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Baumgartner vulgo Hansljörg

 
     
 

    

    

 
 

 

 
 

Hausgeschichte des Hansjörgengutes in Audorf

1614
Das Hansjörgengut in Audorf kann seine Besitzer bis in den Beginn des 17. Jahrhunderts verfolgen. Ein erster Besitzername scheint am 15. April 1614 auf. Es handelt sich um Sigmund Hitzinger. Dieser war Gerhab, also Vormund, für die zwei Brüder Wolf und Veit Herzog. Zum genannten Datum bestätigen die beiden Brüder, dass sie ihr mütterliches Erbgut empfangen haben, das bis dahin in der Verwaltung des Vormundes stand.

1815
Der Name Hitzinger blieb auf dem Hansjörgengut dann bis zum Jahre 1815. Die Hitzinger Linie setzte sich aber fort, als Anna Maria Hitzinger 1815 das Haus übernahm und Mathias Herber heiratete.

1924
Die Linie setzte sich weiter fort, als 1924 Franz Dornauer, dessen Mutter Theresia eine Tochter des Matthias Herber war, den Besitz übernahm.

1956
Mit der Übernahme des Hansjörgengutes durch Johanna Dornauer, die 1956 Franz Baumgartner heiratete, ist das Gut durch neun Generationen im Besitz derselben Blutslinie bzw. Familie.

1848
Das Gut stand bis zur Bauernbefreiung im Jahre 1848 unter der Herrschaft des Stiftes St. Florian und wurde vom „Berger Amt“ dieses Stiftes verwaltet.
Die Steuern, die grundherrlichen Abgaben und die Robot waren daher an das Stift St. Florian zu leisten.
Zu Robot heißt es :
Naturalrobot: Ist schuldig beim Wasser zu schlachten, Sand und Zehentwagen zum Mayr i.d.Thann zurückzuführen, wie auch das Getreide von dem Freindorferkasten entweder in die benachbarten Mühlen oder in den Florianerkasten zu verführen und das Stroh in das Linzer Haus zu transportieren.

Der jährliche Fischdienst an die Küche des Stiftes St. Florian betrug: 7 große Fische a 1 Gulden. Die Abgabe von Fischen war bedingt durch die „Fischweide“, die das Stift St. Florian den Gutsbesitzern in Audorf hatte schon in früher Zeit zukommen lassen. Die Besitzer von Zehethofen, dem späteren Audorf, wurden in alten Urkunden nicht als Bauern sondern als Fischer bezeichnet.

Die Besitzerdes Hansjörgengutes hatten einst auch Anteil an der Zehethofner Gemeinau. Das bedeutete das Recht, für den eigenen Bedarf in diesem Aubereich das Holz zu schlägern. Diese Gemeinau wurde im Jahre 1835 auf die zehn Nutzungsberechtigten aufgeteilt und der jeweilige Anteil zu den Hausgründen geschlagen.

Am Hansjörgengut wurden sowohl in der zweiten Hälfte des 19:jahrhunderts wie auch in der zweiten Hälfte des 20.Jahrhunderts bedeutende Umbauten vorgenommen.
Dabei ging es um den Neubau der hier durch die Jahreszahlen gekennzeichneten Gebäudeteile am Vierkanthof.

Auf eine sehr gute Bewirtschaftung dieses Gutes weist die Tatsache hin, dass 1856/57 und 1860, also wenige Jahre nach der Bauernbefreiung, schon so bedeutende Erneuerungen am Hause vorgenommen wurden.
Bemerkenswert ist dazu auch eine Notiz im Verkündbuch der Pfarre Ansfelden vom April 1860. Dort heißt es:
„Der Hansljörg lässt um Segen bei seinem Hausbau von Gott bitten und eine hl. Segenmesse lesen“.

Bauherstellungen im 19.Jhdt. Bauherstellungen im 20.Jhdt.

Im Jahre 1964 wurde im Süden neben dem Haus dieser Bau für die Einstellung von Wagen, Geräten usw. errichtet.

Ansprache des Herr Josef Fuchshuber, des Autors der Hausgeschichten, anlässlich des Jubiläumsjahres 1200 Jahre Ansfelden zur Erbhoffeier des Hansjörggutes.

Sehr geehrter Herr Landesrat!
Sehr geehrter Herr Bürgermeister!
Geschätzte Familie Baumgartner!
Verehrte Ehrengäste und Festgäste!

Die Feiern wollen in diesem Jahr in Ansfelden nicht enden. Kaum ist eine vorbei, wird zur nächsten gerüstet. Wenn wir im Jubiläumsjahre 1200 Jahre Ansfelden nun auch eine Erbhof-Feier begehen, so kann ich sagen, dass gerade diese Erbhof-Feier ganz besonders in diesen Jubiläumsrahmen passt.
Da wir bereits 1983 eine Erbhoffeier veranstaltet haben, muß ich aber zunächst etwas auf die Frage eingehen, warum damals nicht auch das Hansjörgengut mit der Auszeichnung Erbhof bedacht wurde.
Der Grund liegt darin, dass inzwischen vom Land Oberösterreich die Auslegung über den Gesetzestext, wer berechtigt ist, den Titel Erbhof zu führen, etwas weiter gefasst wurde. Für die Erbhoffeier 1983 galt noch, den Titel Erbhof erhält ein Bauernhof, wenn durch 200 Jahre der Hof jeweils von Eltern auf Kinder übergegangen ist. Die erweiterte Auslegung besagt nun, dass den Titel Erbhof auch jene Häuser erhalten können, bei denen die Übergabe des Hofes außer von Eltern auf Kinder gelegentlich einmal auch von einem Onkel oder von einer Tante auf Nichten und Neffen erfolgte.
Diese neue Auslegung hat dazu geführt, dass ich in der Gemeinde Ansfelden die Besitzverhältnisse aller Bauernhäuser unter diesem Gesichtspunkt nochmals untersuchte. Das Ergebnis dieser neuerlichen Durchforschung ist die heutige Erbhoffeier. Beim Hansjörg trifft es zu, dass einmal innerhalb der Besitzerreihe die Übergabe von einer Tante auf einen Neffen erfolgte. Bei keinem anderen der Ansfeldner Bauerngüter hat es, soweit bekannt ist, eine ähnliche Übergabe innerhalb der letzten 200 Jahre gegeben.
Ich habe eingangs gesagt, dass gerade diese Erbhoffeier besonders in den heurigen Jubiläumsrahmen passt. Warum?
Es hat sich im Zuge der Forschung herausgestellt, dass das Hansjörgengut nicht nur durch 200 Jahre den ununterbrochenen Familienbesitz nachweisen kann, sondern sogar weit über 300 Jahre. Am 15.April 1614 ist urkundlich erstmals ein Sigmund Hizinger auf dem Hansjörgenhaus bezeugt. Das Gut blieb nicht nur weiterhin im Familienbesitz, bis 1815 blieb auch der Name Hitzinger auf dem Haus. Die weiteren Besitzer waren dann, eine Tochter des letzten Hitzinger, die einen Matthias Herber heiratete; dann der Sohn aus dieser Ehe Leopold Herber; als nächste Besitzerin folgte dessen Tochter Anna, von dieser ging das Haus au den Neffen Franz Dornauer und dann auf die Tochter Johanna, die sich mit Franz Baumgartner verehelichte, die heutigen Besitzer über.
Das Hansjörgenhaus ist mindestens durch 374 Jahre im Familienbesitz. Das ist wahrlich ein Grund zum Feiern.
Erlauben Sie mir nun, ein paar Bemerkungen zu dieser 374jährigen Geschichte des Hauses Hansjörg. Bis 1848 stand dieses Gut unter der Grundherrschaft St. Florian. Durch 140 Jahre sind die Besitzer nun freie Bauern, und wie die großen Bauperioden auf diesem Haus im vorigen und in diesem Jahrhundert beweisen mit guter Wirtschaft. Eine gute Wirtschaft ist aber auch bezeugt aus der Zeit davor. Trotz des in vieler Hinsicht belastenden Untertanenverhältnisses ist das Hansjörgengut schon bis 1848 durch 234 Jahre im Familienbesitz geblieben. Man kann also sagen, die Familie hat auf diesem Gute treu und fleißig ausgeharrt. Und dies trotz der damaligen bedeutenden grundherrlichen Abgaben, trotz Robot beim Grundherrn und trotz des Zehents, der zehnprozentigen Ertragsabgabe damals an die Kirche.
Schauen wir uns die Abgaben dieses Hauses in der Zeit der Grundherrschaften etwas näher an. Allein die Abgaben an den Staat waren beträchtlich. Jährlich etwas über 30 Gulden waren als sogenanntes Rüstgeld zu leisten. Bei einem Hauswert von 775 Gulden waren das jährlich etwa 20 % des Gutswertes.
Dagegen nehmen sich die jährlichen Abgaben an die Küche St. Florian mit 20 Eiern, 2Hennen und 2 Hähnen recht bescheiden aus. Die Abgaben an die Grundherrschaft bei Vererbungen wurden vom Stift St. Florian sehr human berechnet.
St. Florian berechnete im Gegensatz zu anderen Grundherren die zehnprozentige Abgabe in solchen Fällen nur vom Gutswert und nicht auch vom Inventarswert. Dennoch waren auch diese 10 % des Grundwertes von 775 Gulden zusätzlich zu den jährlichen Steuern und sonstigen Abgaben keine Kleinigkeit.
Nicht uninteressant sind die herrschaftlichen Eintragungen aus der Zeit 1750,1787 und darüber hinaus. Darin wird der Hansjörg nicht als Bauer, sondern als Fischer bezeichnet. Durch Jahrhunderte besaßen die Besitzer am Hansjörgengut die sogenannte 5.Fischwaide an der Traun und am Scharmüllerbach. Diese Fischwaide erbrachte bei den damaligen Wasserverhältnissen, wie es in den Aufzeichnungen aus dem Jahre 1787 heißt, jährlich Fische im Wert von etwa 25 Gulden ein. Davon mussten allerdings sieben sehr große Fische im Werte von je 1 Gulden an die Stiftsküche St. Florian abgeliefert werden. Wenn man bedenkt, dass man damals für einen Gulden ein Schaf kaufte, kann man sich in etwa ausmalen, welche Größe ein Fisch um 1 Gulden haben musste.
Der Traunfluß brachte aber dem Hansjörg damals nicht nur die Freuden eines Fischers, wie sie heute kein Fischer an der Traun mehr erlebt. Eine seiner Robotverpflichtungen bestand auch darin, an der Traun zu schlachten, wie es im alten Grundbuche heißt. D.h. der Hansjörg war damals verpflichtet, am Ufer der Traun durch Aufrichtung von Sicherungsbauten, die man damals mit langen Holzbündeln durchführte, einem Uferbruch entgegenzuwirken, einen solchen zu verhindern wäre wohl zuviel gesagt. Wer die Traun mit ihrem Hochwasser besonders aus früherer Zeit kennt, kann ermessen, wie lange so etwas gehalten haben kann.
Außer dieser Robot an der Traun war der Hansjörg noch zu folgenden Robotdiensten verpflichtet: Sand-und Zehentwagen führen, das in den Freindorfer Zehentkasten des Stiftes St. Florian entweder in die benachbarten Mühlen oder in den Florianerkasten zu führen und das Stroh, das von Zehentgründen anfiel, in das Florianer Haus in Linz zu transportieren.
Alle diese Verpflichtungen wurden durch die Jahrzehnte, ja Jahrhunderte vom Hansjörgenhaus getreu erfüllt.
Noch ein Wort zu den Persönlichkeiten früherer Jahrhunderte auf diesem Gut.
Die Besitzer des Hansjörgenhauses wurden in früheren Jahrhunderten wiederholt von der Grundherrschaft zum Einsatz als Vormund oder Schätzer bei verschiedenen Verlassenschaftsabhandlungen in der Pfarre eingesetzt. Andreas Hitzinger z.B. ist in der Zeit zwischen 1729 und 1761 sechzehnmal als Schätzmann und zumeist auch als Vormund tätig gewesen.
Im vorigen Jahrhundert ist ein Besitzer dieses Gutes in der Reihe der Ansfeldner Bürgermeister zu finden. Von 1873 bis 1876 war Leopold Herber Bürgermeister der Gemeinde Ansfelden.
Mit diesen bescheidenen Hinweisen auf die geschichtliche Entwicklung dieses Hauses darf ich nun schließen und etwas vorausgreifen und der Familie Baumgartner
herzlich zum Erbhof gratulieren. Dazu darf ich den Wunsch anfügen, sie möge dafür sorgen, dass der Besitz mindestens weitere 300 Jahr in den bewährten Händen ihrer Familie bleibt!