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Edlmayr vulgo Mayr zu Berg

 
     
 

    

 
 

 

 
 

Zur Geschichte des Mayrgutes zu Berg

Historische Fundgegenstände:
Beim Mayr zu Berg wurden dieselben am 23.Jänner 1985 einer Begutachtung durch Dr. Josef Reitinger vom o. ö. Landesmuseum unterzogen und wie folgt beurteilt :
Schwarzhafnerware, teils graphithältig, zwei Bruchstücke mit Töpfermarke der Töpferwerkstätte, Werkstätte nicht bekannt. Der graue Ton dieser Töpferware wurde durch Drosselung der Luftzufuhr und damit des Abzuges aus dem Brandofen und Rückstau des Rauches erreicht.
Zeit: Ausgehendes Mittelalter bis Anfang des 16.Jahrhunderts. In dieser Zeit ist diese Schwarzhafnerware im ganzen mittelalterlichen Raum gebräuchlich.
Schwarzhafnerware, wie bei den kleineren Bruchstücken beschrieben. Teil eines Gefäßes mit einem Durchmesser von 45 bis 50 cm und einer Höhe von ca.75 cm.
Henkelansatz eines mittelgroßen Gefäßes; die Kerben, wie sie dieses Stück zeigt, waren an den Gefäßgriffen und Henkeln allgemein üblich.
Bruchstücke von Ofenkacheln, die möglicherweise derselben Zeit angehören wie die Schwarzhafnerware um 1500 oder auch etwas älter sein könnten. Die Herkunft aus dem ehemaligen Herrschaftssitz wäre nicht auszuschließen.
Kacheln dieser Art in Bauernhöfen dürften jedenfalls eine große Ausnahme gewesen sein. Im Landesmuseum in Linz steht der sogenannte „Würtinger Ofen“ mit ähnlichen Kacheln. Ähnliche Platten wurden auch für Pflaster verwendet. Die Schwärzung und abgebrochene Innenumrandungen lassen aber hier eindeutig auf einen Ofen schließen.
Keramikteilchen aus Gefäßen und Kacheln aus früheren Jahrhunderten, aber nicht genau datierbar.
Mundgeblasenes Glasbruchstück, Zeit schwer feststellbar. In älterer Zeit bis ins vorige Jahrhundert gebräuchlich.
Keramikbruchstücke jüngeren Datums (voriges Jahrhundert?).
Ältere kleine Ziegelbruchstücke. Zeit: In dieser Größe und ohne sonstige Merkmale schwer datierbar.
Ein schwarzes Blättchen: Teil einer Schiefertafel, die bis in die Dreißigerjahre von Schulanfängern zum Schreiben benützt wurden.


Vom Mayr zu Berg im 14.Jahrhundert
Im Urbar des Stiftes St.Florian aus dem Jahre 1378 sind in dem Verzeichnis „Daz sind di zehenthäuser zu dem ampt zu Perg“ genannt:
„Item datz Perg 1 hof.
Item datz Ruetzeldorf 2 höf.
Item datz Weizzenberkch 1 hof.
Item datz Nezzelbach 2 höf.
Item datz Freithof 1 hof.
Item datz Musching 1 hof.
Es folgten die weiteren Güter, die zum Amt Berg gehörten.
Zu beachten ist jedoch die Reihung. Zunächst sind in dieser Liste die „Höfe“ aufgezählt, dann die „Huben“, anschließend die „Lehen“ und schließlich die „Selden“.

Es stellt sich die Frage, welches Gut mit dem „hof“ zu Berg gemeint war, das Zehetnergut oder das Mayrgut zu Berg. Im selben Urbar ist in einem anderen Zusammenhang das Zehetnergut als „Decimator de Perg“, also als Zehetnergut zu Berg bezeichnet, da dieses für die Einbringung des Zehents verantwortlich war. Mit dem „Hof“ zu Berg könnte also ein anderes zehentpflichtiges Gut gemeint sein. Dafür käme in Berg nur noch das Mayrgut in Frage, zumal dieses auch in späteren Aufzeichnungen als an das Stift St.Florian mit dem ganzen Zehent zehentpflichtig erscheint.
Das Adelsgeschlecht der Kremsdorfer dürfte seinen Sitz im Bereich der heutigen Berger Kirche gehabt haben. Damit liegt nahe, anzunehmen, dass das Mayrgut aus einem einstigen Mayrhof der Kremsdorfer hervorgegangen ist. Dadurch wäre die Bezeichnung „Hof“ für das Mayrgut auch von daher anzunehmen.

Unter der Herrschaft Garsten
Offen bleibt die Frage, wie das Mayrgut unter die Grundherrschaft des Stiftes Garsten kam. Dieses Gut war jedenfalls seit dem 14.Jahrhundert mit den beiden Stiften Garsten und St. Florian eng verbunden. Das Stift Garsten blieb der Grundherr und St. Florian der Zehentherr bis zur Bauernbefreiung im Jahre 1850.

Wer immer vor dem Stift Garsten Grundherr über das Mayrgut zu Berg war, eventuell das Geschlecht der Kremsdorfer, bekannt ist aus vielen mittelalterlichen Urkunden, dass viele Adelige in der Sorge um ihr Seelenheil Besitzungen an Stifte und Klöster schenkten, damit ihnen durch den Dienst und das Gebet der Mönche das ewige Heil gesichert werde. Dabei spielten sicher Beziehungen des schenkenden Adeligen zu Persönlichkeiten eines Stiftes eine Rolle, ob das geschenkte Gut räumlich dem Stift näher oder entfernter lag, spielte keine Rolle. Dadurch kam das Stift Garsten zu sehr weit verstreuten Besitzungen im angrenzenden Niederösterreich und in großen Teilen Oberösterreichs. Für die dem Sitz der Grundherrschaft entfernteren Besitzungen wurden eigene Ämter zur Verwaltungshilfe eingerichtet.
Eines dieser Ämter für die Grundherrschaft Stift Garsten war das Amt „Rueczendorff“ (Riezldorf). Benannt war das Amt also nach dem „Hof zu Riezldorf“, dessen jeweiliger Inhaber als Amtmann fungierte. Vererbungen, Hofübergaben, Inventaraufnahmen usw. fanden unter seiner Amtswaltung in Zusammenarbeit mit einem schriftkundigen Herrschaftsbeamten statt. Der „Hof zu Riezldorf“ befand sich aber nur bis 1633 unter Garsten. Im genannten Jahr wurde dieser Hof vom Kaiser dem Grafen Tylli für seine Verdienste zum Geschenk gemacht und damit kam es unter die Grundherrschaft Weißenberg.

Aus dem 15.Jahrhundert
Nach Ämtern geordnet sind auch die Aufzeichnungen über die Abgaben, die die einzelnen Güter an die Stiftsherrschaft Garsten zu leisten hatten. So sind im Einnahmenregister Garsten aus dem Jahre 1459 unter dem Amt „Rueczendorff“ die Abgaben an das Stift wie folgt angeführt:

„Mair zu Perg anno (14) 59 dedit 100 air et 2 aucas, 4 pull.Dedit 1 swein.
Schinagl anno 49 dedit 5 pull.et 100 ova et 1 aucam.
Reysner selbs anno 59 tenetur 30 ova, 1 cas, 2 pull.”
Es waren also jährlich Naturalien abzuliefern
Vom Mayr zu Berg 100 Eier, 2 Gänse, 4 Hühner und 1 Schwein,
vom Schinagl 5 Hühner,100 Eier und 1 Gans,
von der Reisnersölde 30 Eier, 1 Käse und 2 Hühner.
Ein eigenes Schweinedienstregister besagt: „Item was ich swein in genumen hab anno (14) 59“ ist ebenfalls wieder angeführt „Mair czu Perg dedit 1 swein.“ Dasselbe ist auch beim Schinagl eingetragen.
Diese Aufzeichnungen geben nicht nur einen Einblick in die Abgaben, sie verweisen auch auf Wirtschaftsprodukte jener Zeit. Ohne Zweifel gab es damals neben der Erzeugung dieser hier angeführten bäuerlichen Produkte wie Hühner, Gänse, Eier und Schweine auch die Erzeugung von Getreide, wovon der zehnte Teil beim Mayr zu Berg an das Stift St.Florian als Zehent zu leisten war.

Aus dem 16.Jahrhundert
Im „Kuchlbuch“ des Stiftes Garsten, angefangen 1547 ist verzeichnet, dass vom „Mayr zu Perg“ nach wie vor jährlich 100 Eier, 5 Hennen, 2 Gänse, 1 Schwein und dazu 5 Schillingpfennig an die Stiftsküche zu Garsten zu leisten waren.
Ebenso sind darin auch wieder die Abgaben des Schinaglgutes mit 100 Eiern, 5 Hühnern, 2 Gänsen, 2 Schweinen und 4 Schillingpfennig und die des „Reisner daselbst“ mit 2 Hennen im Wert von 20 Pfennig, 1 Käse im Wert von 3 Pfennig und 1 Fasching-Schwein angeführt.
Ist die Bezeichnung „Mayr zu Berg“ zwar mindestens bis in das 14.Jahrhundert zurück urkundlich bezeugt, ist doch vorläufig kein Besitzername bekannt geworden. Erst und eigentlich nur so nebenbei wird am 5.Juni 1579 ein erster Besitzername bekannt.
Es handelt sich um „Leonhardt Mayr zu Perg“. Am genannten Tag fand eine Verlassenschaftsabhandlung vom „Schusterhäusl“ in Pucking statt. Dieses Schusterhäusl stand auch unter der Grundherrschaft des Stiftes Garsten. Der Amtmann des Amtes Riezldorf, Wolfgang Riezlmayr, hatte bei der genannten Abhandlung den damaligen Besitzer des Mayrgutes zu Berg als Zeugen beigezogen.

Zur Reisingersölde
Die Reisinger- oder Reisnersölde spielt im Zusammenhang mit dem Mayrgut zu Berg durch die letzten Jahrhunderte immer wieder eine Rolle.
Am 5.Juli 1586 hat die Witwe Catharina Zeilinger die Reisnersölde ihrem Sohn Paul Reisner und Elisabeth seiner Hausfrau um 60 Gulden verkauft
(Landesarchiv,LGA,G 1464)

Zum Schinaglhaus
Zumindest ab dem 18.Jahrundert ist das Schinaglhaus gemeinsamer Besitz des Mayrgutes zu Berg. In den Garstner Urbaren wurde das Gut als selbständiges Gut bereits erwähnt.
Nach dem Tod von Hans Schinagl wurde das Schinaglgut am 9.März 1587 der Witwe Catharina und ihrem „jetzigen Hauswirt Wolfen Niedermayr“ um 350 Gulden übergeben.
Am 22.Oktober 1587 wurde die „Gartenbausölde zu Riezltorf in Ansfeldner Pfarr von Christoph und Magdalena Traunfellner an Wolf Schinagl aufm Schinagl und Catarina seiner Haufrau“ um 215 Gulden verkauft.
Diese „Gartenbausölde“ stand unter der Herrschaft Garsten. Da später von einer „Gartenbausölde“ keine Notizen mehr aufscheinen, dürften die Gründe dieser Sölde mit dem genannten Kauf in das Schinaglgut integriert worden und daher mit dem Schinaglgut in den Besitz des Mayr zu Berg gelangt sein.
(Landesarchiv,LGA,G 16/85 B)

Aus dem 17.Jahrhundert
Die Grundherrschaften waren zuständig für die Beistellung der Kandidaten und für die Erstellung der Musterungsverzeichnisse für das Heer. So liegt ein Musterungsverzeichnis der Grundherrschaft Stift Garsten vom 20.Juli 1620 vor (Dreißigjähriger Krieg), darin heißt es unter dem „Ambt Riezldorff: 29 Mann, seindt alle mit Hellparthen bewöhrt“.
Es ist anzunehmen, dass unter diesen „mit Hellparthen bewöhrten“ auch der eine oder andere Sohn vom Mayrgut gemeint war.
In einer weiteren Liste ist unter dem „Ruetzlstorfferambt“ namentlich genannt: „Schinnagl Püchsenschütz“. Augenscheinlich war also ein Sohn vom Schinagl nicht mit einer „Hellparth“ bewaffnet, sondern schon auf einer „Püchse“ ausgebildet.

Im Stiftsarchiv Garsten Handschrift 71 sind in einem Verzeichnis der unkatholischen Untertanen im Ambt Riezldorf unter anderen genannt:
„Mayr zu Perg sein Hausfrau keins eingestellt.
Reißner Sölde sein Weib“.
Daraus geht hervor, dass die Genannten evangelisch geworden waren, sich aber nicht beim katholischen Pfarrer wieder eingestellt hatten. Das ganze Verzeichnis beinhaltet jedenfalls eine Kontrolle durch die Grundherrschaft Garsten, zu sehen, wieweit die Gegenreformation wirklich zur Rekatholisierung geführt hat. Ein Datum ist auf dem Schriftstück nicht vermerkt, es weist aber der ganzen Einordnung nach in die Zeit um 1630.

Simon Mayr zu Berg
Am 22.Oktober 1631 wurde der Sohn Simon der Eltern Simon und Gertraud Mair zu Berg getauft. Taufpate war Andre Mairanderl zu Rapperswinkl.
(Tfb. Ansfelden 25)
Mit dieser Taufeintragung beginnt eine fast lückenlose Nennung aller auf dem Mayrgut zu Berg ansässigen Familien. Diese Möglichkeit ergibt sich dadurch, dass in dieser Zeit in der Pfarre Ansfelden begonnen wurde, alle Matrikenfälle aufzuzeichnen. So sind die Taufen, Eheschließungen und Todesfälle von da an bis in die jüngste Zeit in der Pfarre Ansfelden verzeichnet. Allerdings wurden im Jahre 1941 die Matrikenfälle der Berger
nicht mehr in Ansfelden sondern in Berg eingetragen, da mit diesem Jahr die Expositurrechte in Berg dahin erweitert wurden.



Zum Amt Riezldorf
Am 22.März 1633 übergab Kaiser Ferdinand II. mangels finanzieller Mittel dem auf Schloß Weißenberg sesshaften Grafen Tilly für seine Verdienste um seinen Einsatz in den Bauernunruhen das „Riezlmayrgut“, das bis dahin zum Stift Garsten gehört hatte und das der Kaiser im Tauschwege erworben hatte.
(Landesarchiv,Stiftsarchiv Garsten,Hs.71)
Das Amt des Stiftes Garsten mit dem Namen „Riezldorf“ behielt diesen Namen jedoch bei. Der Besitzer des Riezlmayrgutes, der bisher fast durchwegs die Geschäfte des Amtmannes wahrnahm, war nun nicht mehr Amtmann für das Stift Garsten. Dieses Amt ging längere Zeit an den Inhaber des Köttstorfergutes über, das ebenfalls unter der Herrschaft des Stiftes Garsten stand.

Kauf der Reisinger Sölde
Eine Urkunde vom 3.Juli 1652 berichtet über den Kauf der Reisinger Sölde, Häusl in Ansfeldner Pfarr.
Balthasar Reisinger und Barbara seine Ehewirtin bekennen und verkaufen ihre eigentümlich innegehabte Reisinger Sölde in Ansfeldner Pfarr gelegen samt aller rechtlichen und Zurgehörung dem ehrbaren Sigmund Mayr am Perg, Gertraud seiner Ehewirtin und ihrer beiden Erben um 90 Gulden.
Wenn in dieser Kaufurkunde von „Sigmund Mayr“ die Rede ist, geht dies darauf zurück, dass man die Namen oft nur nach dem Hören niederschrieb. Und da konnte schon eine Verwechslung von Simon zu Siegmund geschehen.

Aus dem 18.Jahrhundert
Der Viehstand in der Theresianischen Fassion beim Mayr zu Berg:
5 Pferde
6 Kühe
10 Schafe
4 Schweine

Über den Ertrag aus den Äckern heißt es:
Anbauen in Metzen Fexen in Metzen
Weizen 12 72
Korn 18 90
Hafer 12 74
Gerste 2 nicht angegeben
Wicken 18 108

Das Geld unserer Vorfahren
In den Kauf- und Übergabsverträgen findet man unterschiedliche Geld – und Währungswerte angegeben.
Der grundsätzliche Unterschied zum heutigen Geldverkehr war bis 1762 das gänzliche Fehlen von Banknoten, also eines aus wertlosen Stoffen (Banknotenpapier) hergestellten Zahlungsmittels, welchem erst der Staat den Nennwert beilegt.
Das früher verwendete Geld bestand aus „klingender Münze“ in Silber oder Gold,
und diese Geldstücke enthielten im Idealfalle soviel Edelmetall, als es der Wertbeilegung durch die Münzstätte entsprach, das heißt, Metallwert ist gleich dem Nennwert.
Weil dieses Geld im Geldbeutel des jeweiligen Besitzers weitgehend still lag, war die Menge der notwendigen Neuprägungen an Münzen vom Vorhandensein des dafür verwendeten Edelmetalles abhängig und daher nur eingeschränkt möglich. Da die Münzämter früher nicht so wie heute zentral dem Staat unterstanden, sondern oft in der Hand von gewissenlosen Magnaten waren, welche aus der Münzprägung für sich möglichst viel Gewinn „herausschlagen“ wollten, kam es rasch zu Unzukömmlichkeiten. Der Metallwert der Münzen, der sogenannte Münzfuß, wurde von den Inhabern der Münzstätten laufend herabgesetzt, was ihnen natürlich großen Gewinn brachte. Dies betraf vor allem die kleinen Münzen, mit welchen der Bauer und kleine Handwerker hauptsächlich zu tun hatte. Die Bevölkerung klagte über das „lange Geld und die schwarze Münz“, niemand wollte es mehr annehmen.
1611 standen noch dem Taler 68 Kreuzer gleichwertig entgegen, bis 1622 waren es schon 1000, das heißt, erst 1000 Stück der minderen Kreuzer enthielten jetzt soviel Silber wie 1 Taler.
1623 kam es dadurch auch zu einer Art Staatsbankrott; eine kaiserliche Anordnung verfügte die Herabsetzung des Nennwertes dieser schlechten Scheidemünzen auf ein Achtel ihres Wertes.
Auch in den nächsten Jahrzehnten gab es immer wieder Schwierigkeiten mit schlechtem Geld, wobei jetzt auch die Guldenstücke betroffen waren. Diese Schwierigkeiten besserten sich erst, nachdem Maria Theresia 1750 die Währung in Angleichung an die Nachbarländer auf einen neuen, etwas geringeren Münzfuß stellte und 1753 mit Bayern die Münzconvention abschloß. Diese Convent-Münze (Abkürzung CM) hielt über 100 Jahre, obwohl ab 1800 als Folge der Franzosenkriege wieder eine zunehmende Verschlechterung des Münzfußes erfolgte. Das gute alte Geld wurde daher wegen seines hohen Metallwertes wieder gehortet, Gold- und Silbermünzen verschwanden ganz aus dem Verkehr.

Dafür vermehrten sich die ab 1762 erstmals ausgegebenen Bancozettel ab etwa 1800 in verheerendem Ausmaß, sodaß es 1811 zum Staatsbancrott kam. Die Bancozettel wurden in der Folge durch neu ausgegebene Einlösscheine zu einem Fünftel ihres Nennwertes vom Staat eingelöst. Diese Einlösscheine bezeichnete man als Wiener Währung (abgekürzt WW). Betroffen war jedoch nur das Papiergeld.

Ab Mitte 1816 erfolgte dann die Einlösung des Papiergeldes WW gegen Banknoten der neu gegründeten Notenbank. Der Umtausch erfolgte dabei in folgender Art:
Für 140 fl Papiergeld WW (Mindestumtauschbetrag) erhielt man 40 fl Banknoten CM und für die restlichen 100 fl nur 1 % Schuldverschreibungen, welche aber auch sofort für 20 fl CM eingelöst wurden. Daraus errechnete sich ein Umtauschverhältnis von 2,33 WW zu 1 CM, praktisch später 250 zu 100. (fl= Gulden)

Diese Reduzierung des Banknotenumlaufes und die damit verbundene Eindämmung der Papiergeld-Inflation brachte in den Realwerten der Liegenschaften wenig Veränderungen. Lediglich bei der Einschätzung der Fahrnisse, vor allem beim Vieh und den Getreidevorräten zeigt sich die Teuerung.

Ab 19.September 1857 gilt die „Österreichische Währung“ als alleinige gesetzliche Landeswährung mit folgender Bewertung der vorher bestandenen Währung:
100 Gulden Convent.Münze (CM) = 105 fl Österr.Währung (ÖW)

Vollkommen neu war jetzt auch die Unterteilung des Gulden (fl) nach dem Dezimalsystem in 100 Kreuzer (xr), anstatt wie bisher in 60 xr.

Mit Datum 2.8.1892 wurde die Kronenwährung mit der Goldkrone als Rechnungseinheit eingeführt und galt nach einer kurzen Übergangszeit ab 1900 als allein gültige Landeswährung mit folgender Bewertung:
1 Gulden ÖW = 2 Kronen (K)
1 Krone = 100 Heller (h)

An Münzen wurden dafür ausgeprägt:
Bronze 1 und 2 Hellerstücke
Nickel 10 und 20 Hellerstücke
Silber 1,2 und 5 Kronenstücke
Gold 10,120 und 100 Kronenstücke.

Nun zu den Geldentwertungen vor etwa 1750: In den Verträgen findet man bei manchen Herrschaften noch bis 1759 die Unterteilung des Gulden (fl) nach dem alten System in Schilling oder Schillingpfennig (ß) und Pfennige (d).
1 fl= 8ß zu je 30 Pfennig oder Denare, wobei der Schilling (ß) nur als Zähleinheit verwendet wurde; davon gab es keine Münze. Die Pfennige waren unterschiedlich ausgeprägte dünne Silberplättchen.
4 Pfennige galten 1 Kreuzer, daher auch 1 fl= 60 xr (Kreuzer oder 240 d (Pfennig).

Die Herrschaft Ebelsberg dagegen verrechnete schon im 17.Jahrhundert allein mit Gulden, Kreuzer und Pfennig und nicht mit der eben angeführten Einteilung des Gulden zunächst in 8 Schillingpfennig.

Auch der Reichstaler ist in den Verträgen öfters angeführt, vor allem als „Pön“ (Strafe) bei Nichteinhaltung eines Vertrages und hatte einen Münzwert von 1 ½ bis 2 Gulden. Seit 1524 war er als Großmünze in das österr. Münzsystem eingebunden.

Aus dem 19.Jahrhundert
Historische Betrachtung über das Schreiben:
Das folgende Schriftstück stammt aus einer Übergangszeit zwischen jenen, die mit Mühe bereits des Schreibens mächtig waren und jenen, die nicht schreiben konnten. Es ist keine Abwertung, wenn hier ersichtlich ist, dass die übergebenden Eltern noch mit einem Kreuzl ihre Unterschrift leisteten. Diese Menschen konnten sicher gut mit ihren entsprechenden Werkzeugen am Acker, in der Scheune, in der Küche usw. umgehen. Erst beim Betrachten dieser Schriftzüge wird bewusst, welch ungeheuren Fortschritt es bedeutete, schreiben und lesen zu können.
Dazu muß doch bedacht werden, dass etwa bis zum Beginn des 19.Jahrhunderts fast alle bäuerlichen Menschen bei allen Verhandlungen, Abhandlungen usw. denen vertrauen mussten, die die Abhandlungen niederschrieben, weil man selber nicht in der Lage war, das zu überprüfen.


 

Es wird in diesen Unterschriften auch das andere sichtbar, während die Eltern noch nicht schreiben konnten, hatten sie doch die Söhne (und Töchter) bereits die Schule besuchen lassen, denn die Söhne haben hier eigenhändig unterschrieben.
Wie schwer es aber auch die noch hatten, die bereits schreiben konnten, ist an der Unterschrift des Sebastian Waldboth und des Amtmannes zu erkennen. Dazu ist zunächst noch eine andere historische Gegebenheit anzuführen. Wer mit einem Kreuz ein Schriftstück unterschrieb, für den setzte ein „Namenschreiber“ zu seinem Kreuz den dazugehörigen Namen. So unterschrieb Sebastian Waldboth am Huber Gut (in Wambach- er war dort bis 1812 Besitzer gewesen) als „Namens Unterschreiber und Zeug“. Er hatte auch die Namen von Sebastian und Maria Krugin ( so die damalige Schreibweise für Frauen) zum jeweiligen Kreuz dazugeschrieben. Daß selbst ein Amtmann noch nicht schreibgewandt war, zeigt seine Unterschrift, wenn es nach seinem Namen heißt „Ambtman vnt (und) Zeig“ (Zeuge). Wozu noch eine Tatsache angefügt werden muß, dass nämlich früher tatsächlich anstatt unserem „u“ ein „v“ und umgekehrt geschrieben wurde.
Am 18.November 1817 schloß Josef Krug, Sohn des Sebastian Krug, gewesenen Besitzers des Mayrgutes zu Berg und der Maria, beide noch am Leben, „als Besitzer seines Vaterhauses“ die Ehe mit Elisabeth Schilhuber, Tochter des Joseph Schilhuber, gewesenen Besitzers des Mayrgutes in Fernbach, Pfarre St.Florian, und der Katharina. Die Braut war beim Riezlmayr im Dienst.
Trauzeugen waren: Sebastian Waldboth, Huber in Wambach, und Franz Krug, Bauer am Kammerergut.
(Trgb.II/30)
Die Franziszeische Fassion oder der Franziszeische Kataster

Von der Mitte der Zwanziger Jahre bis zum Beginn der Dreißiger Jahre des 19.Jahrhunderts erfolgte die Anlegung dieses von Kaiser Franz I. veranlassten Katasters zum Zwecke einer neuerlichen Steuerregulierung.
Im Grundparzellenprotokoll des Franziszeums Kremsdorf ist unter Nr.9, Mayrgut, noch Krug Joseph, Bauer von Berg, der 1828 starb, angeführt.
In den weiteren Aufzeichnungen dieser Fassion scheint als Besitzer am Mayrgut zu Berg Ignatz Hueber auf mit den folgenden Angaben:
Viehstand:
4 Pferde
9 Kühe
5 Stück Jungvieh
15 Schafe
12 Schweine
Aussaat im Jahre 1831:
26 Metzen Weizen
28 Metzen Korn
3 Metzen Gerste
5 Metzen Wicken
40 Metzen Habern
(Landesarchiv,Franz.Fass. Nr.468)

Das Mayrgut im Baumgarten und das Nöklhaus kommen in den Besitz des Mayrgutes zu Berg.
Mit 13.Oktober 1847 ist ein Besitznachfolgerecht (auf das Mayrgut in Baumgarten) für Theresia Reiter ( bzw.Reider) im Grundbuch eingetragen.
(Extract GrB.Weißenberg,TomIII,fol.307= Landesarchiv,Gr.B.St.Florian Hs.153,fol.307).

Das Pfarrbuch 1877
Aus den Siebziger Jahren des 19.Jahrhunderts existieren im Pfarrarchiv Ansfelden die sogenannten Pfarrbücher. In diesen Büchern wurden von Zeit zu Zeit die in den jeweiligen Häusern der Pfarre Ansfelden wohnhaften Personen mit Geburtsort und Geburtsjahr neu eingetragen. Dadurch ist es möglich aus dieser Zeit etwa die Namen der Dienstboten eines Bauernhauses zu ermitteln.

Beim Mayr zu Berg sind im Pfarrbuch 1877 die folgenden Namen eingetragen:
Georg Unterholzer,1825 in Pucking geboren,
Ehewirtin Theresia, geb.Reider, verwitw. Krug, 1826 in Ansfelden geboren,
Sohn Karl Krug, 1856 in Ansfelden geboren, der am 18.Juli 1880 starb,
Sohn Albert Krug, 1861 in Ansfelden geboren,
Tochter Josefa Krug, 1864 in Ansfelden geboren,
Tochter Katharina Althuber, 1849 in Ansfelden geboren, die am 23.April 1883 starb,
Knecht Michael Bleimschein, 1855 in Pucking geboren,
Magd Maria Himmelreicher, 1855 in Weißkirchen geboren,
Mutter (der Mitbesitzerin) BarbaraReider, geb.Duml, 1803 in Ansfelden geboren, die am 2.Februar 1879 beim Mayr zu Berg starb.

Es fällt auf, dass hier beim Mayrgut nur drei Dienstboten eingetragen sind, die für den großen landwirtschaftlichen Betrieb nicht gereicht hätten. In anderen ähnlich großen Bauerngütern sind sechs oder mehr Dienstboten verzeichnet. Es zeigt sich, dass die zwei Söhne und die beiden Töchter Dienstboten ersetzen mussten.


Karl Edlmair 1903 im Gemeinderat
Ein Zeitungsausschnitt vom 20.November 1903 in der Schachtel „Pfarre Ansfelden“ im Stiftsarchiv St.Florian berichtet, dass bei der damaligen Gemeindewahl Karl Edlmair, Mayr zu Berg, zum Gemeinderat gewählt wurde. In einem weiteren Artikel heißt es, dass Karl Edlmair in den Ortsschulrat entsandt wurde.
Bei der Gemeindewahl am 24.August 1909 wurde Karl Edlmair neuerlich im „1.Wahlkörper“ in den Gemeinderat gewählt.

Bei einer Mandatsverteilung von 12 Christlichsozialen, 8 Sozialdemokraten und 4 Freiheitlichen wurde im Jahre 1919 der Besitzer des Mayrgutes Karl Edlmayr zum Bürgermeister der Gemeinde Ansfelden gewählt, nachdem Karl Moosbauer vom Hubergut in Grabwinkel, der von 1909 bis 1919 Bürgermeister war, nicht mehr kandidiert hatte.

Der Mangel an Lebensmitteln, Bekleidungs- und sonstigen Bedarfsartikeln einerseits und der Schwarzmarkt auf der anderen Seite stellten in dieser schwierigen Nachkriegszeit große Anforderungen an den neuen Bürgermeister und die ganze Gemeindevertretung. Ein Zeichen jener Zeit stellt die von der Gemeinde am 6.Mai 1920 beschlossene Ausgabe von 110.000 Kronen Notgeld dar. Die Notgeldscheine tragen die Unterschrift von Karl Edlmayr.

Am 12.Februar 1942 starb im 76.Lebensjahr der Altbürgermeister und Ehrenbürger von Ansfelden Karl Edlmair sen.
Karl Edlmair jun. scheint bereits nach der Gemeinderatswahl 1929 als Vizebürgermeister auf. Mit Beschluß der Landesregierung vom 26.März 1934 wurde Karl Edlmair jun. als Kommissär mit der Besorgung der Gemeindegeschäfte betraut und am 6.Mai 1935 zum Bürgermeister gewählt. Infolge der Machtübernahme durch die Nationalsozialisten musste Karl Edlmair als Bürgermeister abtreten. Er bekleidete dieses Amt nochmals kurzfristig 1945 und blieb dann im Gemeinderat bis 1961.
Am 26.Februar 1981 starb Karl Edlmair sen.
Nur 4Jahre nach der Hausübernahme starb im 43.Lebensjahre der Besitzer Karl Edlmair am 3.12.1976 ohne Hinterlassung einer letztwilligen Anordnung. Sein Bruder Florian Edlmair erbte durch Einantwortung am 8.Juni 1977.
Am 24.November 1994 starb die neunzigjährige Altbäurin am Mayrgut zu Berg Zäzilia Edlmair.
Einige Daten aus der Erinnerung der Geschwister Edlmair

Man erinnert sich noch an eine aufgelassene Lehmgrube, aus der Lehm genommen wurde, als um 1910 in der eigenen Ziegelbrennerei die Ziegel für den Neubau des Wirtshauses in Berg erzeugt wurden.
Im Jahr 1937 wurde die alte Küche umgebaut.
Im Jahre 1952 wurde ein Windrad abgetragen , das mit einer Wasserpumpe und einem Hochbehälter verbunden war, die zur Wasserversorgung des Hauses dienten. Im Winter 1942 gab es kaum Wind, dadurch blieb die Wasserversorgung aus, so daß das Wasser zugeführt werden musste.
Im Jahre 1952 wurde der Innenhof mit Granit gepflastert. Die Steine wurden durch Spalten aus dem alten “Mostwalzl“ und dem dazugehörigen „Ursch“ gewonnen. Beides diente früher angetrieben von einem Pferd zum Zerquetschen des Mostobstes vor dem Pressen.
Im Jahre 1954- es war das Jahr des großen Hochwassers- wurde der Mähdrescher angeschafft. Dies bedeutete eine völlige Umstellung der Getreideerntegewohnheiten und brachte daher manche Probleme zwischen der älteren und jüngeren Generation.
Im Jahre 1956 gab es eine außergewöhnlich reiche Obsternte. Es wurde das einstige Wasserbassin als Obstlagerraum verwendet. Es wurden im genannten Jahr 550 Eimer Most gewonnen. Zur Lagerung der Mostfässer zersägte man mit der ersten Motorsäge von einer alten Spindelpresse den die Spindeln tragenden Baum, um Unterlager für die Mostfässer zu gewinnen. Bei der Menge an gewonnenem Most war es allerdings dann schwer, diesen verkaufen zu können.
Im Jahre 1957 wurde durch das Finanzamt eine Obstbaumzählung durchgeführt, dabei wurden beim Mayr zu Berg über 700 Obstbäume gezählt.
1961 wurde die Schweinehaltung aufgegeben und der Schweinestall für Rinderhaltung umgebaut. In diesem Stall wie im bestehenden Rinderstall wurde auf Kurzstand mit Schubstangenentmistung umgestellt. In diesem Zusammenhang wurde die Miststätte außerhalb des Hofes verlegt und ein Fahrsilo gebaut.
1963 erfolgte der Einbau einer Zentralheizung, die vom Küchenherd ausging.
1974 erfolgte eine Neugestaltung der Küche.