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Mayr-Stockinger vulgo Bauer in Brunn |
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GASTHOF - HOTEL STOCKINGER |
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| Hausgeschichte vom „Paur am
Prun“ (Gasthof Stockinger) Die Entwicklung dieses Gutes lässt sich vom 16. Jahrhundert bis in unser Jahrhundert verfolgen. Dafür stehen verlässliche schriftliche Quellen zur Verfügung. Die Hauptquelle für die Erstellung dieser Hausgeschichte bildete das oberösterreichische Landesarchiv. In Tausenden von handgeschriebenen, fest eingebundenen dicken Büchern, in abertausenden Aktenstücken in Schachteln geordnet, in unzähligen Plänen, liegt in diesem Archiv aufbewahrt und wird weitgehend zur Forschung zur Verfügung gestellt, was in vergangenen Jahrhunderten von Richtern, Verwaltungsbeamten, Behörden etc. niedergeschrieben und dokumentiert wurde. Die Passauische Herrschaft Ebelsberg und das „Bauer am Brunn“ Weitaus die meisten Bauerngüter, die kleineren Sölden und Kleinhäusler in unseren Landen unterstanden von der Mitte des 9. bis zur Mitte des 19.Jahrhunderts einem adligen oder kirchlichen Grundherrn. Die damalige Pfarre Ansfelden, die dem heutigen Gebiet der Stadtgemeinde Ansfelden entspricht, umfasste um 1800 bei 320 Häuser bzw. Güter. Inhaber dieser 320 Güter als Grundherrn waren 27 Grundherrschaften. Die größte Anzahl besaß das Stift St. Florian mit 90 Gütern, das Schloß Weißenberg besaß 68 Güter, das Schloß Ebelsberg 55 Güter, das Schloß Gschwendt besaß 20 Güter, das Schloß Traun 12 Güter, das Stift Garsten 8 Güter, das Stift Gleink 5 Güter und die Stifte Lambach und Schlierbach besaßen je 2 Güter. Dann gab es noch einige kleinere Grundherrschaften. So waren auch Pfarrer und Kirche Ansfelden Grundherrschaften. Der jeweilige Grundherr besaß Gerichtsbarkeit und die Verwaltung über seine Güter. So war die Güterverwaltung in der Pfarre Ansfelden aufgespalten auf diese 27 Grundherrschaften. Eine kurze Darstellung vom Wesen der Grundherrschaft kann man so formulieren: Der jeweilige Verwalter einer Grundherrschaft verlieh einem Bauern ein Gut mit Haus und Grund. Der dann dort ansässige Bauer verpflichtete sich, das Gut ordnungsgemäß zu erhalten, die Gründe wirtschaftlich gut- den damaligen Möglichkeiten entsprechend- zu bewirtschaften und einen Teil des Ertrages an die Herrschaft abzuliefern und die vorgeschriebene Robot zu leisten. Der Inhaber der Herrschaft behielt sich das Aufsichtsrecht über die Nutzung des Grundes vor. Als weitere damalige geschichtliche Begebenheit ist der Zehent zu erwähnen. Zum Unterschied von den Abgaben an den Grundherrn gab es- in etwa analog dem heutigen Kirchenbeitrag- den Zehent an eine kirchliche Stelle. Dies war die Abgabe des zehnten Teiles der Ackerfrucht an die Kirche. In der Pfarre Ansfelden wurde von etwa der Hälfte der Bauerngüter der Zehent an das Stift St.Florian und die andere Hälfte an die Kirche Ansfelden geleistet. Es war also die Zehentabgabe sehr wohl zu unterscheiden von den Verpflichtungen an den Grundherrn. So hatte ein Gut, dessen Grundherr St. Florian war, sowohl die grundherrlichen Abgaben als auch den Zehent an das Stift St. Florian zu leisten. Das Bauer in Brunn hatte die grundherrlichen Abgaben an das Schloß Ebelsberg, den Zehent aber an das Stift St. Florian zu leisten. Sitz der Grundherrschaft, Schloß Ebelsberg vor 1732 Für das Gebiet von Ansfelden war das Schloß Ebelsberg eine der bedeutendsten Grundherrschaften. Fünfundfünfzig Güter aus dem Bereich der alten Pfarre Ansfelden standen etwa 1849/50, bis zur sogenannten „Bauernbefreiung“, unter der Herrschaft Schloß Ebelsberg. Besitzer des Schlosses Ebelsberg war seit der Mitte des 12.Jahrhunderts der jeweilige Bischof von Passau. Die Bischöfe von Passau hielten sich gerne in Ebelsberg auf. Es gehörten ja durch die Jahrhunderte Nieder- und Oberösterreich zur Diözese Passau. 1784 mußte das Bistum Passau aber durch die Gründung der Diözesen St.Pölten und Linz auf alle Diözesanrechte verzichten. Als 1803 das geistliche Fürstentum Passau aufgehoben wurde, kam das Schloß Ebelsberg an Österreich. Im Jahre 1825 erwarb Karl Theodor von Kast das österreichische Staatsgut Ebelsberg. Er bzw. seine Familie genoß noch bis 1850 den Ertrag aus den vielen grundherrlichen Besitzungen des Schlosses Ebelsberg. Die Familie Kast ist bis jetzt Besitzerin des Schlosses. Es bestand also bis zur Mitte des 19.Jahrhunderts eine starke Verknüpfung zwischen dem „Bauer in Brunn“ und den Verwaltern und Beamten der Herrschaft Ebelsberg. Der Inhaber der Herrschaft Ebelsberg besaß nicht nur das Obereigentumsrecht über das „Bauer in Brunn“, er übte über die Personen dieses Gutes in Streitigkeiten mit wem immer und bei kleineren Vergehen wie jede Grundherrschaft auch die Gerichtsbarkeit aus. Die höhere Gerichtsbarkeit, die für schwere Vergehen zuständig war, bildete für das „Bauer in Brunn“ die Herrschaft Tillysburg. In den Händen der Beamten der Herrschaft Ebelsberg lag außer der niederen Gerichtsbarkeit für das „Bauer in Brunn“ besonders die Durchführung von Verlassenschaftsverhandlungen, Ausstellung von Erbbriefen, Heiratsverträgen, Testamenten und Schuldverschreibungen etc. In der Gülteinlage (Güterverzeichnis) der Herrschaft Ebelsberg aus dem Jahre 1527 ist daher erstmals ein Besitzer „Paur aufm Prunn“ zu finden. Er hieß Oßwalt. Sonstige Personaldaten sind über ihn nicht zu finden. Aber die Verpflichtungen dieses Oswalt sind dort vermerkt. Dieser Besitzer Oswald hatte jährlich an die Herrschaft Ebelsberg als dem Grundherrn abzuliefern: 7 Schillingpfennig in Geld und in Naturalien: 1 Gans 4 Hennen 6 Käse und 60 Ayr, also Eier. Wenn hier aus dem Jahre 1527 erstmals vom „Paur aufm Prunn“ die Rede ist, heißt das nicht, dass dieses Gut erst seit diesem Jahre besteht. Das Gut ist sicher einige Jahrhunderte älter. Sicher flossen schon durch frühere Jahrhunderte die genannten Abgaben an das Schloß Ebelsberg, nur sind aus früherer Zeit keinerlei Aufzeichnungen darüber erhalten. Außer den oben angeführten Abgaben des „Paur aufm Prunn“ an die Herrschaft Ebelsberg hatte dieses Gut auch längst seit einigen Jahrhunderten den Zehent, d.i. wie schon erwähnt den zehnten Teil der Ackerfrüchte, besonders vom Getreide, jährlich an das Stift St. Florian zu leisten. Während also der Grundherr die Herrschaft Ebelsberg und damit als Besitzer dieser Herrschaft der Bischof von Passau war, war der Zehentherr für das „Paur aufm Prunn“ bis 1849/50 der Probst von St. Florian. Die Matrikenbücher der Pfarre Ansfelden Nach diesem Hinweis auf die erste urkundliche Nennung des „Bauer am Brunn“ im Jahre 1527 bleibt ein langer Zeitraum im Dunkeln. Es sind bis jetzt keine weiteren Dokumente aufgefunden worden, die Licht in diesen Zeitraum bis 1638 bringen würden. Eine bedeutende Hilfe für die weitere Zeit bilden die Pfarrmatriken. Es sind dies Personenregister für Taufen, Trauungen und Sterbefälle. Die Aufzeichnung dieser Register wurde durch das Konzil von Trient, 1545 bis 1563, vorgeschrieben. Vom Beschluß dieses Konzils bis zur Verwirklichung in den Pfarren war damals ein weiter Weg. Die Pfarrmatriken in Ansfelden wurden etwa 70 Jahre nach dem genannten Konzil, also in den dreißiger Jahren des 17.Jahrhunderts begonnen. Bis zu einer ausführlichen Darstellung der einzelnen Tauf-, Trauungs- und Todesfälle verging aber noch eine längere Zeit. Die ersten Eintragungen sind oft nur kurz und sehr dürftig. Viele Namen mussten damals nur nach dem Gehör niedergeschrieben werden, so gibt es in den Schreibweisen der Personen- bzw. Familiennamen durch längere Zeit Unterschiede. Z.B. wurde mitunter nicht der Familienname sondern zum Vornamen der Hausname niedergeschrieben. Da es bis zum Jahre 1770 keine Hausnummern sondern nur die Häusernamen gab, ist es nicht immer leicht zu eruieren, um welches Haus es sich bei manchen Eintragungen handelt. Dennoch bieten diese Matrikenbücher eine große Hilfe für die Ermittlung vergangener Generationen. So ist im Trauungsbuch A der Pfarre Ansfelden am 21.Jänner 1638 die folgende kurze Trauungseintragung auf Seite 285 zu finden: „Des paur am prun Sohn Jacob und Rosina schlossen die Ehe“. Die Eltern dieses Jakob sind hier nicht namentlich genannt, auch nicht der Familienname. Sie waren aber Besitzer des „paur am prun“. Der Sohn Jakob und seine Gattin Rosina wurden aber nicht sogleich nach der Verehelichung Besitzer am „Bauer am Brunn“. Dies geht aus der Taufeintragung ihres Sohnes Thomas, geboren am 7.März 1638 hervor, in der der Vater Jacob als Tagwerker bezeichnet wird. Eine weitere Taufeintragung besagt das Folgende: „23.Juni 1641 geboren Sebastianus, filius posthumus Jacobi Paur am brunn, pie defuncti, Rosina uxoris. (Tfb.A,S 130) Das heißt: Am 23.Juni 1641 wurde dem inzwischen verstorbenen Jakob Bauer am Brunn und seiner Ehegattin Rosina ein Sohn Sebastian geboren. Jakob und Rosina waren also inzwischen Besitzer des elterlichen Gutes geworden. Jakob aber, der Vater des Sebastian, war vor der Geburt dieses Kindes gestorben. Die Mutter Rosina schloß am 4.November 1642 als Besitzerin des „Paur am Brunn“ die Ehe mit Neidl Oswald. (Trb.B/307).Bald nach der Eheschließung muß das „Bauer am Brunn“ in andere Hände gelangt sein. Die Matrikenbücher der Pfarre geben darüber keine weitere klare Auskunft und die Abhandlungsbücher der Herrschaft Ebelsberg, die über die Besitzverhältnisse Auskunft geben, sind in dieser Zeit nur sehr lückenhaft vorhanden, sodaß auch dort kein Hinweis zu finden ist. Im Totenbuch jener Zeit finden wir lediglich zweimal verzeichnet: „Infans vom „Bauer am Brunn“ gestorben“ u.zwar am 16.6.1650 und am 31.5.1651. Es starb also in jedem dieser Jahre ein Kind beim „Bauer am Brunn“. Es ist jedoch durch die dürftigen Angaben weder zu ermitteln, wie die Eltern hießen noch wie alt diese Kinder waren. Das „Ebelsberger Urbar“ Durch die Zugehörigkeit des „Bauer am Brunn“ zur Passauischen Herrrschaft Ebelsberg ist es möglich einen sehr umfassenden Einblick in die wirtschaftlichen Verhältnisse dieses Gutes im Jahre 1670 zu gewinnen. Die Herrschaft Ebelsberg ließ im genannten Jahr ein Urbar, d.h. eine Niederschrift über sämtliche zur Herrschaft gehörigen Güter, anlegen und darin alle maßgeblichen wirtschaftlichen Faktoren aufzeichnen. Das Original liegt zur Zeit im Stadtarchiv Linz. Darin wurden außer dem Besitzernamen alle Daten, wie Bauzustand des Hauses, Wiesen-, Wald- und Gartenbesitz, Viehstand, Zehentverpflichtung, Abgabenpflichten an die Herrschaft usw. aufgenommen. Über das „Bauer am Brunn“ ist das Folgende festgehalten: Besitzer: WOLF MAYRANDERL aufm Pauernguett am Prun“. Zum Haus: 1 Stube,2 Kammern,1 Küche, Stallungen und Stadel, gezimmert und bei mittlerem Bau. In der Pfarre Ansfelden. Das Haus war also noch völlig aus Holz gebaut. Das Strohdach wird gar nicht erwähnt, da es in dieser Zeit bis weit herauf zum großen Teil noch bis in unser Jahrhundert selbstverständlich war. Zu den Gärten: 5/4 Tagwerk Hausgarten, darin 1 aufgehender Brunnen, Obstbäume und wenig Zaussetholz, bei ¼ Tagwerk Acker. 1 Tagwerk Krautgarten, halb Wiesen, halb Äcker, je 1 Fahrtl Heu und Grummet, die Äcker mit Kraut, Rüben und dgl. bebaut. Im Hausgarten ist von einem aufgehenden Brunnen die Rede. Darauf bezieht sich seit frühen Jahrhunderten die Bezeichnung „am Brunn“. Zur Waldung: 2 Tagwerk schlechter Holzgrund, Tannen, Buchen, Birken und Rußtler Holz. Zu den Getreidefeldern: Das Rietzlfeld, 4 ½ Tagwerk aus 3 Landln, auf 1 Tagwerk wurden 2 bzw. 3 Metzen Samen gesät. Die Fechsung erbrachte von 1 Metzen Aussaat 4 Metzen Ertrag. Das Neckhlfeld, 5 Tagwerk aus 4 Landln, Fechsung wie beim Rietzlfeld. Das Rapeswincklfeldt, 4 ½ Tagwerk aus 5 Landln, Fechsung wie beim Rietzlfeld. Zur Zehentreichung: Der Zehent war an das Stift St. Florian zu leisten. Zu den Wiesen: ½ Tagwerk brachte je 1 Fahrtl. 1 kleine Wiese, Fechsung je 8 Bürtl. 1 Tagwerk, die Moßpeundt, je 1 Fahrtl. Der Viehstand: 2 Rösser 2 Kühe, 2 Kälber, 3 Schafe, 4 Schweine. Die Herrenforderung: (Abgaben an die Herrschaft Ebelsberg): Kucheldienst an Geld 53 Kreuzer 1 Gans 30 Kreuzer 4 Hennen 48 Kreuzer 6 Käse 1 Gulden 12 Kreuzer Summa 3 Gulden 23 Kreuzer Eier 60 Stück Landschaftsgefälle: Steuern an den Staat bzw. Kaiser, die von der Herrschaft eingetrieben wurden. Landsteuer 2 Gulden 45 Kreuzer Rüstgeld 2 Gulden 48 Kreuzer Kaufrecht: (Gutswert ohne Inventar, heute Einheitswert) 1658 365 Gulden D.h., dass im Jahre 1658 der Verkauf, die Übergabe oder Verlassenschaftsverhandlung erfolgte, bei der das „Bauer am Brunn“ ohne Inventar mit 365 Gulden bewertet worden war. Mit der Nennung von Wolf Mayranderl in diesem Dokument ist dessen Besitzrecht bestätigt. Aus der letzten Zeile 1658 365 Gulden geht hervor, dass Wolf und Barbara Mayranderl im Jahre 1658 das „Bauer am Brunn“ um 365 Gulden erworben haben. Ob die Erwerbung durch reinen Kauf oder durch „Erbschafts-Kauf“, wie es auch oft genannt wurde, erfolgte, ist daraus nicht ersichtlich. Die Pest im Jahre 1679 Als im Oktober und November 1679 die Pest in Ansfelden viele Todesopfer forderte, starben besonders in Kremsdorf mehrere Personen. Auch beim „Bauer am Brunn“ starben an der Pest der „filius Michael cum duobus sororibus“,, wie es im Totenbuch Ansfelden Bd. E heißt. Es starben also der 1655 geborene Sohn Michael und zwei seiner Schwestern- sie sind namentlich nicht genannt- während dieser Seuche. Verlassenschaftsabhandlungen Wie bereits ausgeführt, war das „Bauer am Brunn“ abhängig vom Schloß Ebelsberg, sodaß die dortigen Verwalter Vererbungen und Verlassenschaftsabhandlungen durchzuführen hatten. Eine erste Verlassenschaftsabhandlung des „Bauern am Brunngutes“ mit einem ausführlichen Inventar über den Vieh-und Gerätestand mit den einzelnen Bewertungen ist im Ebelsberger Protokollbuch aus dem Jahre 1715 enthalten, das im oö. Landesarchiv verwahrt wird. Diese Abhandlung aus dem Jahre 1715 zeigt ein wirtschaftlich sehr düsteres Bild über den damaligen Zustand des „Bauer am Brunn“- Gutes. Dies geht besonders aus dem später aufgezeigten großen Schuldenstand hervor, den die erbende Tochter Anna zu übernehmen hatte. Hier sei zunächst ein erklärender Hinweis auf die Abgaben wie „Todfallfreigeld“ und „Abfahrt“ an die Herrschaft Ebelsberg angeführt, die in der Abhandlung aufscheinen. Beim Todesfall eines Mitbesitzers mussten 10 % des halben Gutswertes an die Herrschaft bezahlt werden. Bei 400 Gulden Gutwert betrug dieses „Todfallfreigeld“ 20 Gulden. Weil die Witwe aber das Gut nicht mehr weiterführte, sondern an ihre Tochter Anna abgab, musste außerdem eine „Abfahrt“ in der Höhe von 10 % des ganzen Gutswertes, also 40 Gulden an die Herrschaft Ebelsberg geleistet werden. Gleichfalls mussten 10 % des ganzen Gutswertes als sogenannten „ganzer Zurstand“ wegen der Gesamtübernahme durch die neuen Besitzer geleistet werden. Und dies alles auch bei der hohen Verschuldung, die weiter unten in der Abschrift ersichtlich wird. Eine auffallende Ausgabenpost ist auch die für die Abhandlungszehrung mit 9 Gulden, die sich in der Endabrechnung aber auf 12 Gulden 43 Kreuzer erhöhte. Dazu muß in Betracht gezogen werden, dass dies fast den Betrag für ein Pferd ausmacht, wenn 2 Pferde mit Geschirr nur einen Betrag von 30 Gulden betrugen. Eigenartig muten unter den „Schulden hindan“ die Posten an die Kinder an. Den Kindern warn nicht nur zum Teil der „Lidlohn“, also der Lohn für ihren Dienst noch zu bezahlen, den Kindern schuldete man das eine oder andere „Krösengeld“. Das „Krösengeld“ war ein Geschenk der Taufpatenleute an den Täufling. In diesem Falle war es aber von den Eltern scheinbar aufgebraucht worden, sodaß es den Kindern nun als Guthaben angerechnet wurde. Darüber hinaus haben die Kinder sogar den Eltern einen kleinen Betrag geliehen, der nun unter den unzähligen Schulden aufscheint, die als unbeglichen im folgenden Protokoll aufscheinen. Bei einem Haus- und Inventarswert von zusammen 655 Gulden ist der darin im einzelnen aufgezeigte Schuldenstand von 608 Gulden auch für die damalige Zeit mehr als bedenklich. Für die Tochter und Übernehmerin Anna bedeutete dies eine Herausforderung, die nur mit einem tüchtigen Partner zu bewältigen war. Nun die Texte im einzelnen zu dieser jetzigen Abhandlung: „Ambt Andtsfeldten 1715Inventurs Verhandlung" Auf zeitliches Ableiben weiland Hanns Heiss am Pauerngut am Prunn seelig, ist dessen nachgelassenes Vermögen durch die von obrigkeitswegen hierzu deputierten Schätzleute Joseph Caspar Heindl, Hof-Amtsmann, und Hanns Mayr am Stainoldengut zu Ansfelden, Ebelsbergischer, dann auf der Wittib und Kinder Seiten Paul Claus, Schmied zu Kremsdorf, Weissenbergischer Untertan in einen treulichen und unparteiischen Anschlag gebracht worden den 16.Jänner 1715. Anliegendes Erstlichen das Prunnguet zu Kremsdorf mit der Zugehör pr. 400 fl Summe dasselbe Vahrnuß (Fahrnis) fl= Gulden, x= Kreuzer, pf= pfennig) fl x pf 2Roß samt dem Geschirr 30 - - 2 Schweine 11 - - 3 Gänse 1 30 - 2 Schof 2 - - 2 Wägen samt dem Zubehör 20 - - 1 Egge und 1 Pflug 3 - - 3 Schlitten und 1 Scheibtruhe 2 - - Brennholz 5 - - 2 Kamplstöck (Stroh f.Strohdach „kampeln“) 1 30 - Heu und Stroh 27 - - 15 Metzen Weizen a3 fl 45 - - Korn 8 Metzen a18 ß (8ß= 1 Gulden) 18 - - 15 Metzen Wicken a 12ß 22 30 - 6 Metzen Hafer 6 - - ¾ Metzen Haarlinsert 1 30 - 4 Prechtln - - Spinnzeug 2 - - 20 Pfund Haar 3 40 - 10 Pfund Werch - 30 - Stadlzeug 2 - - Backzeug 1 30 - 1 Stoßstecken 1 - - 1 Preß samt dem Grander 5 - - Reifgeschirr 5 - - Kraut samt dem Geschirr 2 - - Schneidzeug 6 - - 2 Denglzeug - 30 - 20 Pfund altes Eisen - 40 - 3 Plachen - 45 - 12 Säcke 1 30 - 23 Betten samt Bettgestell 6 - - 3 alte Truhen und 1 Kasten 2 - - Kupfergschirr 2 30 - Kuchlgschirr 4 - - Garn 1 30 - 15 Eimer Nachpreß-Essig 7 30 - 6 Steigleitern 1 - - 8 Hennen 1 - - 2 Ä (?) - 30 ------------------ Summe der Vahrnuß 255 5 - Summe des ganzen Vermögens 655 5 - Schulden hindan Der hochfürstlichen Herrschaft Ebelsberg halbes Todfall Freigeld 20 - - Ganze Abfahrt, weil die Wittib das Gut nicht mehr angenommen, sondern der Tochter Anna überlassen 40 Schätz-und Teilgeld 9 49 3 Schreiber 1 30 - Amtmann 1 30 - Hemdtücher ( für den Schreiber und Amtmann üblich) 2 30 - Schätz-und Abhandlungszehrung 9 24 2 Dem Sohn Mathias Machenfried Krösengeld 1 30 - (Von diesem) Geliehenes 5 - - Der Tochter Anna Krösengeld - 30 - Lidlohn (=Dienstbotenlohn) 4 - - Der Tochter Gertraud Krösengeld 30 - Der Tochter Magdalena Krösengeld 1 - - Lidlohn 2 - - Der anderen Tochter Maria Krösengeld 1 - - Von sämtlichen Kindern Entliehenes 3 - - Von Georg Heiß Entliehenes 63 36 - Von der Rosina Kniebäurin Entliehenes 41 - - Dem Paul Klaus, Schmied zu Kremsdorf (schuldig) 26 23 - Kondukts-Unkosten 8 30 Dem Dienstknecht Michael Klaus Lidlohn 18 9 - Pinder Wirt zu St.Marien 10 - - Zimmermann zu Rapperswinkl 3 - - Zacherl 3 30 - --------------------- 213 2 2 Scharmüllner 9 50 - Gstettner zu Kremsdorf 3 30 - Fischerhans 13 39 - Pfistermüllner 3 - - alten Schnölzerin 5 - - jungen Schnölzer - 45 - Schmied zu Kurzenkirchen 1 - - Paul Dobringer 4 14 - Windsberger 3 - - Der alten Plassin, d.Eglseerin u.Obermayrin zu Traun 6 - - Sonntagwirt zu Ansfelden Arbeiterlohn 6 51 - Thomas Sterneder zu Ansfelden unter Pfarrer alda gehörig (Untertan des Pfarrers) 3 51 - Dem Wimmer allda um ½ Metzen Wicken 45 - Platzl zu Kremsdorf für Wicken 1 52 - (Von) Maria Klausin, lediges Mensch Geliehenes 2 - - Schuster am Lachberg Arbeitslohn 2 23 - Bäcker zu Hasenufer für Brod 1 3 - Wirt zu Zierchberg für Getreide und Vertrunkenes 5 30 - (Vom) Jodlwirt zu Ansfelden Geliehenes und für Fleisch 11 15 - (Vom) Krugl allda ( zu Ansfelden) Geliehenes 20 - - 3 1/2 Jahr Zins (dafür) 3 30 - Ambros Preisinger in Urfahr... aus einer Roß-Schuld 5 30 - Zum Gotteshaus Petersberg (entliehenes Kapital)50 8 (Jahre) Zins 20 - - (Dem) Petersberger umb (für) Ziegel - 30 - Dem Pirser, Ambtmann zu Ansfelden, Geliehenes 1 14 - Denen Veit Angerischen Erben 11 30 - (Von) Der Leopold Hocheggerischen Wittib und Schmiedin zu Ebelsberg Kapital 110 - - 1 Zins 5 30 - Dem Bader zu Weissenberg für Medizim 7 - - ------------------- Summe der Schulden hindan 608 5 - Subtrahiert (vom Vermögen) verbleibt noch zu verteilen übrig 47 - - Hieraus gebührt der Wittib Catharina die Hälfte nämlich 23 30 - und den nachgelassenen Kindern auch soviel 23 30 - 1.Veit 2.Anna,Stifterin 3 Gertraud 4.Maria 5.Magdalena 6. wieder Maria Gebührt jedwedem zum 6 ten Teil 3 55 - Die Wirtschaftsführung am „Bauer am Brunn“ Unter Caspar und Anna Huber Von 1715 bis 1742 Der Besitzer Caspar Hueber starb 57 Jahre alt am 28.Jänner 1742. ( Totb. E/113) Der Erfolg seiner Wirtschaftsführung mit seiner Gattin Anna geht aus der folgenden Abhandlung hervor. Der Gutswert (Einheitswert) ist mit 400 Gulden derselbe geblieben wie zur Zeit der Übernahme im Jahre 1715. Der Inventarswert hat sich von 255 Gulden auf 428 Gulden erhöht. Am besten wird die erfolgreiche Tätigkeit dieser Besitzer aber ersichtlich im Vergleich des Schuldenstandes. Betrug der Schuldenstand 1715 608 Gulden bei einem Gesamtvermögen von 655 Gulden, steht dem im Jahre 1742 ein Schuldenstand von nur 154 Gulden einem Gesamtvermögen von 1720 Gulden gegenüber. Dabei bestanden diese „Schulden hindan“ 1742 lediglich in den im Zuge der Abhandlung auflaufenden Abgaben an die Herrschaft Ebelsberg. Gab es im Jahre 1715 nur „Hindan-Schulden“ und keine „Herein-Schulden“ stehen dem im Jahre 1742 „Herein-Schulden“ im Betrage von 734 Gulden gegenüber. Betrug die zu verteilende Erbschaft im Jahre 1715 57 Gulden, beträgt sie im Jahre 1742 1566 Gulden. Aus den Einzelheiten des Inventars lässt sich ebenso die gute Wirtschaftsentwicklung ablesen. Es hat sich an den Werten des Viehs und der Gegenstände im einzelnen kaum etwas verändert. Die zwei Pferde samt Geschirr sind sowohl 1715 wie 1742 mit 30 Gulden bewertet. Es hat sich vielmehr eine bedeutende Erweiterung ergeben. So war im Jahre 1715 keine einzige Kuh im Stall. 1742 waren es 2 Kühe, 1 tragende „Kalm“ und eine zweijährige und eine einjährige „Kalm“. Damit hat sich allein der Wert des Viehstandes um 52 Gulden erhöht. Ein Gegenstand, der durchwegs in jenen Zeiten als Wertgegenstand galt, war die „Leinwath“. Davon war 1715 kein einziges Stück im Hause vorrätig, 1742 war Leinwand im Wert von 41 Gulden vorhanden. Außer dem Getreide ist 1715 kein Lebensmittel-Vorrat vorhanden. 1742 sind dagegen 30 Pfund geselchtes Schwein- und Rindfleisch und 20 Maß Rund- und Schweinschmalz vorrätig. Daß 1715 zwei Wägen im Wert von 20 Gulden, 1742 zwei Wägen im Wert von 40 Gulden vorhanden waren, zeigt, dass auch hier erneuert worden war. Erstmals scheint im Hause 1742 eine Wanduhr, eine „hilzerne Schlaguhr“ auf. Erneuert wurden auch bis 1742 die Betten. Während 1715 nur von zwei Betten („pöther samt Gspanten“) im Wert von zusammen 6 Gulden die Rede ist, wurden 1742 drei Betten im Wert von 21 Gulden verzeichnet. Bei der Anzahl der Kinder bleibt freilich hier wie dort die Frage offen, wie eine Familie mit sieben Kindern in drei Betten geschlafen hat. Besonders erwähnenswert ist in der Abhandlung wieder die Ausgabe für die „Schätz- und Abhandlungszehrung“, die sich gemäß Schlussrechnung auf 31 Gulden belief und damit den Wert von zwei Pferden übertraf, die mit 30 Gulden bewertet wurden. Wieviel Personen bei solch teuren Zehrungen beteiligt waren, lässt sich nicht mehr feststellen. Obwohl, oder gerade weil seine Eltern gut gewirtschaftet hatten, hatte auch dieser neue Stifter, Matthias Huber, kein leichtes Beginnen. Er musste für die Übernahme des Gutes die Beträge an die Witwe und die Erben und die sonstigen Abgaben leisten und somit das Gut um den Vermögenswert von 1720 Gulden käuflich erwerben. (Die Dokumente über die Abhandlung liegen im Landesarchiv, LGA E48,1742,S.101 ff.) Das Bauer am Brunn in der „Theresianischen Fassion“ In die Zeit, da noch die Mutter Anna Huber und der ledige Sohn Mathias gemeinsam die Wirtschaft führten, fällt die Aufnahme der sogenannten „Theresianischen Fassion“. Maria Theresia ließ 1848 eine Grundlagenerhebung für die Steuerbemessung durchführen. Diese Erhebung wurde von den einzelnen Grundherrschaften durchgeführt. Sie sind innerhalb jeder Grundherrschaft in dem Gültenbuch, auch „Theresianische Fassion“ genannt, für jedes einzelne Gut zusammengefasst. 1749/50 wurde das Gültenbuch „rektifiziert“, d.h. überprüft und in Kraft gesetzt. Als Grundherrschaft des“Bauer am Brunn“ hat die Untertanenverwaltung des Schlosses Ebelsberg folgendes über dieses Gut in dieser „Theresianischen Fassion“ festgehalten. Als Besitzer ist genannt Mathias Huber Zum Ackerbau ist angeführt: Anbau in Metzen Fechsung in Metzen Weizen 3 18 Korn 4,8 26 Hafer 2,1 13,2 Wicken 6 36 Haar 0,8 Pfund 6 Pfund Hanf 1,4 2 Pfund Vom Obstgarten ist ein Ertrag von 5 Eimer Most eingetragen. Die Angaben in der „Theresianischen Fassion“ über den Viehstand vom „Bauer am Brunn“ lauten: 2 Pferde 2 Kühe 3 Schafe 1 Schwein Als „Kaufschätzung“ (bei Vererbungen und Verkäufen) wird der auch in den damaligen Abhandlungen genannte Wert von 400 Gulden genannt. (Landesarchiv,Ther.Fassion,Traunviertel,Ebelsberg,Hs.184) Zu der Aussaat und den „Fechsungserträgen“ beim Getreide muß hinzugefügt werden, dass diese Angaben wohl recht dürftig erscheinen. Die später noch angeführte „Josephinische Fassion“ (1787) zeigt doch ein etwas anderes Bild, wenn auch die damaligen Erträge in keinem Verhältnis zu der heutigen Lage stehen. Die „Josephinische Fassion“ Noch kurz vor der Zeit, in der Jakob und Theresia Pühringer das „Bauer am Brunn“ übernahmen, fällt die Aufnahme der „Josephinischen Fassion“. Kaiser Joseph II. ließ eine neuerliche Grundlagen-Erhebung zur Steuerbemessung durchführen. Die Aufzeichnungen darüber sind nach „Gemeinden“ (= heute Katastralgemeinden) durchgeführt und aufgezeichnet worden. Das sehr umfangreiche, handgeschriebene Buch der Josephinischen Fassion der „Gemeinde Kremsdorf“ enthält eine Fülle von Niederschriften über die wirtschaftliche Lage vom gesamten Bereich der damaligen „Gemeinde Kremsdorf“. Die ersten Seiten enthalten eine Personalbeschreibung aller Personen, die an der Erstellung dieses Werkes beteiligt waren. Der Besitzer des „Bauer am Brunn“, Thomas Plaß, ist für die Aufnahme der „Josephinischen Fassion“ unter den dafür beeidigten Ausschüssen der Gemeinde Kremsdorf als erstes Ausschussmitglied eingetragen Als Richter fungierte dabei der damalige Besitzer am Riezlmayrgut Franz Mayr. Als „Geschworene“ waren eingesetzt :Sebastian Krug am „Mayrgut zu Berg“ und Georg Althuber am „Mayrgut im Baumgarten“.( Ein Gut, dass es heute nicht mehr gibt, das in der Nähe des „Mayrgutes in Steg“ stand, dessen Gründe auch zum Großteil zum „Mayr in Steg“ kamen). Dann folgen: Eine genaue Grundgrenzenbeschreibung der Gemeinde; Eine Häuserbeschreibung mit Hausnummer und Besitzernamen, wobei hier noch der Besitzer Thomas Plaß und nicht der Nachfolgebesitzer Jakob Pühringer beim „Bauer am Brunn“ aufscheint; Der „Besitzausweis“ jedes einzelnen Gutes ist mit den „Topographischen Nummern“ und mit der Bezeichnung des jeweiligen Grundstückes seiner Größe und seinem Ertrag wiedergegeben. (Die angeführten Topographischen Nummern sind nicht identisch mit den späteren Parzellen-Nummern). Für das „Bauer am Brunn“ lauten die Topographischen Nummern und die Grundstücksbezeichnungen: „ Ortschaft Kremsdorf Nr.2 Topographische Nr. 675 die Behausung des Thomas „Blas“, am Bauerngut in Brun unter der Herrschaft Ebelsberg. Riezlfeld-Flur 218 Des Thomas Blas Breitland 234 dessen Spitzlandl 334 dessen Rohrerlandl Nöcklfeld-Flur 429 dessen breites Land 460 dessen Tredt Land 467 dessen drei Ackerläng 471 dessen Lang Land Ortsplatz Kremsdorf 578 dessen Sandgarten 660 dessen Auwiesen 663 dessen unterer Garten 676 dessen Hausgarten 679 dessen Greutl 682 dessen Schusterpointwiesen 683 dessen Schusterpoint 688 dessen Petersberger Leitn 689 dessen Rädt Acker Bei jedem einzelnen Gut ist in der „Josephinischen Fasssion“ das Grundmaß an Äckern, Wiesen und Wald beschrieben. Dabei ist angegeben, wie viele Metzen der einzelnen Ackerfrucht jeder gesät und geerntet, wie viel „Fährtl“ Heu von den Wiesen und wie viel Klafter Holz von den Waldungen erbracht wurde. Die wichtigsten Daten aus dieser Zeit (aufgenommen wurden sie 1786) über die Ackererträge für das „Bauer am Brunn“, bei dem ca.17 Joch Ackergrund ausgewiesen sind, werden in der Folge hier wiedergegeben: Es wurden beim „Bauer in Brunn“ damals in einem Jahr An Weizen gesät fast 15 Metzen und 89 Metzen geerntet, das war fast ein 6 facher Ertrag, an Korn fast 19 Metzen gesät und etwas über 73 Metzen geerntet, ein knapp 4 facher Ertrag, an Hafer wurden etwas mehr als 28 Metzen gesät und etwa 103 Metzen geerntet, ein etwas mehr als 3 ½ facher Ertrag, an sogenannter „Linßgerste“, ein Mischgetreide von Hafer und Gerste, wurden gesät nahe 14 Metzen und geerntet nahe 97 Metzen, das ergab einen fast 7 fachen Ertrag. Von der „Gemeinde Kremsdorf“ wurde als Gesamtergebnis aller in dieser Gemeinde gelegenen Äcker notiert: 222 Joch Äcker Darauf eine jährliche Aussaat von 194 Metzen Weizen, 246 Metzen Korn, 16 Metzen Gerste, 177 Metzen „Linßgersten“ und 1559 Metzen „Haber“. Das ergab auf ganz Kremsdorf gesehen einen 6,5 fachen Ertrag bei Weizen, einen 4 ¾ fachen Ertrag bei Korn, einen fast 8 fachen Ertrag bei Gerste, einen 7 ½ fachen Ertrag bei Linßgersten und einen 4 ½ fachen Ertrag bei Hafer. Unter der „Gemeinde Kremsdorf“ wurden in der Josephinischen Fassion behandelt: Aus der Ortschaft Kremsdorf 25 Häuser bzw. Güter Aus der Ortschaft Berg 18 Häuser und Aus der Ortschaft Weißenberg 8 Häuser. Die Beschreibung dieser Güter der „Gemeinde Kremsdorf“ in der „Josephinischen Fassion“ ist in zwei dicken, fest gebundenen, handgeschriebenen Büchern enthalten, die im oö. Landesarchiv verwahrt werden. Jeder Besitzer hat nach der Aufzeichnung aller maßgeblichen Daten wie Grundgröße, Grundflächen, jährlicher Ertrag der Äcker, Wiesen und Waldungen, die Niederschrift zur Begutachtung zugesandt erhalten. Der damalige Besitzer am „Bauer am Brunn“ hat diese Niederschrift am 27.Dezember 1786 zugesandt erhalten und hat darauf am 20.Juni 1787 seine Antwort übermittelt. Seine Erklärung lautet: “ Findet alles richtig und ist zufrieden.“ Thomas Plaß unterschrieb mit einem Kreuzl. In der Anmerkung heißt es dazu: „Ist die Fatierung (die Beurteilung der aufnehmenden Organe) als wahrhaft befunden worden.“ Betrachtet man den Zeitraum von Dezember 1786 bis Juni 1787 ist ersichtlich, dass man die Überprüfung wohl sehr ernst bzw. genau genommen hat. Natural-Robot des „Bauer am Brunn“ Hat die landesbräuchliche Robot wie der unter Grundbach fol.1 zu verrichten und samt dem Krugl zu Ansfelden mit zwei Pferden. In der zitierten fol.1 ist die Robot näher aufgelistet. Z.B. Holz zum Bräuhaus (des Schlosses Ebelsberg) führen, Scheiter zum Bräuhaus führen, die Gersten, wenn eine auf dem Wasser gebracht wird von Linz oder Zizlau bis ins Bräuhaus führen, die Fuhren zum Brunnen, die Brunnröhren vom Wasser bis zum Zieglstadl, von da in die Rötz führen, Scheiter führen aus dem Wald, im Winter das Eis in die Eisgruben führen und noch andere Fuhren tätigen. Schließlich heißt es: „Hat aber von der Herrschaft vom ganzen Zug des Tags 4 Laib Brot zu fordern“. Zehend Hat das Stift St. Florian auf allen seinen Äckern auf dem Feld zu heben. An andere Parteien Dem Pfarrer zu Ansfelden muß er jährlich auf der Sammlung abreichen ¼ Centner Korn, ¼ Centner Haber dem Schulmeister allda jährlich 1/8 Centner Korn, 1/8 Centner Haber, 1 Laib Brot, 3 Eier und 1 Bündl Haar, dann dem Mesner jährlich 1/8 Centner Korn. Diese ganzen Verpflichtungen bestanden bis zur „Bauernbefreiung“ in der Mitte des 19.Jahrhunderts. Damit ein Gut von diesen Verpflichtungen befreit wurde, musste der Gutsbesitzer einen gewissen Ablösungsbetrag an die Grundherrschaft leisten. Alle diese Abgaben, die Robotverpflichtung und der Zehent wurden für das „Bauer am Brunn“ im Jahre 1852 amtlich gelöscht. D.h. dass die damaligen Besitzer, die Witwe Klara Pühringer, bzw. ihr zweiter Gatte Kloimstein bis dahin die betreffende Ablösungssumme geleistet hatten, denn erst nach der Leistung dieses Betrages wurde die Löschung dieser Verpflichtungen im Grundbuche mit entsprechenden Bescheiden veranlasst. So wurde das „Bauer am Brunn“ mit dem Jahre 1852 vom untertanen zu einem freien Bauerngut. Die Franzosenzeit 1800 bis 1809 Über das „Bauer in Brunn“ sind aus dieser Zeit keine direkten Aufzeichnungen vorhanden. Die allgemeine Schilderung dieser Zeit, wie sie der damalige Kooperator von Ansfelden Joseph Schmidberger über die Franzosen in der Pfarre Ansfelden hinterlassen hat, machen deutlich, dass nur wenige Häuser von den Überfällen und den maßlosen Forderungen und Vergewaltigungen der immer wieder in großen Mengen stationierten französischen Soldaten verschont blieben. Dies war 1800, 1805 und 1809 der Fall. Nach den Aufzeichnungen des genannten Kooperators gehörte besonders 1809 auch die Ortschaft Kremsdorf zu den besonders bedrängten Gebieten in der Pfarre, während Fleckendorf und Grabwinkl eher verschont blieben. Kremsdorf und hier besonders auch das „Bauer am Brunn“ lagen ja an einer der damals bedeutendsten Straße zwischen Wels und Ebelsberg. Dazu kamen ein Jahrzehnt nach dieser sehr schweren Zeit die Nachwirkungen der Franzosenkriege, die ungeheure steuerliche Belastung, die sich auf die Güter auswirkte. Die Steuerschraube wurde für die bäuerlichen Betriebe um das fünf- und noch mehrfache hinaufgeschraubt. Diese Belastung betraf am „Bauer am Brunn“ besonders die nächste Besitzer-Familie. Die „Franziszeische Fassion“ Von der Mitte der Zwanziger Jahre bis zum Beginn der Dreißiger Jahre des 19:Jahrhunderts erfolgte die Anlegung dieses vom Kaiser Franz I. veranlassten Katasters zum Zwecke einer neuerlichen Steuerregulierung. Über das „Bauer am Brunn“ sind in dieser Fassion die folgenden Aufzeichnungen erhalten: Im Grundparzellenprotokoll des Franziszeums Kremsdorf ist unter Nr.2 als Besitzer Franz Pühringer mit den folgenden Parzellen angeführt: Klasse Parzellen Nr. I 405,407,423,445 II 149,405,445,573,574,581,592 ÎII 31 bi1 44,51,52,96,97,149,150,151,252-261,263 Im Grundparzellenprotokoll des Franziszeums Raperswinkel und unter dem obigen Besitzer angeführt die Parzellen:186,228 und 235. Erstmals wurden für die Erstellung dieser Fassion Geometer beauftragt, die Gründe genau auszumessen und die entsprechenden Mappen anzulegen. Die Bearbeitung der Grundstücke war durch die weit gestreute Verteilung der einzelnen Parzellen denkbar ungünstig. Wie es zu dieser weiten Streuung gekommen war, ist nicht mehr eruierbar. Die Gründe galten jedenfalls als sogenannte „Hausgründe“. Im alten Grundbuch, das von der Herrschaft Ebelsberg angelegt worden war, findet sich kein einziges Grundstück beim „Bauer am Brunn“ vermerkt,das als „Überländgrundstück“ und damit als nicht zum Gutsbestand gehöriges Grundstück bezeichnet würde. Die genannten Parzellen erweisen sich auch von daher als alter Besitzstand dieses Gutes. Im Bauparzellenprotokoll Kremsdorf ist die Größe des Wohnhauses samt Hofraum des „Bauer am Brunn“ mit 250 Quadratklafter angegeben. Das bedeutet einschließlich Hofraum eine Grundfläche von 900 qm. (1 Quadratklafter= 3,6 qm) Als „Polizeigewerbe“ sind in dieser Fassion aus der gesamten „Gemeinde Kremsdorf“ die folgenden angeführt: 1 Bader 1 Bäcker 1 Faßbinder 1 Krämer 3 Schuster 1 Schneider 2 Hufschmiede 1 Sattler 2 Wagner 1 Weber 3 Gastwirte Die hier genannten Wirte waren: Der Wirt zu Zierberg, die einstige Tafern der Herrschaft Weissenberg, früher Kremsdorf 12,heute Ziehbergstraße 25 der Wirt zu Berg der Wirt zu Weissenberg Der Gasthausbetrieb beim „Bauer am Brunn“ entstand während oder kurz nach der Aufnahme der hier behandelten „Franziszeischen Fassion“. In der Franziszeischen Fassion sind über den hier aufgezeigten Besitzstand hinaus noch verschiedene Aufzeichnungen über Lebens- und Arbeitsweise etc. vorgenommen worden. Hier einige Auszüge aus der allgemeinen Bescheibung über die übliche Nahrung, den Viehstand, das Absatzgebiet, die Grunderzeugnisse, die Bodenbearbeitung etc. in der „Steuergemeinde Kremsdorf“: Die gewöhnliche Nahrung besteht hier: Früh in Milchspeisen mit Korn- und Gersten-Brot Mittags wechselweise in Mehl- und Fleischspeisen hiezu Kartoffeln, Sauerkraut oder Rüben. Abends Mehl- und Milchspeisen. Außer diesen findet täglich einmal- bei Erntearbeiten, im Sommer aber zweimal eine Jausen statt, die in Kornbrot und Most besteht. Zum Viehstand: In einer eigenen Statistik ist der Viehstand aus 1831 in dieser Fassion für das „Bauer am Brunn“ und einige Güter in der Umgebung dargestellt. Der Viehstand in der gesamten „Gemeinde Kremsdorf“ wird außerdem so näher beschrieben: Die Pferde sind von starken teils Pinzgauer, meist aber Obersteyrer- und Kärntnerschlage und werden vor dem 2.Altersjahre aus dortigen Gegenden bezogen. Die Kühe sind von minder kräftigen Landschlage mit verschiedenen Farben, diese werden bei Hause nachgezogen. Die Schafe gehören der gemeinen Rasse an. Die Schweine hingegen zur hohen und gestreckten Landgattung. Beide werden in eigener Nachzucht fortgepflanzt. Die Pferde werden mit Hafer, Häckerling von Klee und Weizenstroh, dann Heu als Rauhfutter genährt und bloß im ländlichen Betriebe abgenutzt. Die Kühe und das Jungvieh werden das ganze Jahr im Stall, u. zw. im Sommer mit grünem Klee oder Gras, im Winter aber durch Häckerling von Klee und Wiesen-Grumet mit Sommerstroh (Hafer- und Gerstenstroh) vermengt, gefüttert. Die Kühe werden bloß des Milchnutzens wegen gehalten, jedoch wenig von diesen Erzeugnissen verkauft, sondern das meiste bei Hause für eigene Consumation verwendet. Die älteren oder sonst unzüchtige Kühe werden gemästet, dann für eigenen Bedarf geschlachtet oder zur Schlachtbank verkauft. Die Kälber werde zum Teil für die Nachzucht gespennt, die meisten jedoch an Fleischer abgesetzt. Die Schafe werden im Sommer meist durch Beweidung der Stoppel- und Brachfelder, dann der hiebei vorkommenden Hutweiden und Wiesen mit Obstbäumen, im Winter aber durch Stroh und Dreschabfälle genährt. Sie werden sowohl des Fleisches als der Felle und Wolle wegen gehalten, weil diese Gegenstände des häuslichen Bedarfes sind, daher sie auch meist bei Hause geschlachtet, die Lämmer aber zur Nachzucht gehalten werden. Die Schweine werden durch grüne Kleehäcksel, Kartoffeln, so wie mit den geringeren Körnern und Mehlgattungen genährt, in verschiedenem Alter gemästet, und für eigene Consumation geschlachtet, die Jungen aber für Nachzucht gespennt. Marktplatz: Der auf diese Gemeinde (Kremsdorf) vorzüglich Einfluß habende Marktplatz, nach welchem sich die hiesigen Preise regulieren, ist die Stadt Wels, wo alle Samstag Wochenmarkt abgehalten wird. Der Weg dahin ist gut und beträgt 2 ¾ Meilen. Grunderzeugnisse: Auf dem Ackerland: Weizen, Korn, Gerste, Hafer, Linsgetreid, Klee, Kraut, Erdäpfel, Hanf, Flachs, Haidekorn, Stoppelrüben. Auf den Wiesen: Süßes, so wie auch gemischtes Heu und Grumet. In den Gärten: Birnen, Äpfel, Zwetschken, Kirschen von mindern Belange. Küchengewächse und süßes Futter. Cultur des Bodens: Der Ackerbau wird hier als der vorzüglichste Culturzweig betrachtet, daher werden auch für denselben nicht nur die dem hiesigen Landmann zu Gebote stehenden Dungmittel sondern auch alle mögliche Sorgfalt verwendet, die Felder für jede Ansaat zweckmäßig zu bestellen. Zu diesem Ende wird der seichte Sandboden mit Lehm, der Tonboden aber mit einer sandhältigen grauen Mergelgattung überschüttet. Ersteres, um einen mehr bindenden und kühleren Obergrund zu bekommen, letzteres aber um den starken Tonboden mehr mürbe zu machen, um das schwere Pflügen und Eggen zu erleichtern. Die Wiesen erhalten keine weitere Kultur und Pflege, als dass sie jährlich einmal von Unflath gereinigt werden, welche vorzüglich durch die Überflutung der Krems dahin gebracht wird. Die Obstkultur steht in allen Teilen, wo Boden und Lage sich eignen, auf hoher Stufe. Zwar rückt die Veredlung des Obstes auf geschmackvolle Sorten nur langsam vor, dagegen zeichnen sich die meisten Besitzungen mit schönen Obstanlagen für die Mosterzeugung aus, und nicht nur die Hausgärten, sondern ein bedeutender Teil der Feldraine sind mit kraftvollen Obstbäumen besetzt. An Arbeitern ist kein Mangel vorhanden, da bei jeder Wirtschaft das ganze Jahr über gehaltener Dienstbotenstand für die gewöhnlichen Arbeiten berechnet ist. Die bei den landwirtschaftlichen Betrieben allgemein verwendeten Werkzeuge bestehen außer verschiedenen Wägen und Schlitten im Einfachen- und Doppelpflug, der Egge, Walze, Schubkarren, eisernen und hölzernen Schaufeln, Gabeln und Rechen, Krampen, Krauthauen, Sensen, Sicheln, Futterstock zum Häckerling schneiden, Hüfeln zum Kleedörren, Dreschflegel, Windmühle, Siebe, Körbe, Flachs- und Haarbrecheln, Holzhacken, Säge, steinerne Walzen und Grander, hölzerne Grander und Stösser zum Obstausquetschen, Pressen, Leiter und verschiedenes Reifgeschirr. Das hiesige Obst ist meist Mostobst, und dieses Getränk gelangt binnen kurzer Zeit zu einer Güte, dass es guten Anwert findet. Ein Überschuss ergibt sich bei Weizen; Korn, Gerste und Hafer, welcher wenig auf obgenannten Marktort gebracht wird, sondern bei Müllern, Bäcker und Wirten an der Traun, Ebelsberg und Linz nach den dortigen Preisen leichten Absatz findet. Das Stroh von Weizen und Sommerfrucht wird bei Hause verfüttert, jenes von Korn aber zur Erhaltung der Dächer und als Streu verwendet. Die Stoppel- und Brachfelder werden durch Schafe und Schweine beweidet. Die hiesigen Wirtschaftshöfe sind für deren Betrieb gut und zweckmäßig gebaut. Wohngebäude und Ställe sind von Steinen und Ziegeln, Scheune und Schupfen aber von Holz aufgeführt und mit Stroh gedeckt. Das Ganze bildet ein geschlossenes Quadrat mit einem Hofraum, wo sich die Dungstatt befindet. Wegen Mangel an Wirtshäusern werden in dieser Gemeinde (Kremsdorf) die Handarbeiter nur gegen Kost und Lohn gedungen. Zur Schnittzeit erhält ein mittlerer männlicher und weiblicher Taglöhner nebst der Kost und Trunk täglich 12 Kreuzer Conv.Münze. Ein männlicher Taglöhner bei anderen Feld- und strengeren Arbeiten im Sommer 10- 12 Kreuzer und ein Weib 8-9 Kreuzer. Ein männlicher Taglöhner im Herbste und Winter und beim Dreschen 8 bis 9 Kreuzer und ein Weib 6 bis 7 Kreuzer C.M. Die Kost wird für jeden männlichen und weiblichen Taglöhner auf 12 Kreuzer C,M des Tages angeschlagen. Die Düngung: Der Dünger wird bei den Wirtschaften selbst erzeugt; zur Streu wird überhaupt das Korn- und Weizenstroh genommen.- Da aber dasselbe bei manchen nicht hinreicht, weil der Naturalzehent auf dem Felde behoben wird, so wird die nötige Streu durch das Laub, welches teils aus eigenen Gründen oder durch Ankauf verschaffet wird, ersetzet. An anderer Stelle heißt es dazu: Gewöhnlich wird alljährlich der 3.Teil des Ackerlandes und zwar die Tratten gedungt. Da aber der bei den Wirtschaften erzeugte Dünger selten hinreicht, so kann der übrige Teil erst im 6.Jahr mit Dünger belegt werden. Auf ein n.ö. Joch werden gewöhnlich 18 Fuhren Dung zu 15 Zentner aufgeführt. Wieder an anderer Stelle dazu: Als besondere noch nicht verzeichnete Arbeiten kommen anzusetzen: Für 18 Fuhren Dungausführen Auf 1 Joch mit 2 Pferden 3 Zugtage Dazu der Knechte Handtage 3 Handtage Dungaufladen 3 Handtage Düngerbreiten 2 Handtage Über sonstige Feldarbeiten heißt es z.B.: Zur Wintersaat 3-4 mal zweispännig ackern 4-5 mal zweispännig eggen 2-3 mal zweispännig eggen. Zur Sommersaat 2-3 mal zweispännig ackern 3 mal zweispännig eggen 3 mal einspännig eggen 1 mal einspännig walzen. Ein zweispänniger Zug ackert, eggt und walzt in einem Tag mit 2 Pferden ½ Joch. Ein Schnitter oder Schnitterin schneidet in einem Tage 1/7 Joch Und ein Frühmäher mähet in 1 Tag ½ Joch. Auf 7 Schnitter entfällt sohin ein Tagwerk oder Joch. Und diese erfordern zur übrigen Arbeit, d.i. Bändermachen, Binden, Zusammentragen und Aufrichten 2 Handtage. 4 Drescher dreschen in 1 Tag 5 Schöber mit Einrechnung des Putzens an Winterfrucht (Weizen, Korn), den Schober zu 6 Mandeln, das Mandl zu 10 Garben gerechnet. Obige 4 Drescher dreschen in 1 Tag 2 Fuhren Hafer, Wicken oder Gerste samt Abputzen. Für das Ausgraben der Wasserungen in sumpfigen Wiesen für 1 Joch 1 Handtag. Maulwurffangerlohn von 1 Joch 20 Kreuzer. Zum Fruchtwechsel: Die Wirtschaft wird in unserer Gemeinde so betrieben: Im 1ten Jahr wird der 3te Teil des sämtlichen Ackergrundes mit Weizen und Korn-, im 2ten Jahre mit etwas weniger Getreide-mehr Wicken (Halbgetreide) und Haber- und im 3ten Jahre wird dieser Ackerteil gebrachet- wovon aber beiläufig die Hälfte zum Klee- dann zu Erdäpfel zum Hausgebrauch- und etwas wenigen Flachs benützet wird. Zu den Anbaumengen: In dieser Gemeinde werden auf die besten Äcker auf ein niederösterreichisches Joch (5755 qm) 2 Metzen Weizen, oder 2 ½ Metzen Korn, oder 3 Metzen Gerste und eben so viel Wicken oder Halbgetreid oder 4 Metzen Haber ausgesät. In die mittleren (Äcker mittlerer Qualität) 2 ½ Metzen Weizen oder 3 Metzen Korn, oder 3 ½ Metzen Wicken oder Halbgetreide oder 4 ½ Metzen Haber. Eine Gerste wird in dieser Klasse nicht mehr gebaut. In die schlechteren zwei Klassen wird nur Korn und Haber gebaut, und zwar 3-4 Metzen Korn, 5-5 1/4 Metzen Haber. Der konkrete Ernteertrag ist nicht einzeln angeführt. Es fällt aber auf, dass hier bedeutend niedrige Aussaatmengen genannt sind als in der „Josephinischen Fassion“ 1787. Der Grund dafür konnte nicht ermittelt werden. Zum Rüben- und Kartoffelbau in der „Gemeinde Kremsdorf“: In dieser Gemeinde werden nur Rüben und diese wegen des Aussaugens des Ackers sehr dünn gebaut. Von einem n.ö. Joch werden höchstens 15-16 Metzen im Durchschnitt erhalten. Eben wegen der auf den Acker schädlich wirkenden Eigenschaft werden solche nur zum eigenen Hausbedarf erzeugt. Auf ein n.ö. Joch werden beiläufig 12-14 Metzen in Spalten geschnittene Kartoffel eingelegt und werden beiläufig 90 Metzen erhalten. Die Erdäpfel werden ebenfalls nur zum Hausbedarf für Menschen und Tiere gepflanzt. Sonderarbeiten und Verpflichtungen: Nebstdem muß auch ein Grundbesitzer den andern über seine Gründe fahren lassen, was wegen der Dreifelder-Wirtschaft beobachtet werden muß. Fünf Grundbesitzer, welche über der Krems Gründe liegen haben, müssen auch über selbe , um dazu kommen zu können, eine Brücke mit bedeutenden Kosten herhalten. (LA,Franz.Fass. Nr. 468) Johann Stockinger Besitzer des “Bauer am Brunn” Im Grundbuch der Herrschaft Ebelsberg, Amt Ansfelden, im Landesarchiv unter Grundbuch St. Florian, Handschrift 1, Seite 36 ist ausgewiesen, dass mit 29.November 1866 Johann Stockinger Besitzer des „Bauer am Brunn“ wurde. Das dazu gehörige Dokument, die Urkunde N.419 aus dem Jahre 1866 ist leider nicht mehr erhalten. Aus den Dokumenten wird jedoch das Bemühen, wieder die Gastwirtschaft führen zu dürfen, sichtbar. Der neue Besitzer des „Bauer am Brunn“ ersuchte über das Gemeindeamt Ansfelden beim Bezirksgericht St. Florian um die Genehmigung, das Wirtsgewerbe ausüben zu dürfen. Abschied vom Viehbestand Nachdem schon im Jahre 1955 die Pferde die Stallungen beim „Bauer am Brunn“ verlassen mussten, wurde im Jahr 1969 die ebenfalls durch viele Jahrhunderte gehaltene Viehwirtschaft, die zuletzt aus 5 Kühen und 5 Kalbinnen bestand, aufgegeben. Der Kuhstall wurde für Hühnerhaltung mit Legebatterien umgestaltet. 1972 wurde die Hühner- und 1975 die Schweinehaltung eingestellt. Nur alte Fotos aus dem Wirtschafts-Innenhof erinnern an längst vergangene Zeiten. Josef und Rosa Mayr-Stockinger Mit Notariats-Akt vom 17. Dezember 1974 des öffentlichen Notars Doktor Rudolf Schuster von St. Florian wurden Josef und Rosa Mayr-Stockinger Besitzer am „Bauer am Brunn“. Die Übergeberin war die Mutter des jetzigen Besitzers Zäzilia Mayr-Stockinger, Gast- und Landwirtin in Ansfelden, Ritzlhofstraße 65. |
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