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Heindl vulgo Mayr zu Gerling

 
     
 

    

    

 
 

 

 
 

Zur Hausgeschichte des Mayrgutes zu Gerling

1378
Das Mayrgut zu Gerling stand einst unter der Grundherrschaft des Stiftes St.Florian. Dieser Tatsache verdankt es seine sehr frühe Nennung im Jahre 1378. In diesem Urbar des Stiftes St.Florian aus dem Jahre 1378 sind die Abgaben an das Stift verzeichnet. Das Mayrgut zu Gerling hatte demnach damals an die Küche des Stiftes jährlich zu liefern:
1 Schwein und 4 Frischlinge,
2 ½ Metzen Salz,
5 Metzen Weizen,
30 Käse aus Kuhmilch,
außerdem durchs Jahr noch 18 Käse,
6 Enten,
12 Gänse,
in der Fastenzeit 2 Gänse,
zu Ostern 100 Eier.
Außer diesen Abgaben an die Küche waren an das Stift noch jährlich 3 Stück Leinen abzuliefern.
(Stiftsurbare,III.Teil,S.Florian,S 153)

1600
Im November 1629 schloß Eva, die Tochter von „Wolf und Margaretha Mayr zu Gerlading“ die Ehe mit einem Georg Schauer. (Trgb.A,S 212)
Mit dieser Aufzeichnung wird bekannt, daß jedenfalls um bzw. nach 1600 ein Wolf und eine Margaretha Besitzer am Mayrgute zu Gerling waren. Ein Familienname ist nicht erwähnt.

1682
Am 25. Mai 1682 schloß Veit Mosbauer, Sohn des Stephan und der Maria Mosbauer die Ehe mit Maria Erndlin, Tochter des Paul und der Barbara Erndl auf dem Mayrgut zu Gerling.  (Trb.B,S 326)
Paul und Barbara Erndl waren die Taufpaten dieses Veit oder Vitus Mosbauer. Nun bekam er die Tochter seiner Patenleute zur Frau und wurde damit Mitbesitzer am Mayrgut zu Gerling. Mit dieser Heirat kam der Name Mosbauer auf das Haus, der nun bis zum Jahre 1910 am Mayrgut zu Gerling verblieb.

1787
Bei der Aufnahme der wirtschaftlichen Grundlagen zum Zwecke einer gerechteren Steuerbemessung durch Kaiser Josef II. im Jahre 1787 wurde beim Mayr zu Gerling folgender Getreide-Ertrag durch die Aufzeichnung von Aussaat und Ernte in Metzen festgestellt:
Weizen:
Saat:46,56 Ernte:372,50 das entspricht 8 –facher Vervielfältigung
Korn:
Saat: 45,22 Ernte: 262,56 das entspricht 5,81 – fache Vervielfältigung
Hafer:
Saat: 67,83 Ernte: 339,14 das entspricht fünf-facher Vervielfältigung
(LA,Josephinische Fassion T 235/236)

Altes Grundbuch
Ungefähr aus derselben Zeit wie die hier angeführte „Josephinische Fassion“ stammt das „Alte Grundbuch“. Damit ist jenes Grundbuch gemeint, das von der Grundherrschaft geführt wurde, im Falle vom Mayr zu Gerling von der Grundherrschaft Stift St. Florian.
In diesem Grundbuch sind über das Mayrgut zu Gerling außer den Besitzern, die in anderem Zusammenhang angeführt werden, folgende Eintragungen enthalten:

Die Grundstücke:
Nach Joch 64/Joch Quadratklafter
Äcker 45 58 16
Wiesen 5 41 1
Gärten 1 63 13
Wald 10 33 5

Zusammen 64 4 10

Die Abgaben:
Landesabgaben:
6 Rüstgelder zu 4 Gulden 30 Kreuzer, also jährlich 27 Gulden
Extra Beitrag 2 Gulden 47 Kreuzer 1 Pfennig

Veränderliche Abgaben:
Viehaufschlag 55 Kreuzer
Einfaches Wegegeld 45 Kreuzer

Grundobrigkeitliche Abgaben:
Landsteuer 3 Gulden 28 Kreuzer 1 Pfennig
Pantaiding-Geld 9 Gulden 37 Kreuzer 2 Pfennig.

Die Robot:
Zur Herrschaft St.Florian jährlich Stammholz, Wein, Steine und Lößgüter zu führen und sonstige Robot mit schwerem Zug. (Mit schwerem Zug bedeutete, dass wahrscheinlich die Zugrobot mit 4 Pferden, jedenfalls aber mit kräftigen Pferden zu leisten war.

Der Zehent:
Der ganze Zehent an den Pfarrhof Ansfelden.

Sammlungsgetreide:
an den Pfarrhof Ansfelden: 1 Metzen Korn und 1 Metzen Hafer.

Küchendienst:
(an die Stiftsküche St.Florian): 6 Hähne, 6 Hennen, dzt. 1 Gulden 12 Kreuzer

Naturaldienst:
(an das Stift St.Florian): 33 Metzen Korn, 25 Metzen Hafer. 4 Metzen und 8 Maßl Gerste.

Eine weitere Eintragung im alten Grundbuch lautet: „Gemäß Beschauprotokoll vom Jahre 1601: Der Besitzer dieses Gutes ist auch schuldig, den Besitzer des Moosbauerngutes in Moos die freie Zu-und Abfuhr zu seiner Holzstatt und Gereuth mit allen Landwirtschaftsfuhren bei druckenem Wetter und Gefrier zu jederzeit unweigerlich zu gestatten.“
Vermerkt ist außerdem in diesem Grundbuch, dass die „Protokollgefälle“,das sind die Abgaben bei Gutsvererbungen oder Gutsverkauf 10 % vom Gutswert betragen. Es steht aber ausdrücklich dabei „jedoch nur vom unbeweglichen Vermögen“.
Bei anderen Grundherrschaften, besonders von Schlossbesitzern, wie z.B.Weißenberg, wurden in Todesfällen und sonstigen Vererbungen oder Verkäufen diese zehnprozentige Abgabe nicht nur vom Gutswert sondern zusätzlich auch vom Inventarswert, der oft ein Vielfaches des Gutswertes betrug, berechnet. Bauerngüter unter der Grundherrschaft St.Florian wurden zwar von großen Abgaben nicht verschont. Aber gerade bei den damals sehr häufigen Todesfällen von Besitzern oder Mitbesitzerinnen wurden Florianer Untertanen um einiges weniger zu Kassa gebeten. Wohl auch daher gab es damals den Spruch „Unterm Krumstab- wie ihn Stiftsäbte schon immer trugen- ist gut leben.“

1826
Im Bauparzellenprotokoll der Franziszeischen Fassion aus der Zeit um 1826/30 ist Moosbauer Georg als Gutseigentümer vom Mayrgut zu Gerling eingetragen. Es kann sich jedoch als Besitzer nur um Josef Mosbauer gehandelt haben. Dieses Verzeichnis führt unter dem Mayrgut 6 Gebäude an und zwar:
ein Wirtschaftsgebäude mit einem Areal von 62 Quadratklafter,
ein Wirtschaftsgebäude mit einem Areal von 18 Quadratklafter,
zwei Wirtschaftsgebäude mit einem Areal von 16 Quadratklafter,
ein Wirtschaftsgebäude mit einem Areal von 14 Quadratklafter,
ein Wohngebäude samt Innenhof mit 536 Quadratklafter.
Beim Lachergut ist ein Wohngebäude mit 306 Quadratklafter angeführt.
(LA,Franz.Fass. 629,Bauparzellenprotokoll)

1910
Verkauf von Moosbauer an Rubenzucker

Durch Kaufvertrag vom 25. Juni 1910 verkauften Franz und Theresia Moosbauer das Mayrgut zu Gerling an Karl und Katharina Rubenzucker.
Karl Rubenzucker war geboren am 19. April 1872 in Niederneukirchen als Sohn des Johann und der Maria Rubenzucker, Besitzer des Nöbauerngutes in Dörfl Nr.9. Karl Rubenzucker hatte am 7. Februar 1899 die Bäuerin Katharina Mayr am Dietlgut in Wickendorf Nr.10, Ortsgemeinde Losensteinleiten, geheiratet.
Vor dem Notar Alfred Fischer Colbrie von Kremsmünster wurde der Kaufvertrag am 25. Juni 1910 um den Kaufpreis von 20 000 Kronen abgeschlossen.

1938
Durch die Ehepakte vom 27. Mai 1938 wurde Karoline geb.Luhamer Mitbesitzerin am Mayrgute zu Gerling. (Grundbuch)
Am 31.Mai 1938 schlossen Georg Rubenzucker und Karoline Luhamer in Linz-St.Josef (Karmeliten) die Ehe.

1976
Durch Übergabsvertrag vom 31. März 1976 wurde die Tochter Maria Rubenzucker, verehelichte Heidl, Besitzerin des Mayrgutes zu Gerling. (Grundbuch)

1978
Am 29. November 1978 starb der ehemalige Besitzer Georg Rubenzucker. (Fam.Angabe)