen Moser. Wie damals oft üblich verlor der Mann durch Heirat auf ein anderes Haus seinen Familiennamen und trug dann zumeist nur mehr den Namen des Hauses, auf das er geheiratet hatte.

Kirchenstuhlverzeichnis
Im Kirchenstuhlverzeichnis der Pfarrkirche Ansfelden aus dem Jahre 1630, das im Stiftsarchiv St.Florian verwahrt ist, ist unter „Diejenigen Weiber, so bei der Pfarrkirchen Ansfelden einen aus den neuen Stühlen gelest haben“ auch angeführt die „Huberin in Khrawinkhl“, die für den Kirchenstuhl 20 Kreuzer bezahlt hat.

1665 Leonhard Huber gestorben
Am 22.Jänner 1665 starb der Besitzer des Hubergutes zu Grabwinkel Leonhard Huber. Im Totenbuch ist dazu vermerkt: „Wohltäter mit 1000 Mauerziegel zum Gotteshaus.“ (Totb. B. S 375). Der Besitzer des Hubergutes in Grabwinkel hatte also zum Neubau der Kirche in Ansfelden 1000 Ziegel beigesteuert, die wahrscheinlich auch auf seinem Grund geschlagen und gebrannt worden waren.

Zum Geld unserer Vorfahren
In den Kaufs- und Übergabsverträgen findet man unterschiedliche Geld- und Währungswerte angegeben.
Der grundsätzliche Unterschied zum heutigen Geldverkehr war bis 1762 das gänzliche Fehlen von Banknoten, also eines aus wertlosen Stoffen (Banknotenpapier) hergestellten Zahlungsmittels, welchem erst der Staat den Nennwert beilegt.
Das früher verwendete Geld bestand aus „klingender Münze in Silber oder Gold“ und diese Geldstücke enthielten im Idealfalle soviel Edelmetall, als es der Wertbeilegung durch die Münzstätte entsprach, das heißt, Metallwert ist gleich dem Nennwert.
Weil dieses Geld im Geldbeutel des jeweiligen Besitzers weitgehend still lag , war die Menge der notwendigen Neuprägungen an Münzen vom Vorhandensein des dafür verwendeten Edelmetalles abhängig und daher nur eingeschränkt möglich. Da die Münzämter früher n icht so wie heute zentral dem Staat unterstanden, sondern oft in der Hand von gewissenlosen Magnaten waren, welche aus der Münzprägung für sich möglichst viel Gewinn „herausschlagen“ wollten, kam es rasch zu Unzukömmlichkeiten. Der Metallwert der Münzen, der sogenannte Münzfuß, wurde von den Inhabern der Münzstätten laufend herabgesetzt, was ihnen natürlich großen Gewinn brachte. Dies betraf vor allem die kleinen Münzen, mit welchen der Bauer und der kleine Handwerker hauptsächlich zu tun hatte. Die Bevölkerung klagte über das „lange Geld und die schwarze Münz“, niemand wollte es mehr annehmen.
1611 standen noch dem Taler 68 Kreuzer gleichwertig entgegen, bis 1622 waren es schon 1000, das heißt, erst 1000 Stück der minderen Kreuzer enthielten jetzt soviel Silber als der Taler.
1623 kam es dadurch auch zu einer Art Staatsbankrott; eine kaiserliche Anordnung verfügte die Herabsetzung des Nennwertes dieser schlechten Scheidemünzen auf ein Achtel ihres Wertes.
Auch in den nächsten Jahrzehnten gab es immer wieder Schwierigkeiten mit schlechtem Geld, wobei jetzt auch die Guldenstücke betroffen waren. Diese Schwierigkeiten besserten sich erst,
nachdem Kaiserin Maria Theresia 1750 die Währung in Angleichung an die Nachbarländer auf einen neuen, etwas geringeren Münzfuß stellte und 1753 mit Bayern die Münzconvention abschloß. Diese Convent-Münze (Abkürzung CM oder CMZe) hielt über 100 Jahre, obwohl ab 1800 als Folge der Franzosenkriege wieder eine zunehmende Verschlechterung des Münzfußes folgte. Das gute alte Geld wurde daher wegen seines hohen Metallwertes wieder gehortet, Gold- und Silbermünzen verschwanden ganz aus dem Verkehr.
Dafür vermehrten sich die ab 1762 erstmals ausgegebenen Bancozettel ab etwa 1800 in verheerendem Ausmaß, sodaß es 1811 zum Staatsbancrott kam. Die Bancozettel wurden in der Folge durch neu ausgegebene Einlösscheine zu einem Fünftel ihres Nennwertes vom Staat eingelöst. Diese Einlösscheine bezeichnete man ams Wiener Währung (abgekürzt WW). Betroffen war jedoch nur das Papiergeld.
Ab Mitte 1816 erfolgte dann die Einlösung des Papiergeldes WW durch Banknoten der neu gegründeten Notenbank. Der Umtausch erfolgte dabei in folgender Art:
Für 140 fl (fl=Gulden) Papiergeld WW
(Mindestumtauschbetrag) erhielt man 40 fl Banknoten CM
und für die restlichen 100 fl nur 1 % Schuldverschreibungen, welche aber auch sofort für 20 fl CM eingelöst wurden. Daraus errechnete sich ein Umtauschverhältnis von 2,33 WW zu
1 CM, praktisch später 250 zu 100.
Diese Reduzierung des Banknotenumlaufes und die damit verbundene Eindämmung der Papiergeld-Inflation brachte in den Realwerten der Liegenschaften wenig Veränderungen. Lediglich bei der Einschätzung der Fährnisse, vor allem beim Vieh und den Getreidevorräten zeigte sich die Teuerung.
Ab 1857 gilt die „Österreichische Währung“ als alleinige gesetzliche Landeswährung mit folgender Bewertung der vorher bestandenen Währung:
100 Gulden Convent. Münz (CM) = 105 fl Österreichische Währung (ÖW).
Vollkommen neu war jetzt auch die Unterteilung des Guldens (fl) nach dem Dezimalsystem in 100 Kreuzer (xr), anstatt wie bisher in 60 xr.
Mit Datum 2.8.1892 wurde die Kronenährung mit der Goldkrone als Rechnungseinheit eingeführt und galt nach kurzer Übergangszeit ab 1900 als allein gültige Landeswährung mit folgender Bewertung:
1 Gulden ÖW = 2 Kronen (K)
1 Krone = 100 Heller (h)
An Münzen wurden dafür ausgeprägt:
Bronze 1 und 2 Hellerstücke
Nickel 10 und 20 Hellerstücke
Silber 1,2 und 5 Kronenstücke
Gold 10 Kronen-20 Kronen- 100 Kronenstücke.

Das „Fliesentrat“ kommt zum Hubergut
Am 19.April 1747 starb der Besitzer des Fliesentratgütls Veith Einwagner. Am Haus lastete eine so starke Verschuldung, dass die Schulden den Hauswert zusammen mit dem Inventarswert um 132 Gulden überstiegen. Dazu heißt es in der Verlassenschaftsabhandlung:
Nachdem vorernante Wittib wegen ihrer Mühselligkeit auf öfters gegebenen Terminen mit keiner anständigen Heyrath aufkommen können, hat sich dieselbe endlichen mit einverstanden, dass von denen sämtlichen Creditoribus (Gläubigern) ermeltes Fliesentratt Guettl sambt aller rechtlichen Ein- und Zurgehör mit darunter begriffenen Vahrnussen und Fechsung de, Joseph Pläß am Hueber Guett in Crawinkhl hiesigen Unterthan und Catharina dessen Ehewürthin umb einen überhaupt bedungenen Kaufschilling pr 425 Gulden verkhauft und vor die abtrettende Wittib zu einen wenigen Auszug zeit lebenslang die freye Hörberg entweders im Fliesentratt Guettl oder anderwertig zu verschaffen, auch beynebens jährlich 2 Mezen Kohrn und ½ Mezen Waiz zu reichen vorbedungen auch also eingestanden worden.Von Obrigkheits wegen aber wirdet ihnen Stüfter nachtrukhsamb auferleget, solches sich die ex offo- Abstüftung zu allen Zeiten vobehaltet.
Zeugen
Johann Schyrer Neukhürchner- und Johann Zehetner Lilgenhofer Ambtmann allhier
Den 13ten Kuly 1747.
(LA,Landgerichtsarchiv F 76, S 98v).

Erbschaftsbestätigung
Am 7.Mai 1748 bestätigte Franz Windsberger aufm Gstöttnergut zu Kremsdorf, dass er die Erbschaft nach seiner verstorbenen Mutter „Katharina Windsbergerin seel. aufm Jungwirthubergut“ in Grabwinkl im Betrag von 450 Gulden aus der Pupillenkassa (Mündlkassa) der Herrschaft St.Florian erhalten hat. (LA,Landgerichtsarchiv F77 S.48).
Die Erbbeträge wurden gewöhnlich nach der Verehelichung ausbezahlt, dies ist hier ersichtlich. Wie in früheren Urkunden so ist auch hier nicht vom Hubergut in Grabwinkel , sondern mit der älteren Bezeichnung vom „Jungwirthubergut“ in Grabwinkel die Rede.

1750 Theresianische Fassion
In der sogenannten Theresianischen Fassion aus dem Jahre 1750 ist Joseph Plaß als Besitzer des Hubergutes in Grabwinkel genannt. Das „Fliesentratt“ wird dort als Überländ zum Huber bezeichnet.
Bezüglich Getreide und Ernte ist in dieser Fassion angegeben:
Anbauen Fexen (alles in Metzen)
6 Weizen 30
10 Korn 40
11 Hafer 40
8 Wicken 35
1 Haar 5 Pfund

Viehstand:
3 Pferde
6 Kühe
8 Schafe
5 Schweine

Der Wert des Gutes ist dort mit 885 Gulden angegeben.
Als Ertrag aus dem Obst sind 4 Emmer Most angeführt.
(LA,Ther.Fassion,Traunviertel,St.Florian, Hs. 206)

Zum Zehent heißt es in dieser Fassion, daß dieser vom Huber in das Stift St.Florian zu leisten ist und zwar so, daß der Niedereder den Zehent beim Huber auf dem Feld abholt. Der Zehent vom Fliesentrat musste an den Pfarrhof Ansfelden geleistet werden. Dazu heißt es imVerzeichnis über den Pfarrhofzehent an anderer Stelle: „Joseph Plass am Hubergut in Krawinkhl gibt von sein Überländt das Fliesentradt Haus genannt, von solchen Gründten welche bey 6 Tagwerch seind, ganzen Zehent, würd im Veldt ausgesteckht. Item (Ebenso) von einem eingefridten Garthen Äckherl Bstandt Zechent 5 Maßl Khorn. Wann
ein Haar gebaut würd 2 Maßl. Dann seind von solchen Fliesentradt Haus kommen anno 1694
6 Tagwerk Äcker, welche anjetzo in Genuß hat der Mayr in der Thann.“

Bartlmä Windsberger gestorben
Am 6.September 1761 starb Bartholomäus Wimsperger, Auszügler am „Hubergut in
Cronwinkhl“ im Alter von 83 Jahren.
Die Verlassenschaftsabhandlung zeigt folgende Erbschaftslage:
Dem Bärtlme Windsberger war von seinem Schwiegersohn Josef Plaß von dem durch die Hausübernahme schuldigen Kapital von 1.000 Gulden bereits 438 fl abbezahlt. Der Verstorbene hatte aber noch ausgeliehenes Geld im Betrage von 1720 Gulden anderswo ausständig. Mit der Barschaft und mit dem auf 6 Gulden bewerteten Bett war ein Vermögen von 1806 Gulden vorhanden. Der Verstorbene hatte aus 1.Ehe: 1 Sohn, aus 2.Ehe: 1 Sohn und 1 Tochter, und aus der 3.Ehe: 2 Söhne und 4 Töchter. All denen bzw. deren Kindern fiel die Erbschaft zu. Darunter: Katharina Ehewirthin des Josef Plaß, die das Hubergut übernommen hatte und Elisabeth, Ehewirthin des Martin Huebers am Preuergut in Grabwinkel, beide aus 3.Ehe.
(LA,Landgerichtsarchiv F 91. S.189)

Thomas u. Gertrud Plass und Kinder
Am 20.November 1788 erfolgte die Kaufsübergabe von Katharina Plassin, Witwe u.Besitzerin des Hubergutes in Grabwinkl 9, an ihren Sohn Thomas Plaß und Gertraud seine Ehewirthin. Darüber ist folgende Niederschrift vorhanden:
„Kaufs-Übergab.
Katharina Plassin, verwittibte Besitzerin des Hubergütls in Krawinkl so Alters und Mihseligkeit halber selber nicht erscheinen könne und dahero den Leopold Huber auf dem Zainergut unter der Herrschaft Weissenberg und Paul Angerer auf dem Angerbauerngut unter der Herrschaft Garsten zu dem Ende abgeordnet hat, bekennt und übergibt käuflich mit vorhin erlangt obrigkeitlicher Einwilligung derselben gleich vorbemelt bishero erbrechtlich innengehabtes Hubergut in der Pfarr Ansfelden, Ortschaft Krawinkl 9, wie selbes ordentlich vermarcht und ausgezeigt, auch hiesig löblicher Stiftsobrigkeit unterwürfig, stift und dienstbar ist, ihrem ehelichen Sohn Thomas Plaß, Gertraud dessen Ehewirthin und deren beeder Erben um den alt eingekommenen und von der Abtretterin selber übernommenen Wert pr.700 Gulden, dann das Flüsentratgütl pr.260 Gulden, die vorhandene Fahrnüssen um den in der väterlichen Abhandlung dato 5. Octobris 1787 unpartheyisch eingeschätzten Wert pr. 2032 Gulden 19 Kreuzer und die heurige Fechsung besonders pr. 400 Gulden, zusammen pr. 3392 Gulden 19 Kreuzer.
Auszug
Die Abtretterin hat sich die Holz-, Licht- und Zünsfreye ausgezeigte Wohnung und zu ihrer Verköstigung jährlich 7 Mezen Korn, 3 Mezen Wayz, 1 Frischling mit 40 Pfund, wann sie bey dem Haus schlachten 20 Pfund grünes Fleisch hiervon, 5 Maß Rindsschmalz, 1 Pfund rauhe Schafwoll, 6 Pfund ausgehächelten Haar, zu heyligen Zeiten jederzeit einen weißen Laib Brot,, dann zum Martinimahl, Dentlbas und Faschingsmahl die Kost mit denen jungen Konleuten und den 10ten Teil von Obst, Brandwein und Most/: von welch letzteren sich selber nach seiner Verarbeitung:/ dann wöchentlich 1 Seitl Ram und täglich 1 Ayr und eine Halbe Milch von der Khur, Kraut, Rueben und Salz zur Notdurft ausgenommen, worgegen alles, was sie selbsten nicht zur eigenen Notdurft brauchet, denen Hausbesitzern wiederumen unentgeltlich anheim fallet. Gegen diesen Auszug verbleiben denen übernehmenden Konleuten 1068 Gulden 49 Kreuzer ohne Verzünsung, von denen übrigen 2000 Gulden aber 1060 Gulden a 3 percento und 1000 Gulden a 4percento verzünst auf dem Haus anliegend. Welches alles auch der heutige Stifter getreulich zu befolgen versprochen und angelobet hat.
20.Novembris 1788.“ (LA,Landgerichtsarchiv F122, S.2)

1826 Franziszeische Fassion der KG Fleckendorf
In die Jahre der Besitzer Johann und Katharina Plaß fällt die Anlage des Stabilen Grundkatasters unter Kaiser Franz I., er wird auch Franziszeischer Kataster oder Franziszeische Fassion genannt.
Dabei wurden die einzelnen Grundflächen (Parzellen) der etwa 30 Jahre vorher unter Josef II. geschaffenen Katastral- oder Steuergemeinden durch Vermessungs- Fachkräfte nochmals genau vermessen. Die Vermessung für den Josephinischen Kataster (1787) führten ja die Untertanen nach genauer Anleitung selber durch.
Auch wurde erstmals eine vollständige Mappierung, also die Eintragung jeder einzelnen Parzelle in maßstäbliche Pläne durchgeführt. Der fast ausschließlich verwendete Planmaßstab war 1:2.880, abgeleitetvon dem damals noch üblichen Zoll (Klafter)- Maßsystem und den beim Militär verwendeten Kartenblättern.
Diese Lagepläne liegen im OÖ Landesarchiv auf und geben ein gutes Bild über die damalige Besiedlungsdichte und zeigen noch manche Häuser, die mittlerweile längst abgetragen wurden. Auch die Unterteilung in Wiesen, Äcker und Wald ist in diesen Plänen deutlich durch unterschiedliche Farbgebung zu erkennen.
Weil die Anlage des Stabilen Katasters vor allem den Zweck hatte, eine neue und gerechtere Besteuerung der Einkünfte aus dem Ertrag des Grundes und Bodens zu ermitteln, wurde in jeder Katastralgemeinde ein Ausschuß gebildet, der gemeinsam mit den staatlichen Beamten alle dafür notwendigen Grundlagen erarbeiten musste.

Der damalige Ausschuß in der KG Fleckendorf setzte sich aus folgenden Besitzern zusammen:
Joseph Panhuber (Schmöll) als Gemeindevorsteher der Gemeinde Fleckendorf,
Johann Plaß (Mayr i.d.Thann) als Ausschuß,
Simon Zehetner (Niedereder) als Ausschuß,
Johann Plaß (Huber in Grabwinkl) als Ausschuß,
Leopold Ecklbauer (Brandstätter) als Ausschuß,
Michael Lehner (Wilhelm) als Ausschuß und
Jakob Schreiberhuber ( war kurzfristig durch Heirat einer Witwe Mitbesitzer am Gstaltner) als Ausschuß.

Man hat sich die Aufgabe nicht leicht gemacht, vor allem deswegen, weil die abgeordneten Vertrauensleute der Gemeinden ihr Einverständnis zu allen gemeinsam erarbeiteten Werten per Unterschrift geben mussten; letzten Endes wirkte sich ja alles auf die künftige Besteuerung aus.
In den Niederschriften des Franziszeischen Katasters für die Steuergemeinde Fleckendorf finden sich eine Fülle von allgemein informativen Angaben, die für die Behörde eine realistische Einschätzung der wirtschaftlichen Möglichkeiten dieser Gemeinde geben sollte.

1909 Karl Moosbauer Bürgermeister
Am 10.September 1903 wurde Karl Moosbauer, Huber in Grabwinkel, zum Bürgermeister gewählt. Gemeinderäte wurden Franz Sallmann, Birser,
Karl Edlmair,Mayr zu Berg
Franz Poschmair, Gatterer in Ansfelden und
Georg Sommer, Vordermayr.
Bürgermeister Karl Moosbauer war der Erbauer des Gemeindehauses in Ansfelden, das nun die Post, den Wasserverband und das Seniorenheim beherbergt.
Über den Bau dieses Amtsgebäudes ist in „Ansfelden einst und jetzt“ , 2.Band vermerkt:
„Der Mangel einer Amtswohnung für den Gemeindearzt, die Unzulänglichkeit der Lokalitäten im Gemeindehause und der Raummangel im Feuerwehrdepot ließen in der Gemeindevertretung im Jahre 1913 den Entschluß reifen, ein neues Gemeindehaus zu erbauen. Am 10.November 1913 wurde mit dem Bau begonnen. Vorgesehen war eine Kanzlei, ein Sitzungssaal, eine Wohnung für den Sekretär und eine Wohnung für den Gemeindediener, eine Arztwohnung samt Apotheke, Stallungen, ein Feuerwehrdepot und ein Waagamt. Zunächst machte man sich um die Kosten nicht viel Sorgen, da der Gemeinde eine bedeutende Summe als Reservefonds bei der Sparkasse St.Florian zur Verfügung stand. Daraus wollte man 40 000 Kronen entnehmen. Die gleiche Summe sollte als Darlehen aufgenommen werden. Der Baugrund in der Größe von 600 Quadratklafter (= 2 160 qm) wurde vom damaligen Besitzer des Gatterergutes in Ansfelden um 6000 Kronen gekauft. Den Bau führte der aus Ansfelden gebürtige Neuhofner Baumeister Franz Derndorfer um 65 000 Kronen auf. Die Gesamtkosten des Neubaues samt Grundstück und Einrichtung kamen auf 80 000 Kronen. Da jedoch über höhere Verfügung der Reservefonds der Gemeinde nicht angegriffen werden durfte, musste die ganze Bausumme als Darlehen aufgenommen werden. Im November 1913 wurde mit dem Bau begonnen. Am 7.Jänner 1915 fand die Einweihung statt und am 1.Juni 1915 wurde die erste Sitzung im neuen Gemeindehaus gehalten. In der Vermögens- und Lastenaufstellung der Gemeinde Ansfelden vom 31.Jänner 1919 ist ersichtlich, dass von einem bei der Sparkasse St.Florian am 3.Februar 1914 für den Gemeindehausbau aufgenommenen Darlehen noch 72 000 Kronen unbeglichen waren. Soweit aus den Jahresabrechnungen der Gemeinde bis zum Jahre 1923 entnommen werden kann, ist der Großteil dieser Bauschulden in den Jahren nach dem 1.Weltkrieg getilgt worden.
Bürgermeister Karl Moosbauer hatte in der schweren Zeit des ersten Weltkrieges des Bürgermeisteramt inne. Wie es um die Gemeindevertretung in den ersten Kriegsjahren bestellt war, schildern die folgenden Sätze aus der Pfarrchronik Ansfelden:
„Wieviele im ganzen aus der Pfarre eingerückt sind, lässt sich ziffernmäßig nicht angeben, bemerkt wird nur, dass bei der Nachmusterung im Jahre 1916 bloß 103 Mann der Geburtsjahrgänge 1897-1865 zurückgeblieben sind. Dazu kommen noch die drei enthobenen Gemeindefunktionäre, Bürgermeister Moosbauer, Gemeindearzt Edelmair und Oberlehrer Angerer. Alla anderen standen unter Waffen. Bei den Sitzungen der Gemeindevertretung konnte einschließlich der Ersatzmänner die Beschlussfähigkeit mit knapper Not erzielt werden. Später wurden allerdings einzelne Bauern zum Zwecke der Lebensmittelbeschaffung und 1917 fast alle landwirtschaftlichen Besitzer wieder enthoben.“
Bürgermeister Karl Moosbauer wurde am 22.März 1917 mit dem „Kriegskreuze für civile Dienstleistungen“ ausgezeichnet.
Karl Moosbauer, der von 1909 bis zur ersten Wahl nach dem ersten Weltkriege am 18.März 1919 das Amt des Bürgermeisters inne hatte, kandidierte 1919 nicht mehr.

1964 gemischte Wirtschaft
Bis zum Jahr 1964 wurde beim Hubergut in Grabwinkel gemischte Wirtschaft betrieben. Dabei gab es:
10-12 Kühe
ca. 8 Stück Stiere und Jungvieh
5-8 Zuchtschweine, die Jungschweine wurden aufgezogen und gemästet.

1967 Schweinemast
Ab dem Jahre 1967 begann die Schweinemast für 190 Mastplätze.

1970 Karl und Maria Moosbauer
Am 13.September 1970 schloß Karl Moosbauer die Ehe mit Maria geb.Banglmayr.
Am 17.Dezmber 1970 wurde das Paar Besitzer des Hubergutes in Grabwinkl.

1972-1980 Das Haus und die Erneuerungen
In den Jahren 1972 bis 1980 wurde beim Hubergut in Grabwinkel das Haus einer vollständigen Renovierung unterzogen.
Am Haus konnten die folgenden früheren Umbauarbeiten festgestellt werden:
Das nördliche Scheunentor trägt die Jahreszahl MDCCCL (1850).
Auf dem westlichen Tor befindet sich die Jahreszahl 1857 und am östlichen Tor ist die Jahreszahl 1863 mit den Namenszeichen „JM2 und „TM“ eingetragen.
Am Granit-Türstock der Haustüre befindet sich dieselbe Jahreszahl 1863 mit denselben Namenszeichen „JM“ und „TM“ (Johann und Theresia Moosbauer).
In der Scheune konnte festgestellt werden, dass die Balkenverbindungen noch mit hölzernen Nägeln bewerkstelligt wurden.
Bis zum Jahre 1914 trug der Hausstock noch ein Strohdach. Das letzte Strohdach wurde im Jahre 1935 entfernt.

1990 Waldschäden
Durch die verheerenden Stürme am 1.März 1990 wurden im Wald die Bäume teils entwurzelt, teils geknickt und zersplittert. Diese Sturmschäden erstreckten sich auf eine Fläche von ca. 6 ha.