| |
Hausgeschichte des Hansjörgengutes in Audorf
1614
Das Hansjörgengut in Audorf kann seine Besitzer bis in den Beginn des
17. Jahrhunderts verfolgen. Ein erster Besitzername scheint am 15. April
1614 auf. Es handelt sich um Sigmund Hitzinger. Dieser war Gerhab, also
Vormund, für die zwei Brüder Wolf und Veit Herzog. Zum genannten Datum
bestätigen die beiden Brüder, dass sie ihr mütterliches Erbgut empfangen
haben, das bis dahin in der Verwaltung des Vormundes stand.
1815
Der Name Hitzinger blieb auf dem Hansjörgengut dann bis zum Jahre 1815.
Die Hitzinger Linie setzte sich aber fort, als Anna Maria Hitzinger 1815
das Haus übernahm und Mathias Herber heiratete.
1924
Die Linie setzte sich weiter fort, als 1924 Franz Dornauer, dessen Mutter
Theresia eine Tochter des Matthias Herber war, den Besitz übernahm.
1956
Mit der Übernahme des Hansjörgengutes durch Johanna Dornauer, die 1956
Franz Baumgartner heiratete, ist das Gut durch neun Generationen im Besitz
derselben Blutslinie bzw. Familie.
1848
Das Gut stand bis zur Bauernbefreiung im Jahre 1848 unter der Herrschaft
des Stiftes St. Florian und wurde vom „Berger Amt“ dieses Stiftes
verwaltet.
Die Steuern, die grundherrlichen Abgaben und die Robot waren daher an das
Stift St. Florian zu leisten.
Zu Robot heißt es :
Naturalrobot: Ist schuldig beim Wasser zu schlachten, Sand und Zehentwagen
zum Mayr i.d.Thann zurückzuführen, wie auch das Getreide von dem
Freindorferkasten entweder in die benachbarten Mühlen oder in den
Florianerkasten zu verführen und das Stroh in das Linzer Haus zu
transportieren.
Der jährliche Fischdienst an die Küche des Stiftes St. Florian betrug: 7
große Fische a 1 Gulden. Die Abgabe von Fischen war bedingt durch die
„Fischweide“, die das Stift St. Florian den Gutsbesitzern in Audorf hatte
schon in früher Zeit zukommen lassen. Die Besitzer von Zehethofen, dem
späteren Audorf, wurden in alten Urkunden nicht als Bauern sondern als
Fischer bezeichnet.
Die Besitzerdes Hansjörgengutes hatten einst auch Anteil an der
Zehethofner Gemeinau. Das bedeutete das Recht, für den eigenen Bedarf in
diesem Aubereich das Holz zu schlägern. Diese Gemeinau wurde im Jahre 1835
auf die zehn Nutzungsberechtigten aufgeteilt und der jeweilige Anteil zu
den Hausgründen geschlagen.
Am Hansjörgengut wurden sowohl in der zweiten Hälfte des 19:jahrhunderts
wie auch in der zweiten Hälfte des 20.Jahrhunderts bedeutende Umbauten
vorgenommen.
Dabei ging es um den Neubau der hier durch die Jahreszahlen
gekennzeichneten Gebäudeteile am Vierkanthof.
Auf eine sehr gute Bewirtschaftung dieses Gutes weist die Tatsache hin,
dass 1856/57 und 1860, also wenige Jahre nach der Bauernbefreiung, schon
so bedeutende Erneuerungen am Hause vorgenommen wurden.
Bemerkenswert ist dazu auch eine Notiz im Verkündbuch der Pfarre Ansfelden
vom April 1860. Dort heißt es:
„Der Hansljörg lässt um Segen bei seinem Hausbau von Gott bitten und eine
hl. Segenmesse lesen“.
Bauherstellungen im 19.Jhdt. Bauherstellungen im 20.Jhdt.

Im Jahre 1964 wurde im Süden neben dem Haus dieser Bau für die Einstellung
von Wagen, Geräten usw. errichtet.
Ansprache des Herr Josef Fuchshuber, des Autors der Hausgeschichten,
anlässlich des Jubiläumsjahres 1200 Jahre Ansfelden zur Erbhoffeier des
Hansjörggutes.
Sehr geehrter Herr Landesrat!
Sehr geehrter Herr Bürgermeister!
Geschätzte Familie Baumgartner!
Verehrte Ehrengäste und Festgäste!
Die Feiern wollen in diesem Jahr in Ansfelden nicht enden. Kaum ist eine
vorbei, wird zur nächsten gerüstet. Wenn wir im Jubiläumsjahre 1200 Jahre
Ansfelden nun auch eine Erbhof-Feier begehen, so kann ich sagen, dass
gerade diese Erbhof-Feier ganz besonders in diesen Jubiläumsrahmen passt.
Da wir bereits 1983 eine Erbhoffeier veranstaltet haben, muß ich aber
zunächst etwas auf die Frage eingehen, warum damals nicht auch das
Hansjörgengut mit der Auszeichnung Erbhof bedacht wurde.
Der Grund liegt darin, dass inzwischen vom Land Oberösterreich die
Auslegung über den Gesetzestext, wer berechtigt ist, den Titel Erbhof zu
führen, etwas weiter gefasst wurde. Für die Erbhoffeier 1983 galt noch,
den Titel Erbhof erhält ein Bauernhof, wenn durch 200 Jahre der Hof
jeweils von Eltern auf Kinder übergegangen ist. Die erweiterte Auslegung
besagt nun, dass den Titel Erbhof auch jene Häuser erhalten können, bei
denen die Übergabe des Hofes außer von Eltern auf Kinder gelegentlich
einmal auch von einem Onkel oder von einer Tante auf Nichten und Neffen
erfolgte.
Diese neue Auslegung hat dazu geführt, dass ich in der Gemeinde Ansfelden
die Besitzverhältnisse aller Bauernhäuser unter diesem Gesichtspunkt
nochmals untersuchte. Das Ergebnis dieser neuerlichen Durchforschung ist
die heutige Erbhoffeier. Beim Hansjörg trifft es zu, dass einmal innerhalb
der Besitzerreihe die Übergabe von einer Tante auf einen Neffen erfolgte.
Bei keinem anderen der Ansfeldner Bauerngüter hat es, soweit bekannt ist,
eine ähnliche Übergabe innerhalb der letzten 200 Jahre gegeben.
Ich habe eingangs gesagt, dass gerade diese Erbhoffeier besonders in den
heurigen Jubiläumsrahmen passt. Warum?
Es hat sich im Zuge der Forschung herausgestellt, dass das Hansjörgengut
nicht nur durch 200 Jahre den ununterbrochenen Familienbesitz nachweisen
kann, sondern sogar weit über 300 Jahre. Am 15.April 1614 ist urkundlich
erstmals ein Sigmund Hizinger auf dem Hansjörgenhaus bezeugt. Das Gut
blieb nicht nur weiterhin im Familienbesitz, bis 1815 blieb auch der Name
Hitzinger auf dem Haus. Die weiteren Besitzer waren dann, eine Tochter des
letzten Hitzinger, die einen Matthias Herber heiratete; dann der Sohn aus
dieser Ehe Leopold Herber; als nächste Besitzerin folgte dessen Tochter
Anna, von dieser ging das Haus au den Neffen Franz Dornauer und dann auf
die Tochter Johanna, die sich mit Franz Baumgartner verehelichte, die
heutigen Besitzer über.
Das Hansjörgenhaus ist mindestens durch 374 Jahre im Familienbesitz. Das
ist wahrlich ein Grund zum Feiern.
Erlauben Sie mir nun, ein paar Bemerkungen zu dieser 374jährigen
Geschichte des Hauses Hansjörg. Bis 1848 stand dieses Gut unter der
Grundherrschaft St. Florian. Durch 140 Jahre sind die Besitzer nun freie
Bauern, und wie die großen Bauperioden auf diesem Haus im vorigen und in
diesem Jahrhundert beweisen mit guter Wirtschaft. Eine gute Wirtschaft ist
aber auch bezeugt aus der Zeit davor. Trotz des in vieler Hinsicht
belastenden Untertanenverhältnisses ist das Hansjörgengut schon bis 1848
durch 234 Jahre im Familienbesitz geblieben. Man kann also sagen, die
Familie hat auf diesem Gute treu und fleißig ausgeharrt. Und dies trotz
der damaligen bedeutenden grundherrlichen Abgaben, trotz Robot beim
Grundherrn und trotz des Zehents, der zehnprozentigen Ertragsabgabe damals
an die Kirche.
Schauen wir uns die Abgaben dieses Hauses in der Zeit der
Grundherrschaften etwas näher an. Allein die Abgaben an den Staat waren
beträchtlich. Jährlich etwas über 30 Gulden waren als sogenanntes Rüstgeld
zu leisten. Bei einem Hauswert von 775 Gulden waren das jährlich etwa 20 %
des Gutswertes.
Dagegen nehmen sich die jährlichen Abgaben an die Küche St. Florian mit 20
Eiern, 2Hennen und 2 Hähnen recht bescheiden aus. Die Abgaben an die
Grundherrschaft bei Vererbungen wurden vom Stift St. Florian sehr human
berechnet.
St. Florian berechnete im Gegensatz zu anderen Grundherren die
zehnprozentige Abgabe in solchen Fällen nur vom Gutswert und nicht auch
vom Inventarswert. Dennoch waren auch diese 10 % des Grundwertes von 775
Gulden zusätzlich zu den jährlichen Steuern und sonstigen Abgaben keine
Kleinigkeit.
Nicht uninteressant sind die herrschaftlichen Eintragungen aus der Zeit
1750,1787 und darüber hinaus. Darin wird der Hansjörg nicht als Bauer,
sondern als Fischer bezeichnet. Durch Jahrhunderte besaßen die Besitzer am
Hansjörgengut die sogenannte 5.Fischwaide an der Traun und am
Scharmüllerbach. Diese Fischwaide erbrachte bei den damaligen
Wasserverhältnissen, wie es in den Aufzeichnungen aus dem Jahre 1787
heißt, jährlich Fische im Wert von etwa 25 Gulden ein. Davon mussten
allerdings sieben sehr große Fische im Werte von je 1 Gulden an die
Stiftsküche St. Florian abgeliefert werden. Wenn man bedenkt, dass man
damals für einen Gulden ein Schaf kaufte, kann man sich in etwa ausmalen,
welche Größe ein Fisch um 1 Gulden haben musste.
Der Traunfluß brachte aber dem Hansjörg damals nicht nur die Freuden eines
Fischers, wie sie heute kein Fischer an der Traun mehr erlebt. Eine seiner
Robotverpflichtungen bestand auch darin, an der Traun zu schlachten, wie
es im alten Grundbuche heißt. D.h. der Hansjörg war damals verpflichtet,
am Ufer der Traun durch Aufrichtung von Sicherungsbauten, die man damals
mit langen Holzbündeln durchführte, einem Uferbruch entgegenzuwirken,
einen solchen zu verhindern wäre wohl zuviel gesagt. Wer die Traun mit
ihrem Hochwasser besonders aus früherer Zeit kennt, kann ermessen, wie
lange so etwas gehalten haben kann.
Außer dieser Robot an der Traun war der Hansjörg noch zu folgenden
Robotdiensten verpflichtet: Sand-und Zehentwagen führen, das in den
Freindorfer Zehentkasten des Stiftes St. Florian entweder in die
benachbarten Mühlen oder in den Florianerkasten zu führen und das Stroh,
das von Zehentgründen anfiel, in das Florianer Haus in Linz zu
transportieren.
Alle diese Verpflichtungen wurden durch die Jahrzehnte, ja Jahrhunderte
vom Hansjörgenhaus getreu erfüllt.
Noch ein Wort zu den Persönlichkeiten früherer Jahrhunderte auf diesem
Gut.
Die Besitzer des Hansjörgenhauses wurden in früheren Jahrhunderten
wiederholt von der Grundherrschaft zum Einsatz als Vormund oder Schätzer
bei verschiedenen Verlassenschaftsabhandlungen in der Pfarre eingesetzt.
Andreas Hitzinger z.B. ist in der Zeit zwischen 1729 und 1761 sechzehnmal
als Schätzmann und zumeist auch als Vormund tätig gewesen.
Im vorigen Jahrhundert ist ein Besitzer dieses Gutes in der Reihe der
Ansfeldner Bürgermeister zu finden. Von 1873 bis 1876 war Leopold Herber
Bürgermeister der Gemeinde Ansfelden.
Mit diesen bescheidenen Hinweisen auf die geschichtliche Entwicklung
dieses Hauses darf ich nun schließen und etwas vorausgreifen und der
Familie Baumgartner
herzlich zum Erbhof gratulieren. Dazu darf ich den Wunsch anfügen, sie
möge dafür sorgen, dass der Besitz mindestens weitere 300 Jahr in den
bewährten Händen ihrer Familie bleibt! |
|