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Hausgeschichte des Erbhofes Hubergut in Grabwinkel
1629 Lienhard Huber, Erbschaft-Quittung
Der erste namentlich bekannte Besitzer vom Hubergut in Grabwinkel ist ein
Lienhard Huber. Dieser Name scheint auf in der folgenden Quittung, mit der
eine Erbschaftsübernahme bestätigt wird. Die Höhe der Erbschaft geht aus
dem Text nicht hervor.
Der Wortlaut dieser Niederschrift:
Quittung, zu Bartholomäli 1629. Hernach benannte Lienhard Huber in
Cronwinkel, Veitel, Maria, Rosina alle noch ledigen Standes, dann Susanna
Wolfen Heibels zu Oberfraunleiten Hausfrau quitieren dem ehrbaren Hannsen
Zeillinger, Margarethen uxori (und der Margaretha seiner Ehefrau) die von
ihrem Vatern Mathäus Moser herrührenden Erbsgebührnis. Zeugen :Hanns
Hingerl und Hanns Mair im Baumgarten, beede Ambtleit. (LA,Kremsmünster Hs.
434)
Lienhard Huber bestätigt mit seinen Geschwistern die Erbschaftsauszahlung.
Auszahler der Erbschaft sind Hans und Margarethe Zeillinger. Der Erblasser
ist der Vater Mathäus Moser. Lienhard Huber in Grabwinkel hatte also auf
das Hubergut geheiratet und hatte vor seiner Heirat auf das Hubergut den
Familiennamen Moser. Wie damals oft üblich verlor der Mann durch Heirat
auf ein anderes Haus seinen Familiennamen und trug dann zumeist nur mehr
den Namen des Hauses, auf das er geheiratet hatte.
Kirchenstuhlverzeichnis
Im Kirchenstuhlverzeichnis der Pfarrkirche Ansfelden aus dem Jahre 1630,
das im Stiftsarchiv St.Florian verwahrt ist, ist unter „Diejenigen Weiber,
so bei der Pfarrkirchen Ansfelden einen aus den neuen Stühlen gelest
haben“ auch angeführt die „Huberin in Khrawinkhl“, die für den
Kirchenstuhl 20 Kreuzer bezahlt hat.
1665 Leonhard Huber gestorben
Am 22.Jänner 1665 starb der Besitzer des Hubergutes zu Grabwinkel Leonhard
Huber. Im Totenbuch ist dazu vermerkt: „Wohltäter mit 1000 Mauerziegel zum
Gotteshaus.“ (Totb. B. S 375). Der Besitzer des Hubergutes in Grabwinkel
hatte also zum Neubau der Kirche in Ansfelden 1000 Ziegel beigesteuert,
die wahrscheinlich auch auf seinem Grund geschlagen und gebrannt worden
waren.
Zum Geld unserer Vorfahren
In den Kaufs- und Übergabsverträgen findet man unterschiedliche Geld- und
Währungswerte angegeben.
Der grundsätzliche Unterschied zum heutigen Geldverkehr war bis 1762 das
gänzliche Fehlen von Banknoten, also eines aus wertlosen Stoffen
(Banknotenpapier) hergestellten Zahlungsmittels, welchem erst der Staat
den Nennwert beilegt.
Das früher verwendete Geld bestand aus „klingender Münze in Silber oder
Gold“ und diese Geldstücke enthielten im Idealfalle soviel Edelmetall, als
es der Wertbeilegung durch die Münzstätte entsprach, das heißt, Metallwert
ist gleich dem Nennwert.
Weil dieses Geld im Geldbeutel des jeweiligen Besitzers weitgehend still
lag , war die Menge der notwendigen Neuprägungen an Münzen vom
Vorhandensein des dafür verwendeten Edelmetalles abhängig und daher nur
eingeschränkt möglich. Da die Münzämter früher n icht so wie heute zentral
dem Staat unterstanden, sondern oft in der Hand von gewissenlosen Magnaten
waren, welche aus der Münzprägung für sich möglichst viel Gewinn
„herausschlagen“ wollten, kam es rasch zu Unzukömmlichkeiten. Der
Metallwert der Münzen, der sogenannte Münzfuß, wurde von den Inhabern der
Münzstätten laufend herabgesetzt, was ihnen natürlich großen Gewinn
brachte. Dies betraf vor allem die kleinen Münzen, mit welchen der Bauer
und der kleine Handwerker hauptsächlich zu tun hatte. Die Bevölkerung
klagte über das „lange Geld und die schwarze Münz“, niemand wollte es mehr
annehmen.
1611 standen noch dem Taler 68 Kreuzer gleichwertig entgegen, bis 1622
waren es schon 1000, das heißt, erst 1000 Stück der minderen Kreuzer
enthielten jetzt soviel Silber als der Taler.
1623 kam es dadurch auch zu einer Art Staatsbankrott; eine kaiserliche
Anordnung verfügte die Herabsetzung des Nennwertes dieser schlechten
Scheidemünzen auf ein Achtel ihres Wertes.
Auch in den nächsten Jahrzehnten gab es immer wieder Schwierigkeiten mit
schlechtem Geld, wobei jetzt auch die Guldenstücke betroffen waren. Diese
Schwierigkeiten besserten sich erst,
nachdem Kaiserin Maria Theresia 1750 die Währung in Angleichung an die
Nachbarländer auf einen neuen, etwas geringeren Münzfuß stellte und 1753
mit Bayern die Münzconvention abschloß. Diese Convent-Münze (Abkürzung CM
oder CMZe) hielt über 100 Jahre, obwohl ab 1800 als Folge der
Franzosenkriege wieder eine zunehmende Verschlechterung des Münzfußes
folgte. Das gute alte Geld wurde daher wegen seines hohen Metallwertes
wieder gehortet, Gold- und Silbermünzen verschwanden ganz aus dem Verkehr.
Dafür vermehrten sich die ab 1762 erstmals ausgegebenen Bancozettel ab
etwa 1800 in verheerendem Ausmaß, sodaß es 1811 zum Staatsbancrott kam.
Die Bancozettel wurden in der Folge durch neu ausgegebene Einlösscheine zu
einem Fünftel ihres Nennwertes vom Staat eingelöst. Diese Einlösscheine
bezeichnete man ams Wiener Währung (abgekürzt WW). Betroffen war jedoch
nur das Papiergeld.
Ab Mitte 1816 erfolgte dann die Einlösung des Papiergeldes WW durch
Banknoten der neu gegründeten Notenbank. Der Umtausch erfolgte dabei in
folgender Art:
Für 140 fl (fl=Gulden) Papiergeld WW
(Mindestumtauschbetrag) erhielt man 40 fl Banknoten CM
und für die restlichen 100 fl nur 1 % Schuldverschreibungen, welche aber
auch sofort für 20 fl CM eingelöst wurden. Daraus errechnete sich ein
Umtauschverhältnis von 2,33 WW zu
1 CM, praktisch später 250 zu 100.
Diese Reduzierung des Banknotenumlaufes und die damit verbundene
Eindämmung der Papiergeld-Inflation brachte in den Realwerten der
Liegenschaften wenig Veränderungen. Lediglich bei der Einschätzung der
Fährnisse, vor allem beim Vieh und den Getreidevorräten zeigte sich die
Teuerung.
Ab 1857 gilt die „Österreichische Währung“ als alleinige gesetzliche
Landeswährung mit folgender Bewertung der vorher bestandenen Währung:
100 Gulden Convent. Münz (CM) = 105 fl Österreichische Währung (ÖW).
Vollkommen neu war jetzt auch die Unterteilung des Guldens (fl) nach dem
Dezimalsystem in 100 Kreuzer (xr), anstatt wie bisher in 60 xr.
Mit Datum 2.8.1892 wurde die Kronenährung mit der Goldkrone als
Rechnungseinheit eingeführt und galt nach kurzer Übergangszeit ab 1900 als
allein gültige Landeswährung mit folgender Bewertung:
1 Gulden ÖW = 2 Kronen (K)
1 Krone = 100 Heller (h)
An Münzen wurden dafür ausgeprägt:
Bronze 1 und 2 Hellerstücke
Nickel 10 und 20 Hellerstücke
Silber 1,2 und 5 Kronenstücke
Gold 10 Kronen-20 Kronen- 100 Kronenstücke.
Das „Fliesentrat“ kommt zum Hubergut
Am 19.April 1747 starb der Besitzer des Fliesentratgütls Veith Einwagner.
Am Haus lastete eine so starke Verschuldung, dass die Schulden den
Hauswert zusammen mit dem Inventarswert um 132 Gulden überstiegen. Dazu
heißt es in der Verlassenschaftsabhandlung:
Nachdem vorernante Wittib wegen ihrer Mühselligkeit auf öfters gegebenen
Terminen mit keiner anständigen Heyrath aufkommen können, hat sich
dieselbe endlichen mit einverstanden, dass von denen sämtlichen
Creditoribus (Gläubigern) ermeltes Fliesentratt Guettl sambt aller
rechtlichen Ein- und Zurgehör mit darunter begriffenen Vahrnussen und
Fechsung de, Joseph Pläß am Hueber Guett in Crawinkhl hiesigen Unterthan
und Catharina dessen Ehewürthin umb einen überhaupt bedungenen
Kaufschilling pr 425 Gulden verkhauft und vor die abtrettende Wittib zu
einen wenigen Auszug zeit lebenslang die freye Hörberg entweders im
Fliesentratt Guettl oder anderwertig zu verschaffen, auch beynebens
jährlich 2 Mezen Kohrn und ½ Mezen Waiz zu reichen vorbedungen auch also
eingestanden worden.Von Obrigkheits wegen aber wirdet ihnen Stüfter
nachtrukhsamb auferleget, solches sich die ex offo- Abstüftung zu allen
Zeiten vobehaltet.
Zeugen
Johann Schyrer Neukhürchner- und Johann Zehetner Lilgenhofer Ambtmann
allhier
Den 13ten Kuly 1747.
(LA,Landgerichtsarchiv F 76, S 98v).
Erbschaftsbestätigung
Am 7.Mai 1748 bestätigte Franz Windsberger aufm Gstöttnergut zu Kremsdorf,
dass er die Erbschaft nach seiner verstorbenen Mutter „Katharina
Windsbergerin seel. aufm Jungwirthubergut“ in Grabwinkl im Betrag von 450
Gulden aus der Pupillenkassa (Mündlkassa) der Herrschaft St.Florian
erhalten hat. (LA,Landgerichtsarchiv F77 S.48).
Die Erbbeträge wurden gewöhnlich nach der Verehelichung ausbezahlt, dies
ist hier ersichtlich. Wie in früheren Urkunden so ist auch hier nicht vom
Hubergut in Grabwinkel , sondern mit der älteren Bezeichnung vom „Jungwirthubergut“
in Grabwinkel die Rede.
1750 Theresianische Fassion
In der sogenannten Theresianischen Fassion aus dem Jahre 1750 ist Joseph
Plaß als Besitzer des Hubergutes in Grabwinkel genannt. Das „Fliesentratt“
wird dort als Überländ zum Huber bezeichnet.
Bezüglich Getreide und Ernte ist in dieser Fassion angegeben:
Anbauen Fexen (alles in Metzen)
6 Weizen 30
10 Korn 40
11 Hafer 40
8 Wicken 35
1 Haar 5 Pfund
Viehstand:
3 Pferde
6 Kühe
8 Schafe
5 Schweine
Der Wert des Gutes ist dort mit 885 Gulden angegeben.
Als Ertrag aus dem Obst sind 4 Emmer Most angeführt.
(LA,Ther.Fassion,Traunviertel,St.Florian, Hs. 206)
Zum Zehent heißt es in dieser Fassion, daß dieser vom Huber in das Stift
St.Florian zu leisten ist und zwar so, daß der Niedereder den Zehent beim
Huber auf dem Feld abholt. Der Zehent vom Fliesentrat musste an den
Pfarrhof Ansfelden geleistet werden. Dazu heißt es imVerzeichnis über den
Pfarrhofzehent an anderer Stelle: „Joseph Plass am Hubergut in Krawinkhl
gibt von sein Überländt das Fliesentradt Haus genannt, von solchen
Gründten welche bey 6 Tagwerch seind, ganzen Zehent, würd im Veldt
ausgesteckht. Item (Ebenso) von einem eingefridten Garthen Äckherl Bstandt
Zechent 5 Maßl Khorn. Wann
ein Haar gebaut würd 2 Maßl. Dann seind von solchen Fliesentradt Haus
kommen anno 1694
6 Tagwerk Äcker, welche anjetzo in Genuß hat der Mayr in der Thann.“
Bartlmä Windsberger gestorben
Am 6.September 1761 starb Bartholomäus Wimsperger, Auszügler am „Hubergut
in
Cronwinkhl“ im Alter von 83 Jahren.
Die Verlassenschaftsabhandlung zeigt folgende Erbschaftslage:
Dem Bärtlme Windsberger war von seinem Schwiegersohn Josef Plaß von dem
durch die Hausübernahme schuldigen Kapital von 1.000 Gulden bereits 438 fl
abbezahlt. Der Verstorbene hatte aber noch ausgeliehenes Geld im Betrage
von 1720 Gulden anderswo ausständig. Mit der Barschaft und mit dem auf 6
Gulden bewerteten Bett war ein Vermögen von 1806 Gulden vorhanden. Der
Verstorbene hatte aus 1.Ehe: 1 Sohn, aus 2.Ehe: 1 Sohn und 1 Tochter, und
aus der 3.Ehe: 2 Söhne und 4 Töchter. All denen bzw. deren Kindern fiel
die Erbschaft zu. Darunter: Katharina Ehewirthin des Josef Plaß, die das
Hubergut übernommen hatte und Elisabeth, Ehewirthin des Martin Huebers am
Preuergut in Grabwinkel, beide aus 3.Ehe.
(LA,Landgerichtsarchiv F 91. S.189)
Thomas u. Gertrud Plass und Kinder
Am 20.November 1788 erfolgte die Kaufsübergabe von Katharina Plassin,
Witwe u.Besitzerin des Hubergutes in Grabwinkl 9, an ihren Sohn Thomas
Plaß und Gertraud seine Ehewirthin. Darüber ist folgende Niederschrift
vorhanden:
„Kaufs-Übergab.
Katharina Plassin, verwittibte Besitzerin des Hubergütls in Krawinkl so
Alters und Mihseligkeit halber selber nicht erscheinen könne und dahero
den Leopold Huber auf dem Zainergut unter der Herrschaft Weissenberg und
Paul Angerer auf dem Angerbauerngut unter der Herrschaft Garsten zu dem
Ende abgeordnet hat, bekennt und übergibt käuflich mit vorhin erlangt
obrigkeitlicher Einwilligung derselben gleich vorbemelt bishero
erbrechtlich innengehabtes Hubergut in der Pfarr Ansfelden, Ortschaft
Krawinkl 9, wie selbes ordentlich vermarcht und ausgezeigt, auch hiesig
löblicher Stiftsobrigkeit unterwürfig, stift und dienstbar ist, ihrem
ehelichen Sohn Thomas Plaß, Gertraud dessen Ehewirthin und deren beeder
Erben um den alt eingekommenen und von der Abtretterin selber übernommenen
Wert pr.700 Gulden, dann das Flüsentratgütl pr.260 Gulden, die vorhandene
Fahrnüssen um den in der väterlichen Abhandlung dato 5. Octobris 1787
unpartheyisch eingeschätzten Wert pr. 2032 Gulden 19 Kreuzer und die
heurige Fechsung besonders pr. 400 Gulden, zusammen pr. 3392 Gulden 19
Kreuzer.
Auszug
Die Abtretterin hat sich die Holz-, Licht- und Zünsfreye ausgezeigte
Wohnung und zu ihrer Verköstigung jährlich 7 Mezen Korn, 3 Mezen Wayz, 1
Frischling mit 40 Pfund, wann sie bey dem Haus schlachten 20 Pfund grünes
Fleisch hiervon, 5 Maß Rindsschmalz, 1 Pfund rauhe Schafwoll, 6 Pfund
ausgehächelten Haar, zu heyligen Zeiten jederzeit einen weißen Laib Brot,,
dann zum Martinimahl, Dentlbas und Faschingsmahl die Kost mit denen jungen
Konleuten und den 10ten Teil von Obst, Brandwein und Most/: von welch
letzteren sich selber nach seiner Verarbeitung:/ dann wöchentlich 1 Seitl
Ram und täglich 1 Ayr und eine Halbe Milch von der Khur, Kraut, Rueben und
Salz zur Notdurft ausgenommen, worgegen alles, was sie selbsten nicht zur
eigenen Notdurft brauchet, denen Hausbesitzern wiederumen unentgeltlich
anheim fallet. Gegen diesen Auszug verbleiben denen übernehmenden
Konleuten 1068 Gulden 49 Kreuzer ohne Verzünsung, von denen übrigen 2000
Gulden aber 1060 Gulden a 3 percento und 1000 Gulden a 4percento verzünst
auf dem Haus anliegend. Welches alles auch der heutige Stifter getreulich
zu befolgen versprochen und angelobet hat.
20.Novembris 1788.“ (LA,Landgerichtsarchiv F122, S.2)
1826 Franziszeische Fassion der KG Fleckendorf
In die Jahre der Besitzer Johann und Katharina Plaß fällt die Anlage des
Stabilen Grundkatasters unter Kaiser Franz I., er wird auch
Franziszeischer Kataster oder Franziszeische Fassion genannt.
Dabei wurden die einzelnen Grundflächen (Parzellen) der etwa 30 Jahre
vorher unter Josef II. geschaffenen Katastral- oder Steuergemeinden durch
Vermessungs- Fachkräfte nochmals genau vermessen. Die Vermessung für den
Josephinischen Kataster (1787) führten ja die Untertanen nach genauer
Anleitung selber durch.
Auch wurde erstmals eine vollständige Mappierung, also die Eintragung
jeder einzelnen Parzelle in maßstäbliche Pläne durchgeführt. Der fast
ausschließlich verwendete Planmaßstab war 1:2.880, abgeleitetvon dem
damals noch üblichen Zoll (Klafter)- Maßsystem und den beim Militär
verwendeten Kartenblättern.
Diese Lagepläne liegen im OÖ Landesarchiv auf und geben ein gutes Bild
über die damalige Besiedlungsdichte und zeigen noch manche Häuser, die
mittlerweile längst abgetragen wurden. Auch die Unterteilung in Wiesen,
Äcker und Wald ist in diesen Plänen deutlich durch unterschiedliche
Farbgebung zu erkennen.
Weil die Anlage des Stabilen Katasters vor allem den Zweck hatte, eine
neue und gerechtere Besteuerung der Einkünfte aus dem Ertrag des Grundes
und Bodens zu ermitteln, wurde in jeder Katastralgemeinde ein Ausschuß
gebildet, der gemeinsam mit den staatlichen Beamten alle dafür notwendigen
Grundlagen erarbeiten musste.
Der damalige Ausschuß in der KG Fleckendorf setzte sich aus folgenden
Besitzern zusammen:
Joseph Panhuber (Schmöll) als Gemeindevorsteher der Gemeinde Fleckendorf,
Johann Plaß (Mayr i.d.Thann) als Ausschuß,
Simon Zehetner (Niedereder) als Ausschuß,
Johann Plaß (Huber in Grabwinkl) als Ausschuß,
Leopold Ecklbauer (Brandstätter) als Ausschuß,
Michael Lehner (Wilhelm) als Ausschuß und
Jakob Schreiberhuber ( war kurzfristig durch Heirat einer Witwe
Mitbesitzer am Gstaltner) als Ausschuß.
Man hat sich die Aufgabe nicht leicht gemacht, vor allem deswegen, weil
die abgeordneten Vertrauensleute der Gemeinden ihr Einverständnis zu allen
gemeinsam erarbeiteten Werten per Unterschrift geben mussten; letzten
Endes wirkte sich ja alles auf die künftige Besteuerung aus.
In den Niederschriften des Franziszeischen Katasters für die
Steuergemeinde Fleckendorf finden sich eine Fülle von allgemein
informativen Angaben, die für die Behörde eine realistische Einschätzung
der wirtschaftlichen Möglichkeiten dieser Gemeinde geben sollte.
1909 Karl Moosbauer Bürgermeister
Am 10.September 1903 wurde Karl Moosbauer, Huber in Grabwinkel, zum
Bürgermeister gewählt. Gemeinderäte wurden Franz Sallmann, Birser,
Karl Edlmair,Mayr zu Berg
Franz Poschmair, Gatterer in Ansfelden und
Georg Sommer, Vordermayr.
Bürgermeister Karl Moosbauer war der Erbauer des Gemeindehauses in
Ansfelden, das nun die Post, den Wasserverband und das Seniorenheim
beherbergt.
Über den Bau dieses Amtsgebäudes ist in „Ansfelden einst und jetzt“ ,
2.Band vermerkt:
„Der Mangel einer Amtswohnung für den Gemeindearzt, die Unzulänglichkeit
der Lokalitäten im Gemeindehause und der Raummangel im Feuerwehrdepot
ließen in der Gemeindevertretung im Jahre 1913 den Entschluß reifen, ein
neues Gemeindehaus zu erbauen. Am 10.November 1913 wurde mit dem Bau
begonnen. Vorgesehen war eine Kanzlei, ein Sitzungssaal, eine Wohnung für
den Sekretär und eine Wohnung für den Gemeindediener, eine Arztwohnung
samt Apotheke, Stallungen, ein Feuerwehrdepot und ein Waagamt. Zunächst
machte man sich um die Kosten nicht viel Sorgen, da der Gemeinde eine
bedeutende Summe als Reservefonds bei der Sparkasse St.Florian zur
Verfügung stand. Daraus wollte man 40 000 Kronen entnehmen. Die gleiche
Summe sollte als Darlehen aufgenommen werden. Der Baugrund in der Größe
von 600 Quadratklafter (= 2 160 qm) wurde vom damaligen Besitzer des
Gatterergutes in Ansfelden um 6000 Kronen gekauft. Den Bau führte der aus
Ansfelden gebürtige Neuhofner Baumeister Franz Derndorfer um 65 000 Kronen
auf. Die Gesamtkosten des Neubaues samt Grundstück und Einrichtung kamen
auf 80 000 Kronen. Da jedoch über höhere Verfügung der Reservefonds der
Gemeinde nicht angegriffen werden durfte, musste die ganze Bausumme als
Darlehen aufgenommen werden. Im November 1913 wurde mit dem Bau begonnen.
Am 7.Jänner 1915 fand die Einweihung statt und am 1.Juni 1915 wurde die
erste Sitzung im neuen Gemeindehaus gehalten. In der Vermögens- und
Lastenaufstellung der Gemeinde Ansfelden vom 31.Jänner 1919 ist
ersichtlich, dass von einem bei der Sparkasse St.Florian am 3.Februar 1914
für den Gemeindehausbau aufgenommenen Darlehen noch 72 000 Kronen
unbeglichen waren. Soweit aus den Jahresabrechnungen der Gemeinde bis zum
Jahre 1923 entnommen werden kann, ist der Großteil dieser Bauschulden in
den Jahren nach dem 1.Weltkrieg getilgt worden.
Bürgermeister Karl Moosbauer hatte in der schweren Zeit des ersten
Weltkrieges des Bürgermeisteramt inne. Wie es um die Gemeindevertretung in
den ersten Kriegsjahren bestellt war, schildern die folgenden Sätze aus
der Pfarrchronik Ansfelden:
„Wieviele im ganzen aus der Pfarre eingerückt sind, lässt sich
ziffernmäßig nicht angeben, bemerkt wird nur, dass bei der Nachmusterung
im Jahre 1916 bloß 103 Mann der Geburtsjahrgänge 1897-1865 zurückgeblieben
sind. Dazu kommen noch die drei enthobenen Gemeindefunktionäre,
Bürgermeister Moosbauer, Gemeindearzt Edelmair und Oberlehrer Angerer.
Alla anderen standen unter Waffen. Bei den Sitzungen der
Gemeindevertretung konnte einschließlich der Ersatzmänner die
Beschlussfähigkeit mit knapper Not erzielt werden. Später wurden
allerdings einzelne Bauern zum Zwecke der Lebensmittelbeschaffung und 1917
fast alle landwirtschaftlichen Besitzer wieder enthoben.“
Bürgermeister Karl Moosbauer wurde am 22.März 1917 mit dem „Kriegskreuze
für civile Dienstleistungen“ ausgezeichnet.
Karl Moosbauer, der von 1909 bis zur ersten Wahl nach dem ersten
Weltkriege am 18.März 1919 das Amt des Bürgermeisters inne hatte,
kandidierte 1919 nicht mehr.
1964 gemischte Wirtschaft
Bis zum Jahr 1964 wurde beim Hubergut in Grabwinkel gemischte Wirtschaft
betrieben. Dabei gab es:
10-12 Kühe
ca. 8 Stück Stiere und Jungvieh
5-8 Zuchtschweine, die Jungschweine wurden aufgezogen und gemästet.
1967 Schweinemast
Ab dem Jahre 1967 begann die Schweinemast für 190 Mastplätze.
1970 Karl und Maria Moosbauer
Am 13.September 1970 schloß Karl Moosbauer die Ehe mit Maria geb.Banglmayr.
Am 17.Dezmber 1970 wurde das Paar Besitzer des Hubergutes in Grabwinkl.
1972-1980 Das Haus und die Erneuerungen
In den Jahren 1972 bis 1980 wurde beim Hubergut in Grabwinkel das Haus
einer vollständigen Renovierung unterzogen.
Am Haus konnten die folgenden früheren Umbauarbeiten festgestellt werden:
Das nördliche Scheunentor trägt die Jahreszahl MDCCCL (1850).
Auf dem westlichen Tor befindet sich die Jahreszahl 1857 und am östlichen
Tor ist die Jahreszahl 1863 mit den Namenszeichen „JM2 und „TM“
eingetragen.
Am Granit-Türstock der Haustüre befindet sich dieselbe Jahreszahl 1863 mit
denselben Namenszeichen „JM“ und „TM“ (Johann und Theresia Moosbauer).
In der Scheune konnte festgestellt werden, dass die Balkenverbindungen
noch mit hölzernen Nägeln bewerkstelligt wurden.
Bis zum Jahre 1914 trug der Hausstock noch ein Strohdach. Das letzte
Strohdach wurde im Jahre 1935 entfernt.
1990 Waldschäden
Durch die verheerenden Stürme am 1.März 1990 wurden im Wald die Bäume
teils entwurzelt, teils geknickt und zersplittert. Diese Sturmschäden
erstreckten sich auf eine Fläche von ca. 6 ha. |
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