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Mayr vulgo Hutter

 
     
 

    

    

    

 
 

 

 
     
 

Zur Hausgeschichte des Hutter-Gutes in Ansfelden, Fürhappen Nr. 3

Der erste Besitzer vom Huttergut, der aus den herrschaftlichen Protokollbüchern bekannt wird, ist ein Michael Hutterratner, wobei aber auf dessen Vater Michael geschlossen werden kann, der etwa von 1580 bis 1610 Besitzer am Huttergut war.

Zu Georgi 1622 ist von einem Schuldbrief die Rede, der dem „ehrbaren Paul Zeilinger und Hansen Pfistermüllner, als Michael Hutterrätners Kindern verordneten Gerhaben“ in der Herrschaft Weissenberg ausgestellt wurde. Die Angelegenheit wurde vor der Herrschaft Weissenberg durchgeführt, weil ein Geldbetrag der Kinder des Michael Hutterratner an „Bartlmä Wurzenberger“ vom Flödlmayrgut entliehen wurde, und weil das Flödlmayr unter der Herrschaft Weissenberg stand. Der Besitzer Michael des Hutterratergutes, wie es dort genannt wird, musste also vor 1622 gestorben sein. Für seine Kinder wurden die genannten Hans Pfistermüllner und Paul Zeilinger als Gerhaben, d.h. als Vormund eingesetzt, die das Erbvermögen der Kinder zu verwalten hatten. (Herrschaft Weißenberg aus dem Stiftsarchiv Kremsmünster)

Der Name Hutter bzw.Hutterraithner oder Hutterräther hat sich vom Huttergut aus weiter verbreitet. So heiratete am 28.Jänner 1648 Christoph Hutter, Sohn des Michl Hutter vom Huttergut und einer Margaretha Stegin, die von Riezldorf stammte. (Trauungsbuch Ansfelden 332)
Bei der Taufe der Tochter dieses Christoph Hutterrathner im Juni 1651 wird er als Inwohner zu Riezldorf bezeichnet. 1682 wird dieser Christoph Hutter auf der Janshartsölde in Haid anlässlich der Heirat seiner Tochter Katharina erwähnt. (Trauungsbuch Ansfelden C/15)
Im Jahre 1688 wurde ein Kind des Johann Hurters getauft, der beim Jändl (Vordermayrberg) wohnte. (Taufbuch Ansfelden C 160). Ein Simon Hutter, Sohn des Hansen Hutter und der Anna, beide verstorben, heiratete des Martin Bogners Witwe. (Trauungsbuch Ansfelden B 222b)

Am 5.Juni 1701 fand das Begräbnis der Rosina Wolfsjäger, Ehefrau des Georg Wolfsjäger am Huttergute , der Mutter mit vier kleinen Kindern statt. Sie war in der Nähe des Hauses in die Lacke gefallen, als sie sich darin die Füße waschen wollte und auf dem schlüpfrigen Boden ausgerutscht war. (Totenbuch Dupl Ansfelden/94)


Abschrift der Abhandlung in dem Ebelsberger Protokollbuch E19, fol.90ff nach dem Tod
der RosinaWolfsjäger,

„Schätzung
Auf zeitliches Ableben weiland Rosina, des Georgen Wolfsjäger am Hutterrähnergütl, Ebelsbergischen Unterthans Ehewürthin, seelig, ist hinterlassenes Vermögen durch die von obrigkeitwegen hierzu deputierten Schätzleut Michael Albauer am Gatterlehen und Georg Albauer am Schmuckenlehen zu Andtsfelden, beede Ebelsberger Unterthan, auf seiten des Wittibers Veith Wolfsjäger, Florianischer Unterthan, dann an seiten der Kinder Hanns Staudinger, Losensteinleithnerischer Unterthan, in einen treulichen und unparteiischen Anschlag gebracht und folgendes obrigkeitlich abgehandelt worden den 9.November 1701.

Anliegendes (Vermögen)
Das Hutterräthnergütl sambt
aller Zugehörung 300 Gulden
desgleichen ein halb Tagwerk Infang
samt dem ledigen Grundstück, das
Gräuth oder Räth genannt 150 Gulden
Bei 2 ½ Tagwerk groß __________
Summe des Anliegenden 450 Gulden

Fahrnis
3 schlechte Rössl sambt dem Gschirr 40 Gulden
2 Wägen sambt aller Zugehör 28 „
2 Eggen und 1 Pflug 3 „
1 Preß und Grander 4 „
Reiffgschirr 5 „
18 Säck 2 „ 15 Kreuzer
4 Hauen und Schaufeln 2 „ 30 Kreuzer
4 Ketten und Eisenwerck 2 „ 30 Kreuzer
Danglzeug 30 Kreuzer
Schneidendes Zeug 2 „
Stadlzeug 1 „
3 Schraubstöck 3 „
4 Schof 4 „
1 altes und 5 junge Schweine 4 „ 30 Kreuzer
1 Kuh und 1 Kalben 18 „
3 Schlitten und 1 Haarrüffel 3 „
Backzeug 1 „
Spinnzeug 1 „
Kuchl- und Kupfergschirr 5 „
1 Eisenstang und 1 Schleifstein 2 „
5 alte Truhen 1 „
1 zinnerner Ächtering und 1 Kandl, dann
1 meßingerner Mörser zusamben 1 „ 30 Kreuzer
Der Verstorbenen Leibskleider
Samt der Truhen 4 „
Umbliegendes Brennholz 8 „
3 Steigleitern 1 „
Die sambentliche Fexung ist
Geschätzt worden auf 60 „
6 Pfund Haar 1 „
2 Hennen 15 Kreuzer
_________________
Summe der Fahrnis 209 Gulden
Summe des völligen Vermögens 659 Gulden

Schulden hindan
Der fürstl.Herrschaft Ebelsberg
halbesTodfallsfreigeld 22 Gulden 30 Kreuzer
halbe Abfahrt 22.Gulden 30 „
Schätz- und Teilgeld 9 „ 53 „
Schreiber 1 „ 30 „
Ambtmann 1 „ 30 „
Schätz-und Abhandlungszehrung 9 „
Schreiber und Ambtmann for die
Beeden Hemmat-Türcher 2 „ 30 „
Dem Kotschmied zu Ansfelden
Arbeiterlohn 23 „
Thomas Wolfsjäger 10
Der Maria Liegerin 10 „
Dem Zimmer Jodl 9 „
Dem Würt zu Zierberg 6 „
Dem alten Wolfsjäger 5 „
Dem Schmied zu Krembstorf 3 „
Dem Dienstbuben Martin Liedlohn 2 „
Dem Jodlwürth zu Andtsfelden 7 „ 24 „
Dem Sonntag Würt allda Arbeiterlohn 2 „ 9 „
Den Rößlischen Kindern 8 „
Hansen Wolfsjägern 1 „ 15 „
Dem Bäcken zu Andtsfelden 1 „ 30 „
_________________
Summa der Schulden hindan 158 Gulden 59 Kreuzer

Über Abzug der Schulden verbleiben
Noch zu verteilen übrig 500 Gulden 1 Kreuzer

Hieraus gebürt dem Wittiber
Georgen Wolfsjäger die Hälfte, aslo 250 Gulden

Und denen hinterlassenen 5 leiblichen Kindern namens
Georg im 8ten
Maria im 10ten
Rosina im 7ten
Maria im 5ten und
Gertraud im 2ten Jahr
Auch soviel, jedem aber zum 5 .Teil, also 50 Gulden
Gerhab (Vormund)- Satzung

Am 23. Oktober 1704 wurde Georg Wolfsjäger, der Sohn des Georg und der Maria Wolfsjäger, begraben. Der elfjährige Georg fiel am 18.Oktober von einem Steg in die Krems mit starkem Wasser. Am 21.Oktober wurde er gefunden. (Totenbuch Ansfelden Dupl./110)


Im Jahre 1825 kam es zum Verkauf des Huttergutes wegen Verschuldung. Die folgenden Niederschriften berichten darüber.

Protokoll
Aufgenommen bei dem Pflegamte Ebelsberg am 20 Mai 1825

Parteien:
Joseph Wimmer, Besitzer des Hutteradergütls, Herrschaft Ebelsbergischer Untertan und
Johann Gindlbauer am Kruglhaus zu Ansfelden im Namen des Wimmerischen Eheweibes Theres als Bevollmächtigter, Herrschaft Ebelsbergischer Untertan,
Stephan Wimmer, Besitzer der Obersölden in Puchet, in der Pfarre Weißkirchen, Ort Weyerbach, Haus Nr.25, und Theres dessen Eheweib unter der löbl. Herrschaft Steinhaus gehörig, mit ihren Zeugen
Joseph Windischbauer auf dem Obergut zu Straß, Ort Weierbach Nr.17, Pfarre Weißkirchen,
Stift Kremsmünsterischer Untertan.

Die Joseph Wimmerischen Eheleute verkaufen an die Stephan Wimmerischen Eheleute
1.tens ihre Behausung sowohl als alle zugehörigen Grundstücke und Fechsung mitAusnahm jener Erdäpfeläcker, welche bereits schon angesetzt sind, daher den Joseph Wimmerischen Eheleuten allein verbleiben und also jene Erdäpfel für sie in diesem Jahr zum einzigen Genuß gehören. Jene Äcker aber, welche jetzt wieder mit Erdäpfel angesetzt werden, und die Joseph Wimmerischen Eheleute selbst zu bearbeiten und aus eigenem Samen zu bestreiten haben, sollen zu gleichen Teilen die Verkäufer und Käufer genießen.
2.tens Und haben die Verkäufer und Käufer vor diesem Realitäten Kauf eine Summe verabredet von 2200 Gulden und ausgehandelt und beschlossen und setzen gegenseitig jeder ein Treugeld von 200 Gulden aus, welches die Käufer bei Zuhaltung des Kaufes von der Kaufschillingssumme abzurechnen haben, wenn selbe solches bar erlegt hätten, im Nichtzuhaltungsfalle des Kaufes kann jener Betrag auf Kosten des Rückgängigen eingeklagt und im Exekutionswege eingebracht werden.
3.tens Ist auch bei diesem Hauskauf verstanden, das unter der Herrschaft Ebelsberg gehörige ledige Grundstück sogenannt Rät und der Infang, jenes Grundstück aber, welches der Herrschaft Weißenberg gehört, behalten sich die Verkäufer zu ihrem Eigentum und zur Nutznießung. Weiters ist bei diesem Hauskauf noch verstanden
4.tens Der ganze Presszeug mit Walzl, der zusammengerichtete Wagen, welcher zum Schaubführen genommen worden, ein einspanniger Wagen, zwei Pferd samt Geschirr, das Strohfutter und Stroh für die Pferd, für die Kühr, ebenso das Stroh vom Hafer, die steinernen Kührbarn, mit Ausnahme des heraußeren Kessels, alles übrige, was mauer- ,nitt- und nagelfest ist, weiters verbinden sich
5.tens die Verkäufer, das Haarlinsert anzubauen, und den Grund zu bearbeiten und zu düngen, wofür den Käufern 1/3tel der Fechsung und 2/3tel den Verkäufern zukommt. Der alte Dünger bleibt im Eigentum von den Verkäufern, der neue aber ein Eigentum der Käufer.
6.tens wird denen Verkäufern gestattet 2 Kühr mit dem grünen Futter bis heurigen Johanni füttern zu können, und das Strohfutter aber haben sich die Verkäufer selbst zu kümmern.
7.tens Sind die Vertragsparteien übereingekommen, dass die Hanfstube im Eigentum mit einem unbedeutenden Grund, welchen beede Teile unter sich vermarchen, denen Verkäufern verbleibt, jedoch ist dieses Wohngebäude mit gewölbter ......(?) und gemauerten Rauchfang feuersicher herzustellen, und können dieses Gebäude solches die Verkäufer nicht eher verkaufen, bis sie den Gegenwärtigen Käufern und ihren Nachfolgern voraus den Verkauf gemeldet, vor welch anderen sie den Einstand haben, jedoch aber ihnen desswegen frei steht, jenes Haus behalten zu können... den Kauf ausgeschlagen. Die Verkäufer können auch 3 Hühner auslaufen lassen, wenn aber die Felder am Häusl angebaut, wird dieser Austrieb denselben nicht gestattet.
8.tens Versprechen die Käufer für sich und ihre Nachfolger nebenstehenden lebenslänglichen Auszug denen gegenwärtigen Verkäufern, als jährlich 2 Metzen Korn, den 10.Teil von allem Obst, sollte aber ein Teil auch mit Tod abgehen, so bleibt der nämliche Auszug.
9.tens Zu heurigem Sommer haben die Verkäufer das Haus zu räumen, die Verkäufer bestreiten die herrschaftlichen und landesfürstlichen Steuern auf ein halbes Jahr und die Käufer ebenso auf ein halbes Jahr, jedoch übernehmen letztere die Lasten für 1825 des ganzjährigen Dienstes.
10.tens Im Falle, wenn vor der gerichtlichen Verhandlung und Ratifikation ein Feuer entstünde, begnügt sich der Käufer ohne weiteren Schadenanspruch mit dem
Brandassekurranzbeitrag.
11.tens Machen die vertragenden Parteien folgende Zahlungsbedingnisse, als die Käufer erlegen am Tage der
obrigkeitlichen Ratifikation 400 Gulden
zu Michaeli 400 Gulden
zum Neuen Jahr 400 Gulden
und den Rest mit 620 Gulden
zu Ostern 1826 samt den laufenden Interessen ab dem Datum der obrigkeitlichen Ratifikation.

Daß der vorstehende Vertrag so und nicht anders beredt und geschlossen worden ist, bestätigen die Unterzeichneten samt den beigezogenen Zeugen

Joseph Wimmer als Verkäufer Stephan Wimmer als Käufer
Johann Gindlhuber + Handzeichen der Theresia Wimmer
als Bevollmächtigter der
Theresia Wimmerin Joseph Windischbauer als Zeuge
Joseph Peterwagner als Zeuge, Franz Kamesberger als Zeuge

Unterschrift des Herrschaftsbeamten
zur öffentlichen Beglaubigung

Der Gesamtschuldenstand des Joseph und der Theresia Wimmer am Huttergut belief sich auf 2271 Gulden 54 Kreuzer

Am 23.Juli 1861 schloß Barbara Wimmer, die Tochter des Stephan Wimmer und der Theresia geb.Steinmayr und nun Besitzerin des Huttergutes die Ehe mit Josef Herber, Sohn des Matthias und der Anna Herber vom Hansjörgengut in Audorf. Josef Herber war bis dahin in Diensten bei Hofler in Audorf.

Am 24. Jänner 1887 starb Barbara Herber geb. Wimmer im Alter von 53 Jahren. Josef Herber wurde Alleinbesitzer. Nachdem am 7.November 1891 auch Josef Herber im Alter von 66 Jahren gestorben war, wurde die Tochter Barbara Besitzerin, die am 4. Oktober 1892 mit Josef Petermandl, Sohn des Georg Petermandl vom Stidlgut in Rapperswinkel, die Ehe schloß. Josef Petermandl wurde Mitbesitzer.

Am 6. Februar schloß Josef Petermandl, der Sohn von Josef und Barbara Petermandl, die Ehe mit Anna Zeilinger, Tochter des Franz und der Rosina Zeilinger vom Radbauerngut. Josef Petermandl wurde am 7. Juli 1939 Besitzer des Huttergutes und seine Frau Anna wurde am 3. November 1943 Mitbesitzerin.

Am 17. Februar 1943 wurde dem Ehepaar Josef und Anna Petermandl die Tochter Rosa geboren.

Am 23. Oktober 1960 schloß Rosa Petermandl die Ehe mit Johann Mayr, nachdem sie am 26.September 1960 gemeinsam das Huttergut übernommen hatten.

Die Kinder aus dieser Ehe:
Johann,geb.3. August 1961
Franz, geb. 9. August 1962
Christine, geb.21. Juli 1963
Bernhard, geb. 12. August 1967
Gerlinde, geb. 10. Juli 1969
Albert, geb.2. November 1973, gestorben